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   FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19 G - F   

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FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19 G - F (https://dejure.org/2022,29869)
FG Münster, Entscheidung vom 10.08.2022 - 13 K 559/19 G - F (https://dejure.org/2022,29869)
FG Münster, Entscheidung vom 10. August 2022 - 13 K 559/19 G - F (https://dejure.org/2022,29869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewinn einer passiven Entstrickung aufgrund Änderung eines Doppelbesteurungsabkommens und Folgen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passive Entstrickung - durch die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Entnahme - Keine sog. passive Entstrickung durch Änderung eines DBA

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18

    Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Zudem hat sich das FG Köln zu einer passiven Entstrickung im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG kritisch geäußert, der Klage aber aus verfahrensrechtlichen Gründen stattgegeben (FG Köln, Urteil vom 17.6.2021 15 K 888/18, EFG 2021, 1876, Rz. 36 ff, Rev. anhängig, Az. des BFH: I R 32/21).

    aa) Nach Auffassung des Senats kann eine bloße Änderung der Rechtslage nicht zur Verwirklichung eines Besteuerungstatbestands führen, wenn diese dem Steuerpflichtigen nicht zuzurechnen ist, sondern die Änderung der Rechtslage allein darauf zurückzuführen ist, dass die Bundesrepublik Deutschland in eigener Souveränität ihr Besteuerungsrecht ohne Mitwirkungshandlung des Steuerpflichtigen in völkerrechtlichen Verträgen neu ordnet (vgl. FG Köln, Urteil vom 17.6.2021 15 K 888/18, EFG 2021, 1876, Rz. 38).

    Die grundsätzliche Unzulässigkeit einer solchen echten Rückwirkung hat auch das FG Köln im (vergleichbaren) Kontext des § 6 Abs. 5 AStG thematisiert (FG Köln, Urteil vom 17.6.2021 15 K 888/18, EFG 2021, 1876, Rz. 39, Rev. anhängig, Az. des BFH: I R 32/21).

  • EuGH, 23.01.2014 - C-164/12

    DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Nach dem EuGH-Urteil vom 23.1.2014 C-164/12 "DMC" (ABl EU 2014, Nr. C 93, 6, IStR 2014, 106) kann das Ziel der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten eine nationale Regelung rechtfertigen, wonach Vermögen, das eine Kommanditgesellschaft in das Kapital einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats einbringt, mit seinem Teilwert anzusetzen ist, wodurch die in diesem Hoheitsgebiet entstandenen stillen Reserven im Zusammenhang mit diesem Vermögen vor ihrer tatsächlichen Realisierung steuerpflichtig werden, wenn - was vorliegend in Anbetracht des Umstandes, dass die Klägerin weiterhin im Inland ansässig ist und auch die Beteiligung an der S.L. nicht ins Ausland überführt wurde, bereits in erheblichem Maße zweifelhaft erscheint (siehe zu diesem Aspekt etwa Englisch in Schaumburg/Englisch, Europäisches Steuerrecht, 2. Aufl. 2020, Rz. 7.236 sowie Desens, FR 2022, 681, 686 unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 18.7.2013 C-261/11 "Kommission / Dänemark", ABl EU 2013, Nr. C 260, 5; vgl. auch BFH-Urteil vom 30.5.2018 I R 31/16, BFHE 262, 45, BStBl II 2019, 136, Rz. 39) - der genannte Mitgliedstaat seine Besteuerungsbefugnis hinsichtlich dieser stillen Reserven bei ihrer tatsächlichen Realisierung tatsächlich nicht ausüben kann (Rz. 58 des Urteils).

    Im Streitfall wäre die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV betroffen, da es vorliegend um die Besteuerung stiller Reserven aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unabhängig von der Höhe der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft geht (zur Abgrenzung zwischen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit vgl. EuGH-Urteil vom 23.1.2014 C-164/12 "DMC", ABl EU 2014, Nr. C 93, 6, IStR 2014, 106, Rz. 31 ff).

  • BFH - I R 32/21 (anhängig)

    Bekanntgabewille, passive Entstrickung, Stundungsregel, Europarecht,

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Zudem hat sich das FG Köln zu einer passiven Entstrickung im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG kritisch geäußert, der Klage aber aus verfahrensrechtlichen Gründen stattgegeben (FG Köln, Urteil vom 17.6.2021 15 K 888/18, EFG 2021, 1876, Rz. 36 ff, Rev. anhängig, Az. des BFH: I R 32/21).

    Die grundsätzliche Unzulässigkeit einer solchen echten Rückwirkung hat auch das FG Köln im (vergleichbaren) Kontext des § 6 Abs. 5 AStG thematisiert (FG Köln, Urteil vom 17.6.2021 15 K 888/18, EFG 2021, 1876, Rz. 39, Rev. anhängig, Az. des BFH: I R 32/21).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Dies werde durch die BFH-Urteile vom 17.7.2008 I R 77/06 (BStBl II 2009, 464) und vom 28.10.2010 (I R 99/08, BStBl II 2011, 1019) sichergestellt.

    Nach der Theorie von der finalen Entnahme sah der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. (vgl. BFH-Urteil vom 17.7.2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, Rz. 42).

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Zwar wurde bereits über den Fall einer Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen Betriebsstätte zu einer ausländischen Betriebsstätte, also über den Fall einer aktiven Entstrickung entschieden (FG Köln, Urteil vom 16.2.2016 10 K 2335/11, EFG 2016, 793, rkr.; FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209, Rev. anhängig vor dem BFH unter dem Az. I R 95/15, nach Abgabe XI R 24/15, ausgesetzt durch Beschluss vom 14.6.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des BFH durch Beschluss vom 10.04.2013 I R 80/12, Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Im Steuerrecht liegt eine - grundsätzlich unzulässige - echte Rückwirkung vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. zum Europarecht Englisch in Schaumburg/Englisch, Europäisches Steuerrecht, 2. Aufl. 2020, Rz. 12.42 m.w.N.; zum inländischen Verfassungsrecht vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 10.10.2012 1 BvL 6/07, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 132, 302, 319; vom 17.12.2013 1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Das EuGH-Urteil vom 21.5.2015 C-657/02 "Verder LabTec" kann als eine Fortentwicklung der früheren Rechtsprechung des EuGH angesehen werden, welche auf dem EuGH-Urteil vom 11.3.2004 C-9/02 "De Lasteyrie du Saillant" (ABl EU 2004, Nr. C 94, 5, IStR 2004, 236) fußte (zur Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung: Meyer in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, BeckOK EStG, 13. Edition, § 4 Rz. 628 ff).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Zwar wurde bereits über den Fall einer Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen Betriebsstätte zu einer ausländischen Betriebsstätte, also über den Fall einer aktiven Entstrickung entschieden (FG Köln, Urteil vom 16.2.2016 10 K 2335/11, EFG 2016, 793, rkr.; FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209, Rev. anhängig vor dem BFH unter dem Az. I R 95/15, nach Abgabe XI R 24/15, ausgesetzt durch Beschluss vom 14.6.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des BFH durch Beschluss vom 10.04.2013 I R 80/12, Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    Im Steuerrecht liegt eine - grundsätzlich unzulässige - echte Rückwirkung vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. zum Europarecht Englisch in Schaumburg/Englisch, Europäisches Steuerrecht, 2. Aufl. 2020, Rz. 12.42 m.w.N.; zum inländischen Verfassungsrecht vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 10.10.2012 1 BvL 6/07, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 132, 302, 319; vom 17.12.2013 1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
    a) Die Europarechtskonformität der Besteuerung einer passiven Entstrickung ist im Ausgangspunkt zu beurteilen anhand des Urteils des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 21.5.2015 C-657/02 "Verder LabTec" (Amtsblatt der Europäischen Union - ABl EU - 2015, Nr. C 236, 11, IStR 2015, 440).
  • BFH, 30.05.2018 - I R 31/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

  • FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16

    Enteignung ist keine Veräußerung

  • EuGH, 21.12.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und

  • FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung gebilligt

  • BFH, 24.11.2021 - I B 44/21

    Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5

  • FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • EuGH, 23.11.2017 - C-292/16

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung

  • BFH - I R 95/15 (anhängig)

    Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot,

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs

  • BFH, 16.07.1969 - I 266/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische

  • EuGH, 18.07.2013 - C-261/11

    Kommission / Dänemark

  • BFH - XI R 24/15 (anhängig)

    Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot,

  • FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11

    Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

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