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   LG München I, 18.06.2008 - 1 HK O 20716/07   

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LG München I, 18.06.2008 - 1 HK O 20716/07 (https://dejure.org/2008,29825)
LG München I, Entscheidung vom 18.06.2008 - 1 HK O 20716/07 (https://dejure.org/2008,29825)
LG München I, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 1 HK O 20716/07 (https://dejure.org/2008,29825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: Bindung ausländischer Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 782 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Auch Normen, die negativ den Wettbewerb beeinflussen, indem sie ihn auf dem Gebiet des Preises unterbinden, regeln das Marktverhalten unter den Apothekern, und weisen daher den für § 4 Nr. 11 UWG erforderlichen Wettbewerbsbezug auf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 51 zitiert nach juris).

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 59, zitiert nach juris), der sich die Beklagte angeschlossen hat, vermag die Kammer nicht zu überzeugen.

    49aa) Es kann dahinstehen, ob die Bindung ausländischer Versandapotheken an die Festpreisregelung eine Maßnahme gleicher Wirkung i. S. d. Dassonville-Formel ist (befürwortend OLG Hamm, Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 64 ff., zitiert nach juris; ablehnend: OLG Frankfurt, Urteil vom 29.11.07, 12 O 123/06, Rn. 26 f., zitiert nach juris), denn jedenfalls wäre eine solche nach Art. 30 EG zum Schutze der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt.

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Im Fall einer Dauerhandlung ist die Frist noch gar nicht angelaufen, da der Eingriff noch fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.73, I ZR 136/71 -Brünova,Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.02.03, I ZR 25/01 -Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft,Rn. 36, zitiert nach juris).

    Ist dagegen von einer fortgesetzten Handlung auszugehen, so läuft für jeden Teilakt eine gesonderte Verjährung (BGH, Urteil vom 28.09.73, I ZR 136/71 -Brünova,Rn. 17, zitiert nach juris), so dass mit Blick jedenfalls auf die von der Klägerin vorgelegten Werbematerialen noch keine Verjährung eingetreten ist, da diese unbestritten aus einem Zeitraum stammen, der weniger als sechs Monate vor dem mit Blick auf § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB entscheidenden Datum der Anhängigkeit der Klage liegt.

  • LG Hamburg, 17.08.2006 - 315 O 340/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er sehenden Auges eine solche Inländerdiskriminierung in Kauf nehmen wollte (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.08.06, 315 O 340/06, Rn. 44, zitiert nach juris).

    Dies wiederum würde die flächendeckende und vor allem orts- und zeitnahe Versorgung der Bevölkerung insbesondere in ländlichen Gegenden gefährden (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.8.2006, 315 O 340/06, Rn. 59, zitiert nach juris).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Vielmehr hat der EuGH in seiner EntscheidungDocMorris(Urteil vom 11.12.03, C 322/01) klargestellt, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass eine nationale Festpreisregelung deshalb beizubehalten sei, weil sie einen integralen Bestandteil des nationalen Gesundheitswesens bilde.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus §§ 12 Abs. 1 S. 2, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 2300 und 7002 VV. Die Geschäftsgebühr (Satz: 1,3) ist nicht zu kürzen, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Da sich die von der Beklagten vorgetragenen Investitionen allein auf eine in diesem Prozess nicht mehr erhebliche Verletzungshandlung in der Vergangenheit beziehen, fehlt es an der erforderlichen Zukunftsbezogenheit (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.00, X ZR 150/98 -Temperaturwächter,Rn. 25, 34, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung ist wiederum dem Gesetzgeber gegenüber den Gerichten ein Einschätzungs- und Prognosevorrang eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.68, 1 BvL 5/64,Mühlengesetz,Rn. 37, zitiert nach juris; Beschluss vom 06.10.87, 1 BvR 1086/82,Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe,Rn. 75, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    a) Zweifelhaft ist im hiesigen Fall bereits das Zeitmoment der Verwirkung, da bei der Annahme einer fortgesetzten Handlung bei jeder wiederholten gleichartigen Verletzungshandlung jeweils ein neuer Unterlassungsanspruch entsteht, und damit auch die für die Verwirkung erforderliche Frist jeweils neu zu laufen beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.05, V ZR 169/04, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung ist wiederum dem Gesetzgeber gegenüber den Gerichten ein Einschätzungs- und Prognosevorrang eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.68, 1 BvL 5/64,Mühlengesetz,Rn. 37, zitiert nach juris; Beschluss vom 06.10.87, 1 BvR 1086/82,Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe,Rn. 75, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07
    Im Fall einer Dauerhandlung ist die Frist noch gar nicht angelaufen, da der Eingriff noch fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.73, I ZR 136/71 -Brünova,Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.02.03, I ZR 25/01 -Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft,Rn. 36, zitiert nach juris).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 6 U 26/07

    Arzneimittelpreise: Geltung von Festpreisen für Arzneimittel im

  • BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01

    Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen

  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    das am 18. Juni 2008 verkündete Urteil des Landgerichts München, Az.: 1 HK O 20716/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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   LG München I, 22.05.2014 - 1 HKO 20716/07   

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LG München I, 22.05.2014 - 1 HKO 20716/07 (https://dejure.org/2014,60707)
LG München I, Entscheidung vom 22.05.2014 - 1 HKO 20716/07 (https://dejure.org/2014,60707)
LG München I, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 1 HKO 20716/07 (https://dejure.org/2014,60707)
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 13.10.2014 - 29 W 1474/14

    Zeitlicher Geltungsbereich der Erledigungserklärung hinsichtlich einer

    Der Beschluss des Landgerichts München I vom 22. Mai 2014 (Az.: 1 HK O 20716/07) wird aufgehoben.
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