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   LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15   

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https://dejure.org/2016,32786
LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,32786)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2016 - 1 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,32786)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 1 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,32786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem Aufhebungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderkündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds; Aushandelung von günstigeren Bedingungen für die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in einem Aufhebungsvertrag; Unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 78 S. 2
    Verstoß des Aushandelns günstigerer Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds gegen das Verbot der unzulässigen Begünstigung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem Aufhebungsvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag mit dem ehemaligem Betriebsratsvorsitzenden der Neue Halberg-Guss GmbH wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht in dem Zustimmungsersetzungsverfahren schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat, und deshalb schließlich die Zustimmung des Betriebsrates zu der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem Gericht (rechtskräftig) ersetzt wird (dazu bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1976, 2 AZR 457/75, NJW 1978, 72 mit weiteren Nachweisen, und in der Folge auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris).

    Erforderlich ist vielmehr ein besonders grober Vertragsverstoß und die Gefährdung von Rechtsgütern des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer, deren Schutz Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat, wobei im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung dieser Rechtsgüter auch zu prüfen ist, ob es dem Arbeitgeber möglich gewesen ist, den Arbeitnehmer bis zur Rechtskraft der Entscheidung in dem Zustimmungsersetzungsverfahren so einzusetzen, dass keine Wiederholung des dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verhaltens droht (auch dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris; mit ähnlich restriktiver und zum Teil auch mit noch restriktiverer Tendenz: ETZEL/RINCK, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 11. Auflage 2016, Randnummern 159 ff zu § 103 BetrVG, und RAAB , in: Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Auflage 2014, Randnummern 106 ff zu § 103 BetrVG, und FITTING/ENGELS/SCHMIDT/TREBINGER/LINSENMAIER , Betriebsverfassungsgesetz, 27. Auflage 2014, Randnummer 45 zu § 103 BetrVG, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Eine Benachteiligung im Sinne dieser Norm ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen , sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2010, 7 ABR 68/08, NJW 2010, 2077 mit weiteren Nachweisen).

    Unter Hinweis darauf hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine zwischen einem Betriebsratsmitglied und dem Arbeitgeber vereinbarte Regelung der Pflicht zur Kostentragung in einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren über individualrechtliche, im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit stehende Ansprüche keine unzulässige Benachteiligung oder Bevorzugung des Betriebsratsmitglieds darstelle (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2010, 7 ABR 68/08, NJW 2010, 2077).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Und im Rahmen eines Restmandats endet das Mandat eines Mitglieds des Betriebsrates nicht wie sonst nach § 24 Nummer 3 BetrVG bereits aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (dazu etwa die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2010, 7 AZR 728/08, NZA 2010, 1025 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Betrieb zu schließen, so kann er auch einem Mitglied des Betriebsrates ordentlich kündigen (§ 15 Absatz 4 KSchG), es bedarf deshalb auch keiner Zustimmung des Betriebsrates zu der Kündigung (zu Letzterem auch beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2001, 2 AZR 137/00, NZA 2002, 212).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Mit dem Fall, dass in einem Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, eine Klausel enthalten ist, in der es heißt, dass der Arbeitnehmer mit Wirkung ab einem bestimmten Zeitpunkt - in dem konkreten Fall zwei Tage nach Abschluss des Aufhebungsvertrages - sein Amt als Betriebsrat niederlege, hatte sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 12. Januar 2000 (7 ABR 61/98, NZA 2000, 669) zu befassen.
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Immerhin kann er aber beispielsweise noch geltend machen, dass der Arbeitgeber nach der Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht die Kündigung nicht rechtzeitig ausgesprochen oder sein Kündigungsrecht aus anderen Gründen verwirkt habe, oder dass die Kündigung unwirksam sei, weil die für die Kündigung vorgeschriebene Form nicht gewahrt worden sei oder auch weil sich neue tatsächliche Umstände ergeben hätten, die den früheren Sachverhalten, die geeignet gewesen sind, einen wichtigen Grund für die Kündigung zu bilden, ein anderes Gewicht geben (dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1975, 2 AZR 118/74, AP Nummer 3 zu § 103 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen; dazu außerdem beispielsweise RAAB , in: Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Auflage 2014, Randnummer 101 zu § 103 BetrVG).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98

    Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Lediglich dann, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ergibt, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unstatthaft oder aussichtslos ist, kann der Arbeitgeber bereits im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsratsmitglied erklären, wobei er dann aber das Risiko in Kauf nimmt, dass die Nichtzulassungsbeschwerde entgegen seiner Einschätzung Erfolg hat, was dann zur Unwirksamkeit der vorzeitig erklärten Kündigung führen kann (ausführlich zu all dem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1998, 2 AZR 142/98, NJW 1999, 444).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (4) Sa 906/01

    Unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot an ein Betriebsratsmitglied gezahlte

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Im Anschluss daran beschäftigt sich ESSER in seiner Dissertation (Seite 135 ff) - unter Bezugnahme auf eine Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13. September 2001, 11 (4) Sa 906/01, LAGE Nummer 1 zu § 78 BetrVG 2000) - auch mit der Frage, wie Regelungen in Aufhebungsverträgen , mit denen Betriebsratsmitglieder höhere Abfindungen zugestanden werden als anderen Arbeitnehmern, zu bewerten seien.
  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht in dem Zustimmungsersetzungsverfahren schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen hat, und deshalb schließlich die Zustimmung des Betriebsrates zu der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem Gericht (rechtskräftig) ersetzt wird (dazu bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1976, 2 AZR 457/75, NJW 1978, 72 mit weiteren Nachweisen, und in der Folge auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1988, 2 AZR 770/87, abrufbar bei juris).
  • ArbG Nürnberg, 27.01.1997 - 12 Ca 7897/96

    Zahlung einer zusätzlichen Sozialplanabfindung an einen aus dem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15
    Dazu wird vertreten, dass eine solche Sonderbehandlung von Mitgliedern des Betriebsrates nicht mit deren Sonderkündigungsschutz gerechtfertigt werden könne (dazu auch die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Januar 1997, 12 Ca 7897/96, Leitsatz abrufbar bei juris).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

  • ArbG Saarbrücken, 13.03.2015 - 3 Ca 845/14

    Aufhebungsvertrag mit ehemaligem Betriebsratsvorsitzenden bei Halberg Guss

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 590/16

    Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 22. Juni 2016 - 1 Sa 63/15 - wird zurückgewiesen.
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