Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 29a Abs 1 Nr 1 Alt 3 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafverfahren wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Überlassen eines Marihuana-Joints zum unmittelbaren Verbrauch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Kurzinformation)
Überlassen von Betäubungsmittel
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Überlassen von Betäubungsmittel an Person unter 18 Jahren
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Überraschender Griff nach einem Joint durch einen Jugendlichen: Zur Strafbarkeit des "Besitzers"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Überlassen eines Joints - an einen minderjährigen Auszubildenden
- haufe.de (Kurzinformation)
Ein Marihuana-Joint unter Arbeitskollegen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Zweibrücken zur Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - Überlassen von Betäubungsmittel an Minderjährige nur bei Billigung des Mitkonsums strafbar
Verfahrensgang
- AG Neustadt/Weinstraße, 25.02.2020 - 1a Ls 5227 Js 44063/18
- OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 558
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20
Diese Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen (vorsätzlich begangenen) unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. zur Fassung des Schuldspruchs: BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 sowie Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 329/16, jew. juris) nicht zu tragen. - BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20
Diese Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen (vorsätzlich begangenen) unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. zur Fassung des Schuldspruchs: BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 sowie Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 329/16, jew. juris) nicht zu tragen.