Rechtsprechung
| VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Ausgeschlossene Personen: Entkräftung der Vermutung für eine Voreingenommenheit
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristen im Verhandlungsverfahren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VK Sachsen, 06.05.2002 - 1/SVK/034-02
Mindestvoraussetzungen für die Eignungsprüfung der Bieter
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Der Auftraggeber hatte sich also nicht durch Vorgabe seiner Verdingungsunterlagen so gebunden, dass ein nachträgliches Abweichen von diesen den zwingenden Ausschluss aller Bieter, welche die Vorgaben nicht erfüllen konnten, zur Folge hätte haben müssen (So etwa Beschl. BayObLG v. 20.12.99, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/34-02 v. 05.05.02). - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (…Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5). - OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01
Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung führt dies dazu, dass sich der Auftraggeber im Verhältnis zu den Bietern bindet und ihm insoweit kein Ermessen mehr zusteht (OLG Düsseldorf, Beschl. Verg 36/01 v. 07.01.02).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00
Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines …
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Der Vergabekammer ist es verwehrt, anstehende Handlungen im Vergabeverfahren derart nachzuprüfen, dass sie ihr Ermessen an Stelle des Auftraggebers ausübt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.05.00 Verg 5/00, NZBau 2000, 540 ff). - OLG Dresden, 11.07.2000 - WVerg 5/00
Feststellung der Zuschlagserteilung nach Aufhebung des Vergabeverfahrens)
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Entsprechende Verfahren (nach der VOF) enden erst dann, wenn mit dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ein vollständiger Vertrag geschlossen wurde, der auch von dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung als Vertretungsbefugten unterschrieben sein muss (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0005/00 v. 11.07.2000). - VK Sachsen, 28.11.2000 - 1/SVK/103-00
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Vielmehr ist das Handeln des Auftraggeber nur dann dem Prüfungsspielraum der Vergabekammer unterworfen, wenn - das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten worden wäre, - von einem unzutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden wäre, - sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich gewesen wären, - bei der Entscheidung sowohl im Rahmen der Gesetze wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsspielraum nicht zutreffend angewandt worden wäre (VK Sachsen, 1/SVK/103-00 v. 28.11.2000). - VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/027-02
Frist im Verhandlungsverfahren
Auszug aus VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
Weiterhin bezieht sie sich auf ihren Vortrag im Verfahren 1/SVK/027-02, welcher hier kurz wiedergegeben wird: Die von ihr primär verfolgte Angebotsvariante .../... habe zugelassen und gewertet werden dürfen, denn das Verhandlungsverfahren sei durch ein besonders großes Maß an Flexibilität und Unförmlichkeit gekennzeichnet.
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
b) Zwar fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien (z.B. Qualität und Zuschlagfrist) kompensiert werden kann (so 3. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005, VK3-22/05; wohl auch VK Berlin, Beschluss vom 10.09.2004, VK-B2-44/04; VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002, VgK FB 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002,VK1-05/02; a.A. offenbar 2. VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002, VK2-18/02, wohl auch VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002, 1/SVK/028-02). - VK Sachsen, 21.03.2006 - 1/SVK/012-06
Rechtzeitige Rüge
Zu beachten ist weiterhin, dass der Auftraggeberin im vorliegenden Verhandlungsverfahren bei der Festlegung der Bewertungsmatrix und der zu vergebenden Punkte zur der Bewertung der Teilnahmeanträge ein Ermessen zusteht, das nur im Hinblick auf sachwidrige Festlegungen überprüfbar ist (VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002 1/SVK/029-02; 1/SVK/028-02; 1/SVK/027-02).
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