Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 19.06.2004

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   OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04   

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OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,5283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,5283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,5283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebietsgewährleistungsanspruch und Discount-Markt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Veränderung der Gebietsart durch Errichtung eines Geschäftes, das teilweise im allgemeinen Wohngebiet liegt; Erteilung einer Baugenehmigung für Gebäude in einem Wohngebiet, die wahrscheinlich die zulässigen Immisionswerte überschreiten; Möglichkeiten des Nachbarschutzes ...

  • Judicialis

    BauNVO § 4 II Nr. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veränderung der Gebietsart durch Errichtung eines Geschäftes, das teilweise im allgemeinen Wohngebiet liegt; Erteilung einer Baugenehmigung für Gebäude in einem Wohngebiet, die wahrscheinlich die zulässigen Immisionswerte überschreiten; Möglichkeiten des Nachbarschutzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Gebietsart, Bewahrung der; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsversorgung; Laden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 231
  • BauR 2004, 1825 (Ls.)
  • BauR 2006, 1679
  • ZfBR 2005, 76
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).

    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Der Beigeladenen steht als Eigentümerin der beiden im allgemeinen Wohngebiet liegenden Flurstücke 146/42 und 146/43 ein Abwehranspruch aus dem Gebietsgewährleistungsanspruch zu (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Ob sie als gebietsbezogen zu qualifizieren sind, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, wie insbesondere der Größe und sonstigen Beschaffenheit der Anlage, den daraus sich ergebenden Erfordernissen einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, BRS 60 Nr. 68, zu demselben Begriff im Zusammenhang mit Schank- und Speisewirtschaften).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56) liegt die Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht wesentlich unter 700 qm Verkaufsfläche, aber auch nicht wesentlich darüber.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Hierauf kommt es für die Entscheidung dieses Falles nicht an (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 15.11.2002 - 1 ME 151/02 -, NStN 2003, 24 = ZfBR 2003, 165).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Maßgeblich ist, dass es sich um einen einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich handelt, wobei neben Gebieten anderer Nutzungsart auch solche Gebiete außer Betracht zu bleiben haben, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang - es geht um den verbrauchernahen Einzugsbereich (vgl. Stock, a.a.O., Rn. 39) - nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67; OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 38; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 8).

    Ob ein Laden oder Verkaufsbetrieb im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets dient, ist anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts typisierend zu ermitteln, wobei neben der Größe und sonstigen Beschaffenheit des Betriebs auch die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die demografischen und sozialen Verhältnisse im Gebiet, und die typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung einbezogen werden können (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Februar 2010, a.a.O., und vom 28. Juni 2010, a.a.O., Rn. 17; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 36; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004, a.a.O., juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 10; Stock, a.a.O., Rn. 42; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 -, BRS 60 Nr. 68 zum Gebietsbezug einer Gastwirtschaft mit Kegelbahn).

    Auch in der Rechtsprechung sind mehrfach Lebensmittelgeschäfte und -discounter an der Grenze zur Großflächigkeit als unzulässig in allgemeinen Wohngebieten angesehen worden (vgl. etwa OVG NW, Beschluss vom 28. November 2000 - 10 B 1428/00 -, BRS 63 Nr. 70, juris [Verkaufsfläche knapp unter 700 m², 45 Stellplätze] und Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O. [Verkaufsfläche ca. 700 m²]; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004, a.a.O. [knapp 700 m² Verkaufsfläche, 62 Stellplätze]).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Eine Erweiterung des Einkaufszentrums bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 21.500 qm auf den Flächen der Kerngebiete MK1 bis MK3 steht in Einklang mit den planerischen Festsetzungen sowohl für das Einkaufszentrum als auch für die benachbarten Kerngebiete (vgl. zum Erfordernis der einheitlichen Beurteilung eines Vorhabens Senat, Beschl. v. 19.7.2004 - 1 ME 116/04 -, juris Rn. 11 = NVwZ-RR 2005, 231).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

    Maßgeblich ist, dass es sich um einen einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich handelt, wobei neben Gebieten anderer Nutzungsart auch solche Gebiete außer Betracht zu bleiben haben, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 03.09.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67; OVG Münster, B. v. 19.08.2003 - 7 B 1040/03 -, BRS 66 Nr. 72, juris Rn. 38; OVG Lüneburg, B. v. 19.07.2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231, juris Rn. 13; OVG Bautzen, B. v. 30.08.2004 - 1 BS 297/04 -, BRS 67 Nr. 67, juris Rn. 8).

    Eine derart hohe Stellplatzzahl kann ein gewichtiges Indiz gegen den Gebietsversorgungscharakter des Vorhabens sein (OVG Lüneburg, B. v. 19.07.2004, a.a.O. bei 62 Stellplätzen für 692 qm Verkaufsfläche; VG Gelsenkirchen, B. v. 22.05.2012 - 5 L 263/12 -, zit. n. juris bei 70 Stellplätzen für 799 qm Verkaufsfläche).

    So ist in dem vom OVG Lüneburg entschiedenen Fall (B. v. 19.07.2004, a.a.O.) von 750 Kunden/Tag und 1.500 Fahrzeugbewegungen bei einer Verkaufsfläche von 692 qm ausgegangen worden, die sich in etwa mit den hier zugrunde gelegten 1.900 Fahrzeugbewegungen für 900 Kunden bei einer Verkaufsfläche von 799 qm decken.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

    Dass nur ein schmaler Grundstücksstreifen betroffen sei, ändere daran nichts, da nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 19.7.2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231) ein geplantes Vorhaben und dessen Auswirkungen nur einheitlich beurteilt werden könnten.

    Der Hinweis der Antragstellerin auf den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2004 (- 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231) geht fehl.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    Der Hinweis der Antragstellerin auf den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2004 (- 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231) geht fehl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 A 2424/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    OVG, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231 = ZfBR 2005, 76 und Sächs. OVG, Beschluss vom 30. August 2004 - 1 BS 297/04 -, BauR 2005, 354.
  • VG Minden, 18.09.2008 - 9 K 893/08

    Planungsrechtlicher Ausschluss von Discountern

    Einzelhandelsgesellschaft sowohl von der Rechtsprechung, vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.07.2004 - 1 ME 116/04 - ZfBR 2005, 76.
  • VG Hannover, 18.01.2007 - 4 B 7750/06

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes; Abstimmung

    Nach der Rspr. des OVG Lüneburg (Beschluss vom 19.07.04, - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231 [OVG Niedersachsen 19.07.2004 - 1 ME 116/04] f), der die Kammer folgt, kann ein Bauvorhaben jedoch nur einheitlich bewertet werden.
  • VG Bayreuth, 16.05.2012 - B 2 K 12.118

    Zuordnung eines am Hang geplanten Bauvorhabens zu einem Gebiet;

    Ein Vorhaben, das zum Teil in einem Gebiet liegt, das einem der Gebiete der Baunutzungsverordnung entspricht, ist nur dann zulässig, wenn das gesamte Gebäude in diesem Gebiet zulässig wäre (vgl. OVG Lüneburg, 19.07.2004, Az.: 1 ME 116/04).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04   

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https://dejure.org/2004,26567
OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Verbrauchermarktes mit 67 Stellplätzen; Verletzung von Nachbarrechten auf Grund teilweiser Errichtung eines Verbrauchermarktes im Wohngebiet; Auslegung des genehmigten ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Verbrauchermarktes mit 67 Stellplätzen; Verletzung von Nachbarrechten auf Grund teilweiser Errichtung eines Verbrauchermarktes im Wohngebiet; Auslegung des genehmigten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).

    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Der Beigeladenen steht als Eigentümerin der beiden im allgemeinen Wohngebiet liegenden Flurstücke 146/42 und 146/43 ein Abwehranspruch aus dem Gebietsgewährleistungsanspruch zu (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Ob sie als gebietsbezogen zu qualifizieren sind, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, wie insbesondere der Größe und sonstigen Beschaffenheit der Anlage, den daraus sich ergebenden Erfordernissen einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, BRS 60 Nr. 68, zu demselben Begriff im Zusammenhang mit Schank- und Speisewirtschaften).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56) liegt die Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht wesentlich unter 700 qm Verkaufsfläche, aber auch nicht wesentlich darüber.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Hierauf kommt es für die Entscheidung dieses Falles nicht an (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 15.11.2002 - 1 ME 151/02 -, NStN 2003, 24 = ZfBR 2003, 165).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).
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