Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,12186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,12186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,12186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Zugrundelegung der nach § 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verkürzten Erstattungsbeträge; Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang ...

  • Judicialis

    RVG § 3 Abs. 2; ; RVG § 13; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 9; ; RVG § 49; ; RVG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 1, 49
    Beschwerdewert bei Kostenfestsetzung gegenüber beigeordnetem Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 208/07

    Berechnung des Beschwerdegegenstandswerts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08
    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstands ist bei der Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit die Differenz der Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 208/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09

    Berechnung des Beschwerdewerts - Zugrundelegung der verkürzten Erstattungsbeträge

    Soweit die Frage überhaupt behandelt wird, gehen Literatur und Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Gegenstandswertsbeschwerden eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts überwiegend von der Differenz zwischen den unterschiedlichen Regelgebühren aus (so ohne Begründung OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, FamRZ 2006, 1690 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.05.1978, JurBüro 1978, 1362; OLG München, Beschl. v. 09.11.1954, NJW 1955, 675 f.; Meyer, GKG Kommentar, 9. Auflage, § 68 Rn. 10; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, RVG Kommentar, 9. Auflage, § 32 Rn. 28; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, vertritt in § 32 RVG Rn. 17 diese Auffassung, schließt sich jedoch in seinen Ausführungen unter § 56 Rn. 14 der Gegenansicht an; offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009 - 1 Ta 159/09; differenzierend Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 68 Rn. 19; a. A. LAG München, Beschl. v. 17.03.2009 - 10 Ta 394/07 und für den Fall der Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. der erkennenden Kammer v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 1 Ta 229/10

    Zur Berechnung des Beschwerdegegenstandswerts bei Prozesskostenhilfe ohne

    Da der Beschwerdeführer zu 2) dem Kläger im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung beigeordnet war, erhält er auch nur die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 1 Ta 22/11

    Berechnung der Beschwerdegegenstandswertes bei Prozesskostenhilfe

    In solchen Fällen sind daher bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands i.S.d. § 33 Abs. 3 RVG die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG maßgeblich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 290/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - reduzierte Gebühren bei der Gewährung von

    Da der Beschwerdeführer dem Kläger im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung beigeordnet war, erhielte er für diesen über 3.000,- Euro liegenden Gegenstandswert nur die gegenüber den Gebühren aus Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG reduzierten Gebühren aus § 49 RVG (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 1 Ta 229/10

    Unzulässige Beschwerde der Partei auf Festsetzung eines höheren

    Da der Beschwerdeführer zu 2) dem Kläger im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung beigeordnet war, erhält er auch nur die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).
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   LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 1 Ta 58/08   

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https://dejure.org/2008,24334
LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,24334)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.08.2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,24334)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. August 2008 - 1 Ta 58/08 (https://dejure.org/2008,24334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beiordnung eines Anwalts i.R.d. Prozesskostenhilfe für weitere an sich eine Beiordnung nicht erfordernde Anträge unter Beachtung der Grundsätze sparsamer Haushaltsführung

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 3
    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Anwalts - mehrere Anträge - Erforderlichkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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