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   BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04   

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https://dejure.org/2004,8171
BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04 (https://dejure.org/2004,8171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter hinsichtlich Finanzierungsbetrug; Bedeutung der Tatbeiträge (Tathandlungen) bei der Feststellung der Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter; Zusammenhang von

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 99/04
    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB wird er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nach seinem Tatbeitrag beurteilt, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich der der Führung des T. bei der Anwerbung und Betreuung der Anleger, bestand (BGH StV 2000, 196 st. Rspr.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Dabei hat sie nicht bedacht, daß bei mehreren Tätern oder Tatbeteiligten für jeden gesondert nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen ist, durch wie viele Handlungen im Sinne von §§ 52, 53 StGB er die Tat gefördert oder begangen hat (st. Rspr. vgl. nur BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02; BGH, Beschluß vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Er bestimmte - gemeinsam mit dem Angeklagten R. W. (siehe II. 1) - die Rahmenbedingungen, die regelhaften Abläufe des Schneeballsystems; hieraus folgt die Verurteilung als mittelbarer (Mit)täter kraft Organisationsherrschaft wegen einer Untreue in 156 rechtlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGHSt 40, 218, 236f.; St45, 270, 296; St49, 177, 182ff.; StV 1998, 416f.; wistra 2001, 336f.; wistra 2004, 264; wistra 2004, 341, 347).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    Deshalb richtet sich die Beurteilung der Konkurrenzen auch für den mittelbaren Täter nach dessen Tatbeitrag, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Handlungen, die ihm zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04, wistra 2004, 264).
  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 499/11

    Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt (Betrugsvorsatz: Vertrauen des

    Die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB ist nach dem Tatbeitrag des Angeklagten zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - 1 StR 99/04, wistra 2004, 264; vom 1. September 1998 - 1 StR 410/98, StV 2000, 196; vom 21. Mai 2008 - 5 StR 124/08).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

    Im Falle mittelbarer Täterschaft bestimmt sich jedoch das Konkurrenzverhältnis mehrerer Gesetzesverletzungen für den Täter ausschließlich nach den individuellen Gegebenheiten seines eigenen Tatbeitrags (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 1 StR 99/04 Rn. 1; Beschluss vom 23. September 2003 - 3 StR 294/03 Rn. 8; Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 Rn. 91).
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