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   OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17   

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OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17 (https://dejure.org/2018,1074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17 (https://dejure.org/2018,1074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17 (https://dejure.org/2018,1074)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    a) Die Entscheidung über die Nichtanwendung des § 64 StGB ist zwar - ebenso wie die über dessen Anordnung - ein für eine selbstständige Nachprüfung grundsätzlich geeigneter Teil des Strafurteils (Senat, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 7/03, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 07.10.1992 - 2 StR 374/92, juris = BGHSt 38, 392; van Gemmeren in MünchKomm/StGB, 3. Aufl. § 64 Rn. 128 m.w.N.; a.A. Schöch in LK-StGB, 12. Aufl. Vor § 61 Rn. 133; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 22).

    Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Teile einer Entscheidung nicht einer Prüfung unterziehen, die von keiner Seite angegriffen worden sind (BGH, Urteil vom 07.10.1992 - 2 StR 374/92, juris Rn. 7).

    Auch muss eine "Wechselwirkung" zwischen der verhängten Strafe und der möglicherweise anzuordnenden Maßregel ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 07.10.1992 - 2 StR 374/92, juris Rn. 9).

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Der Umstand, dass die Anordnung der Maßregel insbesondere mit Blick auf die Regelungen der §§ 67d Abs. 2 S. 1, 67 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 StGB für den Angeklagten günstigere Wirkungen entfalten kann (vgl. zur Frage einer positiven Sozialprognose im Hinblick auf die Anordnung der Maßregel: BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 10 [nicht tragend]) steht ebenfalls nicht der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung entgegen.

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Insbesondere muss stets gewährleistet sein, dass das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließenden Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen sind, gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.1980 - 1 StR 262/80, NJW 1981, 589, 590; Paul in KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 8).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (BGH aaO. Rn. 10 f. sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11

    Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (BGH aaO. Rn. 10 f. sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (BGH aaO. Rn. 10 f. sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 267/92

    Reformatio in peius - Bindung des Untergerichts - Unterbringung - Revision auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    Dies gilt im Grundsatz jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten auf den Strafausspruch beschränkt ist und sich aus dem Gesamtzusammenhang des Rechtsmittelangriffs ergibt, dass der Angeklagte die verhängte Strafe nicht deswegen beanstandet, weil er glaubt, sie wäre niedriger ausgefallen, wenn gleichzeitig seine Unterbringung gemäß § 64 StGB angeordnet worden wäre (vgl. zur Beschränkung in der Revisionsinstanz: BGH, Beschluss vom 31.07.1992 - 4 StR 267/92, NStZ 1992, 539).
  • OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ss 7/03

    Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Ausschluss einer Maßregelanordnung vom

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    a) Die Entscheidung über die Nichtanwendung des § 64 StGB ist zwar - ebenso wie die über dessen Anordnung - ein für eine selbstständige Nachprüfung grundsätzlich geeigneter Teil des Strafurteils (Senat, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 7/03, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 07.10.1992 - 2 StR 374/92, juris = BGHSt 38, 392; van Gemmeren in MünchKomm/StGB, 3. Aufl. § 64 Rn. 128 m.w.N.; a.A. Schöch in LK-StGB, 12. Aufl. Vor § 61 Rn. 133; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 22).
  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15

    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • OLG Hamm, 13.05.2014 - 3 RVs 35/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Strafaussetzungsversagung bei

  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
  • OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO;

  • OLG Zweibrücken, 14.05.2018 - 1 OLG 2 Ss 19/18

    Unterbringung eines drogenabhängigen Wiederholungstäters in einer

    Wegen des grundsätzlich untrennbaren inneren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die (Nicht-)Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB und der Bewährungsfrage (vgl. Senat, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17, juris Rn. 7) war der Rechtsfolgeausspruch jedoch aufzuheben, soweit dem Angeklagten eine Bewährungsaussetzung versagt wurde.
  • OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung

    Hier gleichwohl der Beschränkung die Wirksamkeit grundsätzlich zu versagen - namentlich mit Blick darauf, dass eine (gegebenenfalls) - auch - zur Überprüfung anstehende Bewährungsentscheidung doppelrelevante Erwägungen beinhalten kann (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17) - würde einen weitgehenden Eingriff in die Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers bedeuten, der aus inhaltlichen Gründen, namentlich zur Vermeidung von Widersprüchen, regelmäßig nicht erforderlich ist.
  • OLG Braunschweig, 17.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Bewährung, Urteilsgründe, Bindung des Revisionsgerichts

    Ein wesentlicher Umstand für die zu treffende Prognoseentscheidung ist die Frage, ob der Angeklagte noch betäubungsmittelabhängig ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 2018, 1 OLG 2 Ss 74/17, Rn. 7f., m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2021 - 1 Ss 36/21

    Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung bei Vorstrafen und Bewährungsversagen;

    Ein wesentlicher Umstand für die zu treffende Prognoseentscheidung ist die Frage, ob der Angeklagte noch betäubungsmittelabhängig ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 2018, 1 OLG 2 Ss 74/17, Rn. 7f., m.w.N., zitiert nach juris).
  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

    Nach vorherrschender Ansicht in der Rechtsprechung ist bei suchtmittelabhängigen Tätern aber regelmäßig eine getrennte Beurteilung der Voraussetzungen über die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB und die Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich, da beide Entscheidungsteile auf denselben Gesichtspunkten beruhen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 -, juris Rdn. 5; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17 -, juris Rdn. 7; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017, a. a. O., juris Rdn. 15; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 Ss 4/15 [5/15] -, juris Rdn. 5; KG, Beschlüsse vom 21. September 2017 - [1] 121 Ss 122/17 [16/16] -, und 4. Juli 2017 - [1] 161 Ss 71/17 [5/17] - Fischer, StGB 65. Aufl., § 64 Rdn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rdn. 75; jeweils m. w. N.).
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