Körperschaftsteuergesetz
| Zweiter Teil - Einkommen (§§ 7 - 22) |
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 7 - 13) |
Nichtabziehbar sind auch:
| 1. | 1die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. 2§ 9 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt, | |
| 2. | die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen oder verdeckte Gewinnausschüttungen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und 7 oder Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes gilt; das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen, | |
| 3. | in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen, sowie damit zusammenhängende Aufwendungen, | |
| 4. | die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen gewährt werden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.12.2019 | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 12.12.2019 |
abzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke) § 8bBeteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen § 8cVerlustabzug bei Körperschaften § 8dFortführungs-
gebundener Verlustvortrag § 9Abziehbare Aufwendungen § 10Nichtabziehbare Aufwendungen § 11Auflösung und Abwicklung (Liquidation) § 12Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung § 13Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
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Rechtsprechung zu § 10 KStG
219 Entscheidungen zu § 10 KStG in unserer Datenbank:
- BFH, 08.12.2021 - I R 24/19
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 06.05.2021 - I R 24/19
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - 10 K 10235/16
Steuerliche Behandlung von Verlusten aus sog. Unlimited TurboBull Zertifikaten - ...
- FG Münster, 04.08.2016 - 9 K 3999/13
Körperschaftsteuerliche Nichtabziehbarkeit von Haftungsschulden aufgrund der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.10.2018 - I R 78/16
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende ...
- BFH, 24.10.2018 - I R 78/16
- FG Nürnberg, 30.09.2025 - 1 K 273/24
Verfassungsmäßigkeit des hälftigen Abzugsverbots für Aufsichtsratsvergütungen
- BFH, 26.09.2025 - IV R 16/23
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 04.05.2023 - 9 K 1987/21
Gewerbesteuer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige ...
- FG Düsseldorf, 04.05.2023 - 9 K 1987/21
- FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08
Zulassung von Nachzahlungszinsen zum Betriebsausgabenabzug; Steuermindernde ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.02.2012 - I B 97/11
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei ...
- BFH, 15.02.2012 - I B 97/11
Querverweise
Auf § 10 KStG verweisen folgende Vorschriften:
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 34 (Schlussvorschriften)