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   BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01   

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https://dejure.org/2001,4848
BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01 (https://dejure.org/2001,4848)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 StR 367/01 (https://dejure.org/2001,4848)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01 (https://dejure.org/2001,4848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 61 Nr. 1 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 4 StPO; § 261 StPO; § 72 StPO; § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf alle mit der Vernehmung zusammenhängenden Verfahrensvorgänge (Vorhalte); Anwesenheit; Augenschein: Absehen von der Vereidigung (Begründung); Bedeutungslosigkeit; Sachverständiger (Hinzuziehung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Nötigung - Revision - Verfahrensrüge - Zeugenvernehmung - Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit - Sachverständiger - Sitzungssaal - Entfernung - Ausschluss - Angeklagter - Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StPO § 61 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 1 § 244 Abs. 4
    Begründung der Nichtvereidigung eines Zeugen; Pflicht zur Erholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe und der Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung hergestellt ist (vgl. BGH Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Unbeschadet des Gesichtspunkts, daß sich sowohl aus § 66 Abs. 2 StGB als auch aus § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB ergibt, daß ein Hang im Sinne des § 66 Abs; 1 Nr. 3 StGB nicht allein deshalb ausgeschlossen sein muß, weil der Täter über die Anlaßtaten hinaus strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen ist (vgl auch BGH StV 2000, 257, 258), ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft.
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00

    Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Der Ausschluß des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen erstreckt sich auf alle mit der Vernehmung zusammenhängende Verfahrensvorgänge, wie z. B. auch Vorhalte (vgl. zu Vorhalten aus einer Urkunde BGH NStZ 2001, 262; 1997, 402; NJW 1968, 167; Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 247 Rdn. 19).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe und der Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung hergestellt ist (vgl. BGH Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Im Einzelfall kann eine nicht rechtsfehlerfrei abgelehnte Sicherungsverwahrung dazu führen, daß zugleich der Strafausspruch zu Gunsten des Angeklagten aufzuheben ist, wenn nicht auszuschließen ist, daß andernfalls eine niedrigere Strafe verhängt worden wäre (BGH StV 2000, 615, 617 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Hierfür genügt die Angabe der Jugendlichkeit des Zeugen oder der Gesetzesstelle (BGHSt 3, 229).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Der Ausschluß des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen erstreckt sich auf alle mit der Vernehmung zusammenhängende Verfahrensvorgänge, wie z. B. auch Vorhalte (vgl. zu Vorhalten aus einer Urkunde BGH NStZ 2001, 262; 1997, 402; NJW 1968, 167; Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 247 Rdn. 19).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Auch bei Annahme eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der sonstigen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung stünde diese gemäß § 66 Abs. 2 StGB (bzw. § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB) im Ermessen des Gerichts (vgl. hierzu nur BGH NStZ 1985, 261 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
    Der Ausschluß des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen erstreckt sich auf alle mit der Vernehmung zusammenhängende Verfahrensvorgänge, wie z. B. auch Vorhalte (vgl. zu Vorhalten aus einer Urkunde BGH NStZ 2001, 262; 1997, 402; NJW 1968, 167; Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 247 Rdn. 19).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Lichtbilder lediglich - was als Teil der Vernehmung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01, Rn. 17 ; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597) - als Vernehmungsbehelf herangezogen wurden.
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    (3) Schließlich wird in Fällen, in denen - anders als hier - etwa Pläne, Skizzen oder auch Lichtbilder als Vernehmungsbehelfe verwendet werden (vgl. hierzu BGHR StPO § 247 Abwesenheit 10, 28; BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 247 Rdn.19), auf die Wahrung der Rechte des Angeklagten in besonderer Weise Bedacht zu nehmen sein.
  • LG Krefeld, 30.04.2010 - 21 KLs 12/09
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass allein ein vergleichsweise später Beginn der Delinquenz nicht geeignet ist, die Ablehnung eines Hanges zu begründen (BGH, Urt. v. 22.11.2001 - 1 StR 367/01).
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