Bundes-Immissionsschutzgesetz
Siebenter Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 48 - 65) |
1Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden. 2Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte und Zielwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 30.11.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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07.12.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates | 30.11.2016 | |
06.08.2010 | Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | 31.07.2010 |
Rechtsprechung zu § 50 BImSchG
1.039 Entscheidungen zu § 50 BImSchG in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung ...
- VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17
Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der ...
- VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034
Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und ...
- VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22
Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat; ...
- OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20
Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer ...
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 147/19
Abwägungsgebot; Außenwohnbereich; Gesundheitsgefährdung; Lärmbelastung; ...
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
- OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 D 392/20
Normenkontrollantrag, Plannachbar, Geltendmachung von einer Verletzung des ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22
Verfehlung des gestalterischen Auftrags durch den Bebauungsplans
- BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22
Querverweise
Auf § 50 BImSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- § 41 (Straßen und Schienenwege)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung)