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   BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93   

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https://dejure.org/1993,3230
BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93 (https://dejure.org/1993,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1993 - 1 BvR 279/93 (https://dejure.org/1993,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1993 - 1 BvR 279/93 (https://dejure.org/1993,3230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der gesetzten Frist bzw. deren prozeßordnungswidrige Verkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Zahlungsverurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 254
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Berücksichtigung des Schriftsatzes, der weiteren Sachvortrag enthält, unter anderem auch die Behauptung, der von der Klägerin vorgelegte Vertrag sei vom Beschwerdeführer nicht unterschrieben, zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BVerfGE 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93
    Nur ausreichende, unter Beachtung von Art. 103 Abs. 1 GG bemessene Fristen geben der Partei jedoch Gelegenheit, dieses Antragsrecht ordnungsgemäß auszuüben (vgl. BVerfGE 64, 203 [208], zu § 128 Abs. 3 Satz 5 a.F. = § 128 Abs. 3 Satz 4 ZPO n.F.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingeht (vgl. BVerfGE 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, dass im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a ZPO entschieden werden soll, und den Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu welchem die Parteien zur Sache vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, wie es § 495a ZPO ermöglicht, und bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17

    Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf

    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10

    Ferienwohnung: Keine Rückerstattung der Anzahlung bei Stornierung

    Soweit das Bundesverfassungsgericht aus Art. 103 GG eine Pflicht zur Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 495a ZPO hergeleitet hat, um Gelegenheit zu einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu geben (BVerfG, NJW-RR 1994, 254; BVerfG, NJW-RR 2009, 562), ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig.
  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Zur Begründung verwies es darauf, dass den Parteien sonst die Möglichkeit genommen werde, einen Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 495a Satz 2 ZPO zu stellen (BVerfG-Kammerbeschlüsse in NJW-RR 2009, 562; vom 4. August 1993  1 BvR 279/93, NJW-RR 1994, 254, und Senatsbeschluss vom 14. Juni 1983  1 BvR 545/82, BVerfGE 64, 203).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Das Bundesverfassungsgericht leitet jedoch aus Art. 103 Abs. 1 GG eine dahingehende Pflicht des Gerichts ab, da den Parteien sonst die Möglichkeit genommen wird, einen Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 495a Satz 2 ZPO zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, NJW-RR 1994, 254 ).
  • BVerfG, 09.10.2019 - 1 BvR 2884/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, wie es § 495a ZPO ermöglicht, und bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, Rn. 10).
  • KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung

    Unabhängig davon, wie weit diese Gestaltungsbefugnis im Einzelnen geht - insbesondere auch, was hier keiner Entscheidung bedarf, ob sie die Schaffung eigener Verfahrensordnungen, wie sie die Verfügung des Richters der Sache nach darstellt, zulässt - ist die Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs ein Mindeststandard, der schon im gerichtlichen Verfahren wegen Art. 103 Abs. 1 GG zwingend und stets eingehalten werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1994, S. 254, 255 [BVerfG 04.08.1993 - 1 BvR 279/93] , NJW 1999, S. 1176).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 6 W 76/06

    Streitwertbeschwerde: Anwendbarkeit alten Rechts auf einen vor dem 1. Juli 2004

    Es folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG, die Rechtsfolgen einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber einer betroffenen Partei nicht eintreten zu lassen, bevor die Entscheidung dieser auch mitgeteilt worden ist (Kammergericht, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - 1 W 1578/99 = NJW-RR 2000, 1239; BVerfG, Beschluss vom 4. August 1993 - 1 WvR 279/93 = NJW-RR 1994, 254).
  • VerfGH Saarland, 09.04.2010 - Lv 8/09

    Vereinbarkeit einer Durchführung eines schriftlichen Verfahrens ohne Durchführung

    Denn in jedem Fall gehört zu den Erfordernissen eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens, dass das An- tragsrecht des § 495a Satz 2 ZPO beachtet wird (BVerfG NJW-RR 1994, 254, 255).
  • VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

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