Rechtsprechung
   KG, 11.05.2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20300
KG, 11.05.2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05) (https://dejure.org/2005,20300)
KG, Entscheidung vom 11.05.2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05) (https://dejure.org/2005,20300)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05) (https://dejure.org/2005,20300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung gem. § 113 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Formale Rechtmäßigkeit als entscheidendes Kriterium; Unterbringung eines Häftlings in einem besonders gesicherten Haftraum; Wahrnehmung nachrangiger Anordnungskompetenz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtmäßige Diensthandlung bei Befolgung einer rechtswidrigen Anordnung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 414
  • StV 2005, 669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar ist die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung gemäß § 113 Abs. 3 StGB nach eigenständigen, vom Verwaltungsrecht losgelösten strafrechtlichen Kriterien zu beurteilen, die geringere Anforderungen stellen (vgl. BGHSt 4, 161, 163; BGHSt 21, 334, 363; KG NJW 2002, 3789 und StV 2001, 260).

    Maßgeblich für derartige Handlungssituationen, wie sie etwa für Versammlungen, Aufzüge und Razzien, aber auch im Rahmen von Verkehrskontrollen typisch sind, ist der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff entwickelt worden (vgl. BGHSt 4, 161, 164).

    Zur Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit ist der unmittelbar vollziehende Beamte grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet (vgl. BGHSt 4, 161; KG NJW 1972, 781).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar ist die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung gemäß § 113 Abs. 3 StGB nach eigenständigen, vom Verwaltungsrecht losgelösten strafrechtlichen Kriterien zu beurteilen, die geringere Anforderungen stellen (vgl. BGHSt 4, 161, 163; BGHSt 21, 334, 363; KG NJW 2002, 3789 und StV 2001, 260).

    Es kommt darauf an, ob der Beamte im Bewusstsein seiner Verantwortung und unter bestmöglicher pflichtgemäßer Abwägung aller ihm bekannten Umstände die Handlung für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. BGHSt 21, 334, 363).

    Nur ein schuldhafter Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, Willkür oder Amtsmissbrauch machen die Handlung rechtswidrig (vgl. BGHSt 21, 334, 363).

  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00

    Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot;

    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar ist die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung gemäß § 113 Abs. 3 StGB nach eigenständigen, vom Verwaltungsrecht losgelösten strafrechtlichen Kriterien zu beurteilen, die geringere Anforderungen stellen (vgl. BGHSt 4, 161, 163; BGHSt 21, 334, 363; KG NJW 2002, 3789 und StV 2001, 260).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Gefahr im Verzug, deren Vorliegen allein die Zuständigkeit der handelnden Beamten eröffnet hätte, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121) ein eng auszulegender Rechtsbegriff.
  • KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar ist die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung gemäß § 113 Abs. 3 StGB nach eigenständigen, vom Verwaltungsrecht losgelösten strafrechtlichen Kriterien zu beurteilen, die geringere Anforderungen stellen (vgl. BGHSt 4, 161, 163; BGHSt 21, 334, 363; KG NJW 2002, 3789 und StV 2001, 260).
  • Drs-Bund, 11.03.1970 - BT-Drs VI/502
    Auszug aus KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Legte man hier den strengen verwaltungsmäßigen Rechtmäßigkeitsbegriff zugrunde, wäre das Risiko des Beamten zu groß und dadurch die Gefahr gegeben, dass seine Initiative gelähmt würde (vgl. KG aaO unter Bezugnahme auf den Bericht des Sonderausschusses im Rahmen des 3. Strafrechtsreformgesetzes vom 20. Mai 1970, BT-Drucks. VI/502, S. 5).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Entscheidend ist, ob der Beamte im Bewusstsein seiner Verantwortung und unter bestmöglicher pflichtgemäßer Abwägung aller ihm erkennbaren Umstände die Handlung für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. BGHSt 21, 334 ; BGH, Urteil vom 23.2. 1962 - 4 StR 511/61 -, NJW 1962, S. 1020 ; KG, Urteil vom 11.5.2005 - 1 Ss 61/05 -, NStZ 2006, S. 414 ; vgl. auch die Formulierung, die Amtshandlung müsse sich "objektiv im Rahmen des Vertretbaren" gehalten haben: OLG Köln, Urteil vom 17.12.1985 - 1 Ss 318/85 -, NStZ 1986, 234 ).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 3 ORs 13/23

    Tätlicher Angriff auf rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamte

    Zu Recht besteht Einigkeit darüber, dass es der Sinn der bei der Anstaltsleitung liegenden Entscheidungszuständigkeit ist, dass der Sachverhalt "sine ira et studio durch einen am gegenständlichen Sachverhalt nicht unmittelbar beteiligten übergeordneten Bediensteten" erfolgt (Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 91 Rn. 1; KG NStZ 2006, 414: "Prüfung des Sachverhalts durch einen übergeordneten Bediensteten, der an dem - häufig emotional aufgeladenen - Konflikt nicht beteiligt war"; ebenso BeckOK Strafvollzug Hessen/Rhode § 51 HStVollzG Rn. 2).

    Diese Rechtswidrigkeit nach dem HStVollzG zieht es nach Auffassung des Senats nach sich, dass damit die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB entfällt (vgl. für eine ähnliche Konstellation ausdrücklich auch KG NStZ 2006, 414).

    Es besteht aber zu Recht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Zuständigkeit des Vollstreckenden sachlich gegeben sein muss und die wesentlichen Förmlichkeiten einzuhalten sind, "formelle Rechtmäßigkeit" (BGHSt 4, 163; BGHSt 4, 163; Fischer a. a. O.; BeckOK/Dallmeyer a. a. O.) Vielfach wird für § 113 Abs. 3 StGB ausschließlich auf diese "formelle Rechtmäßigkeit" abgestellt (BeckOK/Dallmeyer Rn 15.3; vgl. auch KG NStZ 2006, 414).

    Es ist deshalb weitgehend anerkannt, dass es jedenfalls dann an der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungshandlung fehlt, wenn die Entscheidung für die Vollstreckung von einem unzuständigen Beamten getroffen wird (für die örtliche Unzuständigkeit: BGHSt 4, 110; für die fehlende Anordnungskompetenz ausdrücklich KG NStZ 2006, 414).

  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Nur ein schuldhafter Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, Willkür oder Amtsmissbrauch machen die Handlung rechtswidrig (vgl. BGHSt 21, 334, 363; Senat, Urteil vom 11. Mai 2005 - [5] 1 Ss 61/05 [12/05]).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Erfolgt - wie im vorliegenden Fall - die Diensthandlung durch Beamte des Polizeivollzugsdienstes auf Weisung einer örtlich und sachlich zuständigen Behörde, so ist der Vollzugsakt auch bei materieller Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung rechtmäßig, wenn der jeweilige Vollzugsbeamte die Weisung im Vertrauen auf ihre Rechtmäßigkeit in gesetzlicher Form vollzieht, es sei denn, sie ist offensichtlich rechtswidrig oder der Beamte erkennt den Irrtum seines Weisungsgebers (vgl. hierzu u.a. BGHSt 4, 161; KG Berlin, StraFo 2005, 435; OLG Köln, NJW 1975, 889; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 113, Rn. 31 mwN).
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/96 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; Rönnau/Hohn a.a.O.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

    Nur ein schuldhafter Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, Willkür oder Amtsmissbrauch machen die Handlung rechtswidrig (vgl. BGHSt 21, 334, 363; Senat, Urteil vom 11. Mai 2005 - [5] 1 Ss 61/05 [12/05]).
  • KG, 27.08.2012 - 161 Ss 154/12

    Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte: Beurteilung der

    Es kommt darauf an, ob der Beamte im Bewusstsein seiner Verantwortung und unter bestmöglicher pflichtgemäßer Abwägung aller ihm bekannten Umstände die Handlung für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. BGHSt 21, 363; KG NStZ 2006, 414).Dabei vermindern sich die Prüfungsanforderungen für den handelnden Amtsträger, je unüberschaubarer und ungesicherter die von ihm vorgefundene Situation ist (vgl. KG aaO).
  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht, zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; KG Berlin Beschl. v. 30.11.2005 - 1 Ss 321/05 - juris; HansOLG Bremen Urt. v. 14.09.1976 - Ss 64/76 - juris; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • KG, 08.05.2019 - 5 Ws 34/19

    Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Berliner Strafvollzug: Beobachtung

    Sie muss in jedem Fall die Geeignetheit der besonderen Sicherungsmaßnahme, ihre Erforderlichkeit gegenüber anderen, weniger belastenden Maßnahmen sowie ihre Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) im Verhältnis zu der Bedeutung der drohenden Gefahr abwägen (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05) -, juris Rdn. 10; Goerdeler a.a.O, § 78 LandesR Rdn. 11).
  • KG, 04.05.2020 - 2 Ws 50/20

    Strafvollzug in Berlin: Voraussetzungen besonderer Sicherungsmaßnahmen wegen der

    Dabei ist die Geeignetheit der besonderen Sicherungsmaßnahmen, ihre Erforderlichkeit gegenüber anderen, weniger belastenden Maßnahmen sowie ihre Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) im Verhältnis zu der Bedeutung der drohenden Gefahr abzuwägen (vgl. KG aaO mwN und Beschluss vom 11. Mai 2005 - (5) 1 Ss 61/05 (12/05) - juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17053
OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,17053)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,17053)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,17053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 2006, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 3 Ws 253/93

    Jugendgerichtsverfahren; Jugendstrafe; Notwendigkeit der Verteidigung; Erklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82

    Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Es gehört jedoch zu den Rechten einer autonomen Person, diese Gelegenheit nicht zu nutzen, sondern sich ohne weitere Überlegungen zu den Konsequenzen des Urteils und den Aussichten eines Rechtsmittels mit den bisherigen Ergebnissen des Verfahrens zufrieden zu geben (SK-Frisch, § 302 Rn. 28; KK-Ruß, 5. Aufl. § 302 Rn. 12, OLG Oldenburg, NStZ 1982, 520).
  • OLG Hamburg, 31.01.1996 - 1 Ws 29/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Nach einer im Vordringen begriffenen neueren Ansicht, die vorzugswürdig erscheint, kommt es für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts jedoch nur darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (HansOLG Hamburg, StV 1998, 641 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StraFo 2001, 136f; OLG Naumburg, NJW 2001, 2190).
  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96

    Berücksichtigung schwerwiegender Nachteile durch den Widerruf ausgesetzter

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 5 Ss 303/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung, Tatschwere, Heroinabhängigkeit,

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Dies gilt aber nur dann, wenn sie mit hinreichender Bestimmtheit zu erwarten sind (Hans OLG, NStZ 1984, 281).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 4St RR 210/92

    Beiordnung; Verteidiger; Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Gefahr;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar sind auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, - wie etwa die einem Ausländer nach § 45 AusIG drohende Ausweisung (vgl. BayObLG, StV 1993, 180) - mit zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 3 Ws 67/91
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1981 - 2 Ws 334/81
  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06

    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte geistig nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung und Tragweite seiner Prozesserklärung zu erkennen und daher prozessual nicht handlungsfähig gewesen wäre (s. dazu BGH NStZ-RR 2004, 341 ; OLG Hamburg StV 2006, 175, 176), liegen nicht vor.

    aa) In der Rechtssprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, eine im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nicht verteidigten Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (OLG Koblenz - 2. Senat - StraFo 2006, 27.; OLG Düsseldorf VRS 57, 357, 359; OLG Köln wistra 2005, 438, 439;: a. A.: OLG Naumburg, NJW 2001, 2190; OLG Hamburg StV 2006, 175 mit Anm. Keller/Gericke jew. m.w.N.; ablehnend Peglau NStZ 2002, 464; einschränkend OLG München NJW 2006, 789, 790).

  • OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16

    Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte geistig nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung und Tragweite seiner Prozesserklärung zu erkennen und daher prozessual nicht handlungsfähig gewesen wäre (s. dazu BGH NStZ-RR 2004, 341; OLG Hamburg StV 2006, 175, 176), liegen nicht vor.
  • OLG München, 25.03.2009 - 2 Ws 255/09

    Rechtsmittelrücknahme: Rücknahme der Berufung in der Hauptverhandlung durch trotz

    19 Eine neue Rechtsprechung (Meyer-Goßner, § 302 Anmerkung 25 a; OLG Brandenburg StraFo 2001, 136, Hanseatisches Oberlandesgericht StV 1998, 641 und StV 2006, 175, OLG Naumburg NJW 2001, 2190 OLG Köln, StV 1998, 645, OLG Köln, StV 2004, 68; vgl. auch die Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage, § 302 Anmerkung 12 m. w. N.) verlangt über eine fehlende Pflichtverteidigerbestellung hinausgehende Umstände, um zur Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts zu kommen.
  • KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten

    Die Gegenmeinung (vgl. Hanseatisches OLG Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 Ws 29/96 - Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 61/05 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 7. Februar 2000 - 1 Ss 4/00 - [alle bei juris]), die im wesentlichen darauf abstellt, dass der eindeutig ausgesprochene Rechtsmittelverzicht nur in wenigen Ausnahmefällen angefochten werden kann und ein solcher nicht vorliegt, wenn der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung bewusst war, kann aus vorrangigen rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.05.2005 - I - 26/05 - 1 Ss 61/05, I - 26/05, 1 Ss 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28885
OLG Hamburg, 17.05.2005 - I - 26/05 - 1 Ss 61/05, I - 26/05, 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,28885)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2005 - I - 26/05 - 1 Ss 61/05, I - 26/05, 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,28885)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - I - 26/05 - 1 Ss 61/05, I - 26/05, 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,28885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 5 Ss 303/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung, Tatschwere, Heroinabhängigkeit,

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Hamburg, 31.01.1996 - 1 Ws 29/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Nach einer im Vordringen begriffenen neueren Ansicht, die vorzugswürdig erscheint, kommt es für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts jedoch nur darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist (HansOLG Hamburg, StV 1998, 641 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StraFo 2001, 136f; OLG Naumburg, NJW 2001, 2190).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Nach einer im Vordringen begriffenen neueren Ansicht, die vorzugswürdig erscheint, kommt es für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts jedoch nur darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist (HansOLG Hamburg, StV 1998, 641 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StraFo 2001, 136f; OLG Naumburg, NJW 2001, 2190).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Als Prozeßhandlung, welche die Rechtskraft des Urteils unmittelbar herbeiführt, kann der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit grundsätzlich weder widerrufen noch angefochten oder sonst zurückgenommen werden (Meyer-Goßner, StPO-Komm, 47. Aufl., § 302 Rn. 21 m.w.N.; std. Rspr. des BGH, siehe zuletzt BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluß vom 3. März 2005, Az.: GSSt 1/04, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Nach einer im Vordringen begriffenen neueren Ansicht, die vorzugswürdig erscheint, kommt es für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts jedoch nur darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist (HansOLG Hamburg, StV 1998, 641 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StraFo 2001, 136f; OLG Naumburg, NJW 2001, 2190).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 4St RR 210/92

    Beiordnung; Verteidiger; Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Gefahr;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Zwar sind auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, - wie etwa die einem Ausländer nach § 45 AuslG drohende Ausweisung (vgl. BayObLG, StV 1993, 180) - mit zu berücksichtigen.
  • OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96

    Berücksichtigung schwerwiegender Nachteile durch den Widerruf ausgesetzter

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1981 - 2 Ws 334/81
  • OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82

    Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96
  • OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 3 Ws 67/91
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 3 Ws 253/93

    Jugendgerichtsverfahren; Jugendstrafe; Notwendigkeit der Verteidigung; Erklärung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.04.2005 - 1 Ss 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,48671
OLG Jena, 27.04.2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,48671)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.04.2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,48671)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. April 2005 - 1 Ss 61/05 (https://dejure.org/2005,48671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,48671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
    Auszug aus OLG Jena, 27.04.2005 - 1 Ss 61/05
    Die bloße Anfrage, ob einer schriftlichen Entscheidung zugestimmt wird, ist keine hinreichende Belehrung über die Möglichkeit eines Widerspruchs, denn sie macht etwa nicht deutlich, dass auch ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis im Beschlussverfahren entschieden werden kann (siehe BayObLG NZV 1994, 492; Göhler, OWIG 13. Aufl., § 72 Rn. 11, vgl. auch Rn. 31).

    Zudem ist die förmliche Zustellung des gerichtlichen Hinweises zwingend erforderlich (siehe BayObLG NZV 1994, 492; Göhler, a.a. O., Rn. 41).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht