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   VG Hamburg, 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92   

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VG Hamburg, 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 (https://dejure.org/1992,27242)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 (https://dejure.org/1992,27242)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1992 - 1 VG FB 30/92 (https://dejure.org/1992,27242)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Es spricht bereits einiges dafür, dass es sich bei dieser Vorschrift ungeachtet ihrer Formulierung als "Ist-Vorschrift" aus den vom Verwaltungsgericht genannten Gründen um eine Ordnungsvorschrift handelt (vgl. zur "Transparenz"-Funktion der Bekanntmachung LT-Drs. 15/4224, S. 95; a.A. - allerdings unter Verweis auf Materialien aus dem dortigen Landesgesetzgebungsverfahren - Niedersächsisches OVG vom 28.08.2014 - 18 LP 5/14 -, PersR 2014, 19; zur Einordnung von Ist-Vorschriften als Ordnungsvorschriften etwa VG Hamburg, Beschluss vom 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 -, Juris, dort zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVGWO).

    Denn andernfalls ist eine richtige Berechnung des letzten Tages der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nicht möglich, weil sie entweder mit dem Tag des Erlasses oder mit dem die Frist in Gang setzenden Tag der Bekanntgabe nicht zu vereinbaren ist (vgl. zu inhaltlich insoweit entsprechenden Bestimmungen BVerwG, Beschluss vom 17.07.1980 - 6 P 4.80 -, PersV 1981, 498; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.09.2013 - 5 PO 1430/10 -, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 -, Juris; jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 22 A 2145/16

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Der Senat folgt dabei hierzu ergangener Rechtsprechung, nach der dies nicht zwingend voraussetzt, dass die Bewerberliste und die Liste mit den Stützunterschriften körperlich fest miteinander verbunden sind (VG Potsdam, Beschluss vom 3. Mai 2006, 21 L 229/06.PVL, PersV 2007, 31 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 1992, 1 VG FB 30/92 -, Der Personalrat, 1993, 508 ff.; OVG des Landes Niedersachsen, Urteil vom 4. März 1981, - P OVG L 5/80 5, PersV 1983, 18 [19]; zu § 14 Abs. 4 BetrVG, hinsichtlich der Anforderungen an die Gültigkeit von Personalratswahlen vergleichbar: BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris, Rdnr. 13 f.; LAG Hamm, Beschluss vom 3. März 2006 - 13 TaBV 18/06 - juris, Rdnr. 58; a.A. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957, a.a.O.).

    Dem ist Rechnung getragen, wenn - wie vorliegend geschehen - der Wahlvorschlag auch ohne feste Verbindung oder andere Art der Kennzeichnung der abschließenden Zusammengehörigkeit, aus Einzelkonvoluten bestehend gleichzeitig als "Gesamtpaket" fristgerecht an den Wahlvorstand übergeben worden ist (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 1992, a.a.O., v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 10 WO-HPVG Rdnr. 61 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04

    Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort

    Mit dem Zusatz "Freie Liste" ist demnach nicht der Irrtum erregt worden, diese Liste stamme nicht von der Gewerkschaft der Polizei und/oder habe mit dieser Gewerkschaft nichts zu tun (so aber der dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Dezember 1992 - 1 VG FB 30/92 - PersR 1993, 508 ff., 510, zu Grunde liegende Fall).
  • OVG Brandenburg, 04.02.1999 - 6 A 194/98

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Wahl zum örtlichen Personalrat ; Gültigkeit

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  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 7 P 12.01024

    Verpflichtung des Wahlvorstandes zur Prüfung eingereichter Wahlvorschläge

    Ergänzend ist lediglich noch zu bemerken, dass diesen Wahlanfechtungsgründen nicht etwa schon durch eine Berichtigung des Wahlergebnisses abgeholfen könnte, zumal sich nicht im Voraus ermessen lässt, wie das Wahlergebnis ohne Verstoß gegen § 10 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO ausgefallen wäre (vgl. insoweit etwa VG Hamburg, B. v. 11.12.1992, Az. 1 VG FB 30/92, juris, Rd.Nr. 30).
  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 21.2952

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Anfechtung einer Personalratswahl (begründet),

    Der Senat folgt dabei hierzu ergangener Rechtsprechung, nach der dies nicht zwingend voraussetzt, dass die Bewerberliste und die Liste mit den Stützunterschriften körperlich fest miteinander verbunden sind (VG Potsdam, Beschluss vom 3. Mai 2006, 21 L 229/06.PVL, PersV 2007, 31 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 1992, 1 VG FB 30/92 -, Der Personalrat, 1993, 508 ff.; OVG des Landes Niedersachsen, Urteil vom 4. März 1981, - P OVG L 5/80 5, PersV 1983, 18 [19]; zu § 14 Abs. 4 BetrVG, hinsichtlich der Anforderungen an die Gültigkeit von Personalratswahlen vergleichbar: BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris, Rdnr. 13 f.; LAG Hamm, Beschluss vom 3. März 2006 - 13 TaBV 18/06 - juris, Rdnr. 58; a.A. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1957, a.a.O.).
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