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   OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69   

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OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69 (https://dejure.org/1969,1679)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.1969 - 1 U 1060/69 (https://dejure.org/1969,1679)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 1969 - 1 U 1060/69 (https://dejure.org/1969,1679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch in Höhe einer Weihnachtszuwendung wegen verschuldeter Dienstunfähigkeit eines Beamten; Anforderungen an einen gesetzlichen Forderungsübergang; Voraussetzungen an die Übergangsfähigkeit einer Leistung des Dienstherrn gegenüber der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BayBG Art. 90; BayBG Art. 96; BayBesG Art. 2; BGB § 87 a; BayWeihnachtszuwendungsVO vom 15.12.'64 i. d.F. vom 14.12.'65 (GVBl 352); BayWeihnachtszuwendungsVO § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 49
  • MDR 1970, 236
  • VersR 1971, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Gesetzgeberisches Motiv des Forderungsüberganges gem. Art. 96 BayBG (ebenso § 87 a BBG, § 81 a BVersG, § 77 Abs. 2 AVG, § 1542 RVO ) ist der im Bereich des Dienstleistungsrechtes von der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 49 [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51] ; 42, 76 [BGH 24.06.1964 - V ZR 59/63] = NJW 64, 2007) entwickelte Grundsatz, dass die aus Versorgungsgründen begründeten Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Dienstherrn im Fall einer (regelmässig befristeten) Arbeitsunfähigkeit nicht auf Kosten des Dienstherrn zu einer Begünstigung des Schädigers führen dürfen, der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verschuldet hat.

    Wo der Arbeitnehmer für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung seiner Dienstbezüge hat, bleibt dieser Anspruch bei Ermittlung der Höhe seines eigenen Schadensersatzanspruches gegen den Schädiger in der Weise ausser Betracht, dass entweder der Arbeitnehmer das als entgangen fingierte Dienstleistungsentgelt (= "Schaden im Rechtssinn", BGH 42, 76) für Rechnung des durch den Ausfall der Dienstleistung benachteiligten Dienstherrn geltend zu machen befugt ist oder - so im Beamtenrecht - der Dienstherr kraft gesetzlichen Forderungsübergangs den Dienst aus fall schaden unmittelbar dem Schädiger gegenüber liquidieren darf.

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Gesetzgeberisches Motiv des Forderungsüberganges gem. Art. 96 BayBG (ebenso § 87 a BBG, § 81 a BVersG, § 77 Abs. 2 AVG, § 1542 RVO ) ist der im Bereich des Dienstleistungsrechtes von der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 49 [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51] ; 42, 76 [BGH 24.06.1964 - V ZR 59/63] = NJW 64, 2007) entwickelte Grundsatz, dass die aus Versorgungsgründen begründeten Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Dienstherrn im Fall einer (regelmässig befristeten) Arbeitsunfähigkeit nicht auf Kosten des Dienstherrn zu einer Begünstigung des Schädigers führen dürfen, der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verschuldet hat.
  • BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62

    Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge -

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Im Arbeitsrecht ist es längst anerkannt, dass die Weihnachtszuwendung ein zusätzliches Entgelt für geleistete Dienste ist (BAG NJW 63, 1893) und dass dementsprechend der Arbeitgeber bei der Gewährung der Weihnachtszuwendung zwischen Arbeitnehmern in ungekündigter und gekündigter Stellung differenzieren darf (BAG NJW 64, 1690/91), wie auch die Dauer der vorhergehenden Dienstleistung für die Gewährung der Weihnachtszuwendung von Bedeutung ist.
  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Wenn die Weihnachtszuwendung auch keine "in diesem Gesetz geregelte Zulage" ist und die Spezialdelegation für den Erlass der WZV auch nicht in den "Dienst- und Versorgungsbezüge" überschriebenen Abschnitt III 3 c des BayBG aufgenommen wurde, sondern als Art. 88 b in den Abschnitt "Fürsorge und Schutz" (vgl. auch Art. 54 KWBG), so geschah das allein in der Absicht, den Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtszuwendung zunächst noch nicht i. S. der hergebrachten Ansprüche der Berufsbeamten nach Grund und Höhe für die Zukunft zu fixieren (vgl. VerfG JZ 68, 61) und damit der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 95 Abs. 1 BayVerf zu unterwerfen.
  • BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Ein Übergang in voller Höhe der Weihnachtszuwendung bei nur kurzfristiger Dienstunfähigkeit müsste unzulässig erweise (BGH VersR 67, 953/955) den Schädiger in Höhe des vom Beamten gem. § 6 Abs. 3 WZV im Laufe des ganzen Jahres erdienten Teiles der Weihnachtszuwendung belasten.
  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63

    Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Im Arbeitsrecht ist es längst anerkannt, dass die Weihnachtszuwendung ein zusätzliches Entgelt für geleistete Dienste ist (BAG NJW 63, 1893) und dass dementsprechend der Arbeitgeber bei der Gewährung der Weihnachtszuwendung zwischen Arbeitnehmern in ungekündigter und gekündigter Stellung differenzieren darf (BAG NJW 64, 1690/91), wie auch die Dauer der vorhergehenden Dienstleistung für die Gewährung der Weihnachtszuwendung von Bedeutung ist.
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 59/63

    Revisibilität partikulären Reichsrechts (Österreich)?

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Gesetzgeberisches Motiv des Forderungsüberganges gem. Art. 96 BayBG (ebenso § 87 a BBG, § 81 a BVersG, § 77 Abs. 2 AVG, § 1542 RVO ) ist der im Bereich des Dienstleistungsrechtes von der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 7, 49 [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51] ; 42, 76 [BGH 24.06.1964 - V ZR 59/63] = NJW 64, 2007) entwickelte Grundsatz, dass die aus Versorgungsgründen begründeten Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Dienstherrn im Fall einer (regelmässig befristeten) Arbeitsunfähigkeit nicht auf Kosten des Dienstherrn zu einer Begünstigung des Schädigers führen dürfen, der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verschuldet hat.
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr". Rückgriffsausschluß

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Damit ist auch ein innerer Grund für eine unterschiedliche Behandlung eines Rückgriffs wegen gezahlter "Dienstbezüge" oder erbrachter versorgungsrechtlicher Leistungen nicht ersichtlich (BGHZ 43, 115 = NJW 65, 753/754).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64

    Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des

    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Dementsprechend dient der gesetzliche Forderungsübergang gem. Art. 96 Nr. 1 BayBG der Schadloshaltung des Dienstherrn insoweit, als er ungeachtet der entgangenen Dienstleistung des Beamten verpflichtet ist, ein der Dienstleistung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht kongruentes Entgelt fortzuentrichten (zur Frage dieser Kongruenz vgl. BayObLG VersR 68, 950; BGH NJW 67, 442; 66, 1319; Pentz VersR 68, 916).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1968 - 9 U 90/67
    Auszug aus OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69
    Für die gegenteilige Meinung des Erstgerichts kann die Ansicht des OLG Düsseldorf in NJW 68, 1677 nicht herangezogen werden; dort wurde lediglich entschieden, ob bei privatvertraglicher Vereinbarung einer Rente in Höhe bestimmter Beamtendienstbezüge auch eine Weihnachtszuwendung als ein Bestandteil dieser Rente anzusehen sei.
  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70

    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der

    Für diese Lösung haben sich ausgesprochen: das OLG München in zwei Urteilen - NJW 1970, 49 und VersR 1970, 234 -, das Landgericht Düsseldorf, VersR 1968, 99, das Amtsgericht Königswinter, VersR 1968, 563 und Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, (10. Aufl. TZ 1593).
  • OLG München, 05.12.1969 - 10 U 1682/69
    Sie sind bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Dienstherrn nicht nur auf den Monat Dezember des betreffenden Jahres, sondern auf das ganze Jahr zu verrechnen bzw. aufzuteilen (vgl. OLG München NJW 70, 49).
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