Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.10.1988

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 OVG B 114/88   

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https://dejure.org/1989,14311
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 OVG B 114/88 (https://dejure.org/1989,14311)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.04.1989 - 1 OVG B 114/88 (https://dejure.org/1989,14311)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 (https://dejure.org/1989,14311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 887
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Ob eine derartige Anhörung vor Anordnung der sofortigen Vollziehung geboten ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für Anhörungspflicht z. B.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.6.1986 - 7 OVG B 59/85 - m.w.N.; Ganter, Anordnung der sofortigen Vollziehung und rechtliches Gehör, DÖV 1984, 970 f. - gegen eine Anhörungspflicht: OVG Koblenz, Beschl. v. 25.11.1987 - 12 B 112/87 -, NVwZ 1988, 748 f; Emrich, Anordnung der sofortigen Vollziehung und rechtliches Gehör, DÖV 1985, 396 f. - offenlassend: OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.1988 - 13 OVG B 357/88 -).

    Eine unmittelbare oder analoge Anwendung dieser Vorschrift scheidet jedenfalls deshalb aus, weil die VwGO in § 80 eine spezielle, abschließende Verfahrensvorschrift über die Anordnung der sofortigen Vollziehung enthält, die eine vorherige Anhörung des Betroffenen nicht vorsieht (ebenso OVG Koblenz, Beschl. v. 25.11.1987, aaO für das Verhältnis der VwGO zum RhPfVwVfG).

    Von der Vollzugsanordnung gehen weniger weitreichende Wirkungen aus als von dem Verwaltungsakt, auf den sie sich bezieht; außerdem lassen sich diese Wirkungen einfacher und schneller beseitigen als diejenige des Grundverwaltungsaktes (zutreffend OVG Koblenz, Beschl. v. 25.11.1987, aaO S. 748 f): Die Vollzugsanordnung kann anders als der für vollziehbar erklärte Verwaltungsakt nicht bestandskräftig werden.

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Dem Betroffenen kommt zudem in dem gerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugute, daß das Gericht - anders als in einem Hauptsacheverfahren - aufgrund einer eigenständigen Ermessensentscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung entscheiden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 17.9.1987 - Nr. 26 CS 87.01144 -, Bay.VBl 1988, 369, 370).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Nachw.; siehe auch Urt. des 5. Sen. v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 -- NVwZ-RR 1991, 24 = DÖV 1991, 165 und OVG Lüneburg DVBl. 1989, 887; a.A. OVG Koblenz ZfW 1992, 314) ebenfalls durch die Ermächtigung des § 82 Abs. 1 WG gedeckt.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung mit der (wohl) herrschenden Meinung (vgl. Jörg Schmidt, in: Eyermann, VwGO, Komm., 11. Aufl., § 80 Rdn. 41 m.w.N.) die Auffassung, dass vor Erlass einer Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO der Betroffene nicht gesondert angehört werden muss (vgl. z.B. Beschl. v. 28.4.1989 - 1 OVG B 114/88 -, DVBl. 1989, 887, 888 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung -

    Die Tatsache, daß der Gesetzgeber davon abgesehen hat, diesen Weg zu gehen, läßt sich als gewichtiges Indiz dafür werten, daß der Kreis der formellrechtlichen Anforderungen in § 80 VwGO abschließend abgesteckt ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.11.1987, AS. 22, 51, und OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.4.1989, DVBl. 1989, 887).

    Mit diesem nachträglichen Rechtsschutz ist dem Anspruch des Betroffenen, vor einem unberechtigten Sofortvollzug bewahrt zu bleiben, in ausreichendem Maße Genüge getan (vgl. hierzu den Senatsbeschl. v. 10.4.1989 -- 10 S 2787/89 --; ebenso Bay.VGH, Beschl. v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.11.1987, a.a.O., und OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.4.1989, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4813
BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88 (https://dejure.org/1988,4813)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1988 - 1 B 114.88 (https://dejure.org/1988,4813)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1988 - 1 B 114.88 (https://dejure.org/1988,4813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Begriff der Ermessensreduzierung auf Null

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann bei der Anwendung einer Ermessensnorm im Einzelfall "eine Schrumpfung des Ermessens auf ein einziges rechtmäßiges Ergebnis ... eintreten, wenn nach Lage der Dinge alle denkbaren Alternativen nur unter pflichtwidriger Vernachlässigung eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunkts gewählt werden könnten" (BVerwGE 78, 40 [BVerwG 15.07.1987 - 4 C 56/83]).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88
    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so daß für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlaß besteht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 1 [BVerwG 26.10.1978 - 3 C 18/77]; 69, 90 [BVerwG 14.03.1984 - 6 C 70/82]).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88
    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so daß für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlaß besteht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 1 [BVerwG 26.10.1978 - 3 C 18/77]; 69, 90 [BVerwG 14.03.1984 - 6 C 70/82]).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88
    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so daß für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlaß besteht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 1 [BVerwG 26.10.1978 - 3 C 18/77]; 69, 90 [BVerwG 14.03.1984 - 6 C 70/82]).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Die Ausübung des Ermessens nach § 3 Abs. 2 BtMG ist wegen des von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Schutzes der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend zugunsten der Erlaubniserteilung vorgezeichnet (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Oktober 1988 - 1 B 114.88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlass besteht (BVerwG, Beschluss vom 03.Oktober 1988, - 1 B 114.88 -, juris, Leitsatz 2).

    Dieser Ermessensfehler in Form des Nichtgebrauchs kann vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 13. November 1981, - 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413; Beschluss vom 3. Oktober 1988, - 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlass besteht (BVerwG, Beschluss vom 03.Oktober 1988, - BVerwG 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).

    Ein - wie hier - wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidriger Verwaltungsakt kann vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 13. November 1981, - BVerwG 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413; Beschluss vom 3. Oktober 1988, - BVerwG 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 368/04
    BVerwG, Beschluss vom 3. Oktober 1988 - 1 B 114.88 -, juris (nur Orientierungssatz).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20

    Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Bestandsschutz; Ermessen;

    Für behördliche Ermessenserwägungen besteht im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null kein Anlass (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 3.10.1988 - 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8 = juris Orientierungssatz; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - III C 18.77 -, BVerwGE 57, 1 = RLA 1979, 57 = juris Rn. 20 a.E.; Rennert, in: Eyermann/Rennert, 15. Aufl. 2019, VwGO § 114 Rn. 19 und 32 m.w.N.; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., 2018, § 114 Rn. 136).
  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 11 CS 21.2318

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines fachärztlichen

    Für Ermessenserwägungen besteht in diesem Fall kein Anlass mehr (Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 32; BVerwG, B.v. 3.10.1988 - 1 B 114.88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8; vgl. auch U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 39).
  • BVerwG, 21.10.2005 - 8 B 49.05

    Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen durch Einsatz des kommunalen Vermögens

    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet (vgl. Beschluss vom 3. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 114.88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 59/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Selbsteintritt, sichere

    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass auch für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlass besteht (BVerwG, Beschluss vom 03.Oktober 1988, - BVerwG 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 11 ZB 22.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auch in diesem Fall besteht kein Anlass mehr für Ermessenserwägungen (Rennert in Eyermann, VwGO, § 114 Rn. 32; BVerwG, B.v. 3.10.1988 - 1 B 114.88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8; vgl. auch U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 39).
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