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   KG, 19.04.1999 - (5) 1 Ss 41/99 (15/99)   

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https://dejure.org/1999,23076
KG, 19.04.1999 - (5) 1 Ss 41/99 (15/99) (https://dejure.org/1999,23076)
KG, Entscheidung vom 19.04.1999 - (5) 1 Ss 41/99 (15/99) (https://dejure.org/1999,23076)
KG, Entscheidung vom 19. April 1999 - (5) 1 Ss 41/99 (15/99) (https://dejure.org/1999,23076)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus KG, 19.04.1999 - 1 Ss 41/99
    Somit liegt nur ein Urteilsentwurf, aber noch kein vollständiges schriftliches Urteil vor (vgl. BGHSt 26, 247, 248).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus KG, 19.04.1999 - 1 Ss 41/99
    Der abweichenden Auffassung von Engelhardt in KK-StPO, 4. Aufl., § 275 Rdn. 47, die sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 27, 334, 335 und 28, 194, 196 stützt, vermag der Senat für den hier gegebenen Sachverhalt nicht zu folgen.
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77

    Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde -

    Auszug aus KG, 19.04.1999 - 1 Ss 41/99
    Der abweichenden Auffassung von Engelhardt in KK-StPO, 4. Aufl., § 275 Rdn. 47, die sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 27, 334, 335 und 28, 194, 196 stützt, vermag der Senat für den hier gegebenen Sachverhalt nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11

    Einschluss eines ins Protokoll aufgenommenen Urteils in die notwendige

    Fest steht, dass die verspätete Unterschriftsleistung nicht dazu führen kann, den Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO nachträglich zu beseitigen (KG, Beschl. v. 19.04.1999, (5) 1 Ss 41/99 (15/99), juris; BGH NStZ 1995, 220; BGH StV 1984, 275).

    Unter der Prämisse, dass das Urteil durch die Unterzeichnung nur des Protokolls nicht ordnungsgemäß unterschrieben i. S. d. § 275 Abs. 2 StPO war, lag bis zur Absetzung der unterschriebenen Urteilsurkunde am 4. Juli 2011 noch kein vollständiges Urteil, sondern lediglich ein Urteilsentwurf vor, dessen Zustellung rechtlich bedeutungslos war und insbesondere auch keine Frist zur Revisionsbegründung auslöste (LR-Gollwitzer, a.a.O., § 275 Rn. 36; Meyer-Goßner, a.a.O., § 345 Rn. 5; KG, Beschl. v. 19.04.1999, a.a.O.).

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