Rechtsprechung
BayObLG, 27.08.1986 - RReg. 1 St 182/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 329 Abs. 1
Fürsorgepflicht des Gerichts bei Verspätung des Angeklagten
Wird zitiert von ...
- OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07
Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung
Im vorliegenden Fall, in dem sich der Angeklagte irrig beim Amtsgericht statt beim Landgericht eingefunden und dies noch vor Terminsbeginn mitgeteilt hatte, und in dem bei der Entfernung zwischen den beiden Gerichten sein Erscheinen zur Berufungsverhandlung noch innerhalb angemessener Frist möglich gewesen wäre, wenn er sich mit einem Taxi zum Landgericht nach München hätte fahren lassen, hätte das Landgericht dem Angeklagten Gelegenheit geben müssen, durch sein Erscheinen die Folgen der Säumnis abzuwenden (BayObLG vom 27.8.1986 RReg. 1 St 182/86, bei Bär DAR 1987, 301/315).