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   OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20   

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https://dejure.org/2020,31099
OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20 (https://dejure.org/2020,31099)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20 (https://dejure.org/2020,31099)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20 (https://dejure.org/2020,31099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Kurzinformation)

    Überlassen von Betäubungsmittel

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überlassen von Betäubungsmittel an Person unter 18 Jahren

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Überraschender Griff nach einem Joint durch einen Jugendlichen: Zur Strafbarkeit des "Besitzers"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Überlassen eines Joints - an einen minderjährigen Auszubildenden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein Marihuana-Joint unter Arbeitskollegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Zweibrücken zur Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - Überlassen von Betäubungsmittel an Minderjährige nur bei Billigung des Mitkonsums strafbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 558
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20
    Diese Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen (vorsätzlich begangenen) unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. zur Fassung des Schuldspruchs: BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 sowie Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 329/16, jew. juris) nicht zu tragen.
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20
    Diese Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen (vorsätzlich begangenen) unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. zur Fassung des Schuldspruchs: BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 sowie Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 329/16, jew. juris) nicht zu tragen.
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