Rechtsprechung
| VK Sachsen, 13.12.2010 - 1/SVK/044-10 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOF: Überraschende Gewichtung ist unzulässig! (IBR 2011, 164)
Wird zitiert von ... (3)
- VK Sachsen, 24.03.2011 - 1/SVK/005-11
VOF-Verfahren: Bekanntgabe der Gewichtung der Auswahlkriterien?
Jedoch hat die Vergabekammer Sachsen zudem die Auffassung vertreten, dass, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Gewichtung der Kriterien geeignet ist, den Inhalt der Teilnahmeanträge zu beeinflussen, der Auftraggeber die Gewichtung der Auswahlkriterien und die Regeln zur Wertung der Teilnahmeanträge bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben hat (VK Sachsen, B. vom 13.12.2010, 1/SVK/044-10;… vgl. Harr in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, Kompaktkommentar, 2. Aufl. 2010, § 10 VOF, Rn 40 ff.).Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn aus Sicht der Bewerber die (nicht angegebene) Gewichtung des Auftraggebers sich im Rahmen des objektiven Verständnisses anhand der genannten Kriterien bewegt (VK Sachsen, B. vom 13.12.2010, 1/SVK/044-10).
Liegt eine "überraschende« Gewichtung vor, stellt dies einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar, da den Bewerbern dann keine zielgerichtete Erstellung der Teilnahmeanträge ermöglicht wurde (vgl. Harr in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, Kompaktkommentar, 2. Aufl. 2010, § 10 VOF, Rn 40 ff (VK Sachsen, B. vom 13.12.2010, 1/SVK/044-10).
- VK Sachsen, 04.05.2011 - 1/SVK/010-11
Produktbeschränkungen im Leistungsverzeichnis?
Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein (nach ständiger Rechtssprechung der VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001, Az: 1/SVK/32-01, Beschluss vom 11.11.2004, Az: 1/SVK/105- 04, Beschluss vom 23.04.2010, Az: 1/SVK/008-10, Beschluss vom 13.12.2010, Az: 1/SVK/044-10, Beschluss vom 15.02.2011, Az: 1/SVK/052-10). - VK Sachsen, 31.01.2011 - 1/SVK/051-10
Keine Abweichen v. bekannt gegebenen techn. Mindestbedingungen möglich
Liegt eine "überraschende« Gewichtung vor, stellt dies einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar, da dann den Bietern keine zielgerichtete Erstellung ihrer Angebote ermöglicht wurde (vgl. für die VOF; VK Sachsen, B. v. 13.12.2010 - 1/SVK/044-10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".