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   FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16   

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https://dejure.org/2017,43351
FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16 (https://dejure.org/2017,43351)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04.09.2017 - 1 K 1514/16 (https://dejure.org/2017,43351)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04. September 2017 - 1 K 1514/16 (https://dejure.org/2017,43351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuer 2008

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kriterien für die Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verstoßes gegen die guten Sitten oder des Vorliegens eines besonders schwerwiegenden Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866).

    Die aus § 150 Abs. 2 AO folgende Pflicht, Angaben in Steuererklärungen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, wird grundsätzlich grob fahrlässig verletzt, wenn eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und verständliche Frage nicht beantwortet wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2006, a.a.O.).

  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Ein besonders schwerwiegender Fehler liegt nur vor, wenn der rechtswidrige VA die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so hohem Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen VA als verbindlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.2006 II R 58/04 BStBl II 2006, 793).

    Ob ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt, ist von Fall zu Fall anhand der jeweiligen für das Verhalten der Finanzbehörde maßgebenden Rechtsvorschriften zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.2006, a.a.O.).

  • BFH, 30.10.1986 - III R 163/82

    Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung -

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Tatsachen oder Beweismittel die zu einer niedrigeren Steuer führen, stehen mit Tatsachen oder Beweismitteln die zu einer höheren Steuer führen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 159/82, BStBl II 1986, 120; BFH-Urteil vom 30.10.1986 III R 163/82, BStBl II 1987, 161).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Verletzt der Berater grob fahrlässig diese Pflichten, ist dies dem Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.1987 I R 144/86, BStBl II 1988, 109).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2012 - 12 K 1084/11

    Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in ein anderes gewerbliches Unternehmen

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Denn danach darf ein durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Bedrohung und Bestechung erwirkter VA lediglich zurückgenommen werden, was dessen Wirksamkeit voraussetzt (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 13.12.2012 12 K 1084/11 G, juris; Rozek in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 243. Lieferung 07.2017, § 125 AO, Rn. 86).
  • BFH, 03.08.2016 - X R 20/15

    Offenbare Unrichtigkeit bei unvollständig ausgefülltem Steuererklärungsvordruck

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (BFH-Urteil vom 03.08.2016 X R 20/15, BFH/NV 2017, 438).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 31/06

    Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Denn § 125 AO hat nicht den Zweck, bewusstes Fehlverhalten der Finanzbehörden zu sanktionieren (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82

    Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
    Tatsachen oder Beweismittel die zu einer niedrigeren Steuer führen, stehen mit Tatsachen oder Beweismitteln die zu einer höheren Steuer führen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 159/82, BStBl II 1986, 120; BFH-Urteil vom 30.10.1986 III R 163/82, BStBl II 1987, 161).
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