Körperschaftsteuergesetz
| Zweiter Teil - Einkommen (§§ 7 - 22) |
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 7 - 13) |
(1) 1Wird bei der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Veräußerung oder Überlassung des Wirtschaftsguts zum gemeinen Wert; § 4 Absatz 1 Satz 5, § 4g und § 15 Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes gelten entsprechend. 2Ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts liegt insbesondere vor, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. 3Entfällt die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts und erfolgt in einem anderen Staat eine Besteuerung auf Grund des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts dieses Staates hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts, gilt dies auf Antrag als Veräußerung und Anschaffung des Wirtschaftsguts zu dem Wert, den der andere Staat der Besteuerung zugrunde legt, höchstens zum gemeinen Wert.
(1a) § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz, Satz 8 zweiter Halbsatz, Satz 9 und Satz 10 des Einkommensteuergesetzes gilt im Fall der Begründung des Besteuerungsrechts oder des Wegfalls einer Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist, entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts | 25.06.2021 | |
| 01.07.2021 | Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze | 25.06.2021 | |
| 01.01.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) | 25.06.2021 | |
| 29.03.2019 | Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz) | 25.03.2019 | |
| 14.12.2010 | Jahressteuergesetz 2010 | 08.12.2010 | |
| 29.12.2007 | Jahressteuergesetz 2008 | 20.12.2007 | |
| 13.12.2006 | Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften | 07.12.2006 |
abzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke) § 8bBeteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen § 8cVerlustabzug bei Körperschaften § 8dFortführungs-
gebundener Verlustvortrag § 9Abziehbare Aufwendungen § 10Nichtabziehbare Aufwendungen § 11Auflösung und Abwicklung (Liquidation) § 12Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung § 13Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
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Rechtsprechung zu § 12 KStG
152 Entscheidungen zu § 12 KStG in unserer Datenbank:
- BFH, 19.11.2025 - I R 6/23
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20
Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen; Ersetzung ...
- FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20
- BFH, 19.11.2025 - I R 41/22
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
- FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
- FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach ...
- BFH, 26.03.2025 - I R 5/24
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
Entstrickungsbesteuerung gebilligt
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
- BFH, 14.02.2022 - VIII R 44/18
Einkommensteuerliche Behandlung barer Zuzahlungen an den inländischen ...
- FG Münster, 18.12.2023 - 4 K 1382/20
Abzugsfähigkeit von Geldauflagen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
- BFH, 13.10.2021 - I B 31/21
Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited
Querverweise
Auf § 12 KStG verweisen folgende Vorschriften:
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 34 (Schlussvorschriften)