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   OLG Saarbrücken, 12.09.2013 - 1 Ws 155/13   

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https://dejure.org/2013,36106
OLG Saarbrücken, 12.09.2013 - 1 Ws 155/13 (https://dejure.org/2013,36106)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.09.2013 - 1 Ws 155/13 (https://dejure.org/2013,36106)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 (https://dejure.org/2013,36106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen im Verfahren über die Fortdauer der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anhörung geboten ist in Fällen, in denen das Gericht zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 67e StGB selbst kein Gutachten nach § 463 Abs. 4 StPO in Auftrag gegeben hat, sich aber in "weiten Teilen" bzw. "maßgeblich" auf ein von der Maßregelvollzugseinrichtung eingeholtes Gutachten stützt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 4 Ws 274/09 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 1 Ws 134/10 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Aussetzung des Strafrests: Anhörung des Sachverständigen und des Verurteilten

    So verhält es sich in den Fällen eines durch das Beschwerdegericht nicht behebbaren Verfahrensmangels, beispielsweise wenn das Erstgericht eine zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 m. w. N.), etwa die vorgeschriebene Anhörung eines Sachverständigen (vgl. Thüringer OLG NStZ 2007, 421 f. - Rn. 14 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2009, 394 - Rn. 1 f., 9 ff., 25 nach juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, vom 25. Juli 2014 - 1 Ws 99/14 -, vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - und vom 24. April 2015 - 1 Ws 69/15 -) oder aber die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung des Verurteilten (vgl. BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Hamm MDR 1980, 870; OLG Hamm NStZ 2011, 119 f. - Rn. 14 nach juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964 f.), unterlassen hat (Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. Juli 2015 - 1 Ws 92/15 -).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung

    So verhält es sich in den Fällen eines durch das Beschwerdegericht nicht behebbaren Verfahrensmangels, beispielsweise wenn das Erstgericht eine zwingend vorgeschriebene mündliche Anhörung (vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 309 Rn. 8 m. w. N.), etwa die vorgeschriebene Anhörung eines Sachverständigen (vgl. Thüringer OLG NStZ 2007, 421 f. - Rn. 14 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2009, 394 - Rn. 1 f., 9 ff., 25 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, vom 25. Juli 2014 - 1 Ws 99/14 -, vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - und vom 24. April 2015 - 1 Ws 69/15 -) oder aber - wie hier - die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung des Verurteilten oder Untergebrachten (vgl. BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Hamm MDR 1980, 870; OLG Hamm NStZ 2011, 119 f. - Rn. 14 nach juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964 f.), unterlassen hat.
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