Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 23.11.2018

Rechtsprechung
   LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18796
LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
LG Limburg, Entscheidung vom 28.06.2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
LG Limburg, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2021,18796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Krankenschwester muss nach Essenausgabe an Kleinkind mit Medikamentengabe solange warten, bis Kind sicher aufgegessen hat, sonst Arzthaftung

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Die Kammer schließt sich aber der Rechtsauffassung des BGH an (Urteil vom 01.03.1988, Az. VI ZR 190/87, NJW 1988, 2667), wonach es zu einer Einschränkung der Haftung nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs deshalb nicht kommt, da diese Grundsätze für den Fall einer "Haftungsprivilegierung" nach § 1664 BGB nicht anwendbar sind.
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Das Feststellungsinteresse für den Klageantrag zu 2) ergibt sich aus dem infolge der streitgegenständlichen Behandlung nicht abgeschlossenen Lebenssachverhalt und der Möglichkeit des Eintritts weiterer materieller und immaterieller Schäden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5).
  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Auf eine besondere Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kommt es nicht an (BGH, NJW 2018, 1242 Rn. 49).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    in seinem Gutachten überzeugend darlegt, unterbricht den Zurechnungszusammenhang nicht, sondern ist naturgemäßes Risiko einer so schweren Gesundheitsschädigung (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.05.2012, VI ZR 157/11).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15

    Erfassen von allen Schadensfolgen durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Diese Möglichkeit genügt für das nötige Feststellungsinteresse (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1426 Rn. 6).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Befindet sich der Lebenssachverhalt noch in der Entwicklung, steht es dem Kläger frei, ob er für die bereits bezifferbaren Schäden Leistungsklage erheben möchte, oder ob er zunächst Feststellungsklage erheben möchte (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1983 - VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Auszug aus LG Limburg, 28.06.2021 - 1 O 45/15
    Diesen Behandlungsvertrag haben die Parteien sodann im Zuge der Belegarzttätigkeit des Beklagten zu 3), der den Kläger auf der Station im Haus der Beklagten zu 1) weiterbehandelte, fortgesetzt (vgl. zur Thematik auch Greiner, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, §§ 823-839 Rn. 312; BGH v. 08.11.2005, VI ZR 319/04).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    das Urteil des Landgerichts Limburg vom 28.6.2021, Az. 1 O 45/15, abzuändern und die Klage gegenüber der Beklagten zu 2 abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Limburg, 1 O 45/15, vom 28.6.2021 abzuändern und die Klage gegen die Beklagte zu 1 abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Limburg, Az. 1 O 45/15, soweit es gegen die Beklagte zu 4 ergangen ist, abzuändern und die gegen die Beklagte zu 4 gerichtete Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48360
LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2018,48360)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23.11.2018 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2018,48360)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23. November 2018 - 1 O 45/15 (https://dejure.org/2018,48360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71

    Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Die Vorschrift des § 912 BGB gilt nur für Gebäude und andere große Bauwerke, im Regelfall jedoch gerade nicht aber für Mauern und Zäune (BGH, Urt. vom 22. September 1972 - V ZR 8/71 Rn 28).

    Eine solche Einschränkung muss aber, da die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in erster Linie durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften (vgl. insbesondere §§ 905 ff BGB) geregelt werden, eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben (vgl. BGH V ZR 8/71, Rn 29).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Vielmehr gehört es zu den zum allgemeinen Lebensrisiko, auch mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden (vgl. BGH - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Selbst nach Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bliebe der Zustand rechtswidrig und kann von dem Gestörten auf eigene Kosten beseitigt werden (vgl. BGH, Urt. vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 - Duldungspflicht).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Störer ist nicht nur derjenige, der den störenden Zustand herbeigeführt hat, sondern auch derjenige, durch dessen maßgebenden Willen der die Eigentumsbeeinträchtigung herbeiführende Zustand aufrechterhalten wird (vgl. bereits BGHZ 29, Seite 314 sowie BGH in NJW-RR 2003, 955).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Störer ist nicht nur derjenige, der den störenden Zustand herbeigeführt hat, sondern auch derjenige, durch dessen maßgebenden Willen der die Eigentumsbeeinträchtigung herbeiführende Zustand aufrechterhalten wird (vgl. bereits BGHZ 29, Seite 314 sowie BGH in NJW-RR 2003, 955).
  • BGH, 10.04.1953 - V ZR 115/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringt und lediglich die Schädigung eines anderen bezweckt (MünchKomm(BGB)/Grothe, a. a. O., § 226 Rdnr. 4; BGH, Urt. v. 10.4.1953 - V ZR 115/51).
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
    Die Rechtsausübung wäre nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn sich der Rechtsinhaber mit der Geltendmachung seines Anspruchs zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt, durch das für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (Fallgruppe des sog. venire contra factum proprium/vgl. etwa BGH, Urt. v. 17.2.2005 - III ZR 172/04, MünchKomm(BGB)/Roth/Schubert, 6. Aufl., § 242 Rdnr. 284 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht