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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,40391
OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12.OVG (https://dejure.org/2012,40391)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2012 - 1 C 10412/12.OVG (https://dejure.org/2012,40391)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2012 - 1 C 10412/12.OVG (https://dejure.org/2012,40391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Heranplanens eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet mit dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG bei Einhaltung der Immissionswerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen; Vorliegen einer weitergehenden Rücksichtnahme auf die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des Heranplanens eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet mit dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG bei Einhaltung der Immissionswerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen; Vorliegen einer weitergehenden Rücksichtnahme auf die ...

  • rechtsportal.de

    Städtebaurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen steht Verletzung des Trennungsgrundsatzes bei Heranplanung eines Wohngebiets an Gewerbegebiet entgegen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Bezüglich dieses Trennungsgrundsatzes bleibt vorab anzumerken, dass dieser kein zwingendes Gebot darstellt, sondern es sich dabei lediglich um eine Abwägungsdirektive handelt (s. BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - und vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 -, in juris).

    Ob sich eine Abwägungsdirektive - wie der Grundsatz der Trennung unverträglicher Raumnutzungen - in der Abwägung durchsetzt, entscheidet sich daher erst in einer Bewertung der konkreten Einzelfallumstände (BVerwG, Urteile vom 19. April 2012, a.a.O., und vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, beide in juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht im Hinblick auf das von dem Antragsteller in Bezug genommene Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -.

    Für seine gegenteilige Meinung kann sich der Antragsteller nicht auf das Urteil des 8. Senates des erkennenden Gerichts vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - stützen.

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 71.07

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Bezüglich dieses Trennungsgrundsatzes bleibt vorab anzumerken, dass dieser kein zwingendes Gebot darstellt, sondern es sich dabei lediglich um eine Abwägungsdirektive handelt (s. BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - und vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 -, in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 7 D 114/05

    Bebauungsplan: Wohngebiet neben Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Da gemäß § 50 BImSchG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, worunter auch die Bauleitplanung fällt, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen (hier: GE-Gebiet und WA-Gebiet) einander so zuzuordnen sind, dass u.a. schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten soweit wie möglich vermieden werden, muss die Kommune, wenn derartige Gebiete nach der planerischen Entscheidung der Gemeinde aneinander grenzen sollen, durch die Art und Weise der planerischen Festsetzungen den künftigen Konflikt auflösen und damit vermeiden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2006 - ZfBR 2007, 69).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde vielmehr schon dann, wenn sie hierfür hinreichend wichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Der Antragsteller übersieht dabei, dass das Zitiergebot für Satzungen - also auch für den Bebauungsplan, der gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen wird - nicht gilt (s. OVG RP, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG - in ESOVG).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Dies folgt bereits daraus, dass er sich als Eigentümer eines Grundstücks, welches im Plangebiet gelegen ist, gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes wendet, die die Nutzung seines Grundstücks betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen stellt das Merkmal der Erforderlichkeit eine Schranke der Planungsbefugnis dar (s. OVG RP, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG - in ESOVG unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 - NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
    Dazu hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 06. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG - folgendes ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 1 C 10048/12
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    Einer "Bedarfsanalyse" bedarf es unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Erforderlichkeit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 -).

    Die erforderliche Trennung kann aber auch auf andere Weise - etwa durch planerische Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB - erfolgen, durch die ebenfalls gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. Senatsurt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2009, a.a.O.; OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1992 - 4 NB 41.92 - u. v. 07.07.2004 - 4 BN 16.04 -, ZfBR 2005, 71; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Bauplanungsrechtliche Festsetzungen sind nicht nur dann zulässig, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanungsrechtlichen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O., Rn. 3; OVG Rh-Pf, Urteil vom 15. November 2012 - 1 C 10412/12 -, juris Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. November 2012 - 1 C 10412/12.OVG - m.w.N., ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13

    Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. November 2012 - 1 C 10412/12.OVG - m.w.N., ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 C 11164/13

    Fußgängerzonenregelung in Koblenzer Altstadt wirksam

    2012 - 1 C 10412/12.
  • VG Stuttgart, 16.07.2019 - 2 K 60/17

    Baugebiet; Gartenbaubetrieb; Mischgebiet; Vereinfachtes Verfahren; Werbeanlage;

    Alleine ein somit falsches Zitat der Ermächtigungsgrundlage in Textteil eines Planes führt allerdings noch nicht zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung, da für Satzungen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG ohnehin nicht gilt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 1 C 10566/14

    Abwägung, Abwägungsentscheidung, Abwägungsgebot, Abwägungsmaterial,

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. November 2012 - 1 C 10412/12.OVG - m.w.N., ESOVGRP).
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