Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22009
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01 (https://dejure.org/2001,22009)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.10.2001 - 1 B 943/01 (https://dejure.org/2001,22009)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 (https://dejure.org/2001,22009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 L 906/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1994 - 11 B 620/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Interessenabwägung im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    Der Senat erachtet - ohne dass es für diese Feststellung der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens bedürfte - in Übereinstimmung mit dem 11. und 20. Senat des beschließenden Gerichts vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 1997 - 11 B 620/94 - und vom 24. März 1998 - 20 B 5005/92 -, eine Anhörung vor Anordnung der sofortigen Vollziehung für nicht erforderlich.
  • OVG Berlin, 23.10.1996 - 6 S 203.96

    Verhältnis zwischen einem Anspruch auf Hilflosenpflegegeld und einem Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    So OVG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 - NVwZ-RR 1997, 575 (Fall einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Hilfelosenpflegegeld); OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 12 M 6848/85 -, JURIS, MWRE 103479600.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 20 B 5005/92
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    Der Senat erachtet - ohne dass es für diese Feststellung der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens bedürfte - in Übereinstimmung mit dem 11. und 20. Senat des beschließenden Gerichts vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 1997 - 11 B 620/94 - und vom 24. März 1998 - 20 B 5005/92 -, eine Anhörung vor Anordnung der sofortigen Vollziehung für nicht erforderlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    Der gegen diese Entscheidung gerichtete Antrag auf Zulassung der Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2001, 1 B 943/01).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten nebst drei Beiakten, die Gerichtsakten des Parallelverfahrens 1 A 4733/03 nebst zwei Beiakten sowie die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 943/01 und 1 B 610/02 Bezug genommen.

    Dies ergibt sich aus ihrem im Verfahren 1 B 943/01 eingereichten Schriftsatz vom 22. März 2001.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 1 A 4732/03 gleichen Rubrums mitsamt den jeweiligen Beiakten - darunter die einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 943/01 und 1 B 610/02 - ergänzend Bezug genommen.

    Mit Blick darauf, dass die Klägerin in dem weiteren einstweiligen Rechtsschutzverfahren (1 B 943/01 OVG NRW = 15 L 906/00 VG Köln) jedenfalls in der Ursprungsfassung ihres Begehrens die Weiterzahlung von Auslandstrennungsgeld und Aufwandsentschädigung (u.a. auch) bis zur Erteilung der Zusage einer Umzugskostenerstattung für einen Umzug von C. nach H. und zurück erstrebt und in diesem Zusammenhang beispielsweise auf eine Mehrbelastung ihrerseits im Verhältnis zu solchen Beamten, die von Anfang an eine uneingeschränkte Umzugskostenvergütungszusage erhalten haben, hingewiesen hat, durfte die Beklagte - neben ihrem mit jedem weiteren Jahr der Zuweisung steigenden fiskalischen Interesse an einer Beendigung der Zahlungen für die Beibehaltung der C2.

  • VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Für eine etwaige Feststellung dahingehend, dass die Fortnahme der Tiere am 15. Januar 2020 bis zum Erlass der Ordnungsverfügung vom 4. Februar 2020 wegen des zwischenzeitlich eingelegten Widerspruchs rechtswidrig war, steht dem Antragsteller im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein Rechtsschutzinteresse nicht zur Seite (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 - juris Rn. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Wegfall der

    Soweit die aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG in Fällen entfällt, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet, ist umstritten, ob die Entscheidung der Behörde oder Widerspruchbehörde nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") erfolgen oder Rückwirkung (Wirkung "ex tunc") entfalten kann (eine Wirkung ex tunc in besonderen Fällen bejahend für die Gewährung von Hilflosenpflegegeld: Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 -, NVwZ-RR 1997, 575, 575 f.; für Aufwandsentschädigung und Auslandstrennungsgeld: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, juris, RdNr. 11 ff.; eine Rückwirkung unter Hinweis auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verneinend: z.B. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER -, juris, RdNr. 9 ff. m.w.N.; und Bezug nehmend auf diese Entscheidung Richter in JurisPK SGG, § 86a RdNr. 64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 19 B 735/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz; Vollziehung

    OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, 1. Juli 1994 - 11 B 620/94 -, juris, und 24. März 1993 - 20 B 5005/92 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. August 1994 10 S 1767/94 -, a. a. O., 29. Juni 1994 - 10 S 2510/93 -, a. a. O., 24. März 1994 - 14 S 2628/93 -, a. a. O., 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, a. a. O., und 11. Juni 1990 - 10 S 797/90 -, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 M 34/92 -, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 -, a. a. O.; Puttler, a. a. O., m. w. N.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.05.2020 - L 8 SO 21/20
    Soweit die aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG in Fällen entfällt, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet, ist umstritten, ob die Entscheidung der Behörde oder Widerspruchbehörde nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") erfolgen oder Rückwirkung (Wirkung "ex tunc") entfalten kann (eine Wirkung ex tunc in besonderen Fällen bejahend für die Gewährung von Hilflosenpflegegeld: Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 -, NVwZ-RR 1997, 575, 575 f.; für Aufwandsentschädigung und Auslandstrennungsgeld: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, juris, RdNr. 11 ff.; eine Rückwirkung unter Hinweis auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verneinend: z.B. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER -, juris, RdNr. 9 ff. m.w.N.; und Bezug nehmend auf diese Entscheidung Richter in JurisPK SGG, § 86a RdNr. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht