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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22447
VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02 (https://dejure.org/2002,22447)
VK Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2002 - 1/SVK/087-02 (https://dejure.org/2002,22447)
VK Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2002 - 1/SVK/087-02 (https://dejure.org/2002,22447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Offensichtliche Unzulässigkeit: eindeutiger Sachverhalt und höchstrichterliche Entscheidung zu Lasten des Antragstellers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 06.09.2001 - 7 L 1422/01
    Auszug aus VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
    Dieser unmittelbare sachliche bzw. inhaltliche Zusammenhang mit der Vermarktung des Werberechts (Konzession) wäre aber nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 06.09.2001 (Az. 7 L 1422/01 NW) Voraussetzung für die Betrachtung als Dienstleistungskonzession.

    Diese Einschätzung steht auch nicht im Widerspruch zu den grundsätzlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 6.09.2001, Az. 7 L 1422/01.NW).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …

    Auszug aus VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
    Mit Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 und Beschluss vom 30.05.2002, Rs. 358/00 hat der EuGH allgemeinverbindlich die Dienstleistungskonzessionen vom öffentlichen Vergaberecht ausgeschlossen.
  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Öffentliche …

    Auszug aus VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
    Im Verhältnis Auftraggeber ­ Auftragnehmer besteht die Gegenleistung des Auftraggebers an den Auftragnehmer darin, dass letzterer als Vergütung ein Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhält (EuGH mit Beschluss vom 30.05.2002, C-358/00).
  • BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
    Das Bayerische Oberste Landgericht hat bereits mit Beschluss vom 04.02.2002 (Verg 1/02) entschieden, dass die Aufstellung und Bereitstellung von Werbeträgern nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB unterfällt, da der Auftraggeber als Hauptleistung eine Geldzahlung und keine Güter erhält.
  • VK Sachsen, 04.07.2002 - 1/SVK/072-02

    Gleichwertigkeit eines Angebots

    Auszug aus VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02
    1. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da an dem tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen (so bereits Vergabekammer Sachsen mit bestandskräftigem Beschluss vom 04.07.2002, Az. 1/SVK/072-02).
  • VK Hamburg, 02.04.2003 - VgK FB 2/03

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    (1) Die Rechtsprechung hat Dienstleistungskonzessionen bislang u. a. in folgenden Bereichen angenommen: Öffentlich-rechtliche Übertragung des Wochenmarktes auf einen privaten Veranstalter (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01), Betrieb einer Spielbank (VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 06.05.2002, Az. 1 VK 18/02), Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen (VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 47-11/01), Werbungsfinanzierte Fahrgastinformationen (BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01), Verpachtung des Rechts auf Außenwerbung (1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02).

    (2) Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt, indem er das Recht erhält, seine eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (Bay- ObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Az. Verg 15/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2001, Az. 1 Verg 10/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. Verg 22/02; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2002, Az. 33- 32571/07 VK 05/02 MD).

    Die Kommission hatte sich in ihren Vorschlägen vom 13.12.1990 und 28.08.1991 zwar noch ausdrücklich dafür ausgesprochen, Dienstleistungskonzessionen mit einzubeziehen (VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2002, Az. 1/SVK/087-02); Gröning, NZBau 2001, 123 ff.).

  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …

    Offensichtlich unzulässig ist damit ein Antrag, wenn keine Zweifel am Sachvortrag des Antragstellers vorliegen, keine weitere Sachverhaltsermittlung erforderlich und die rechtliche Einordnung anhand der eingereichten Unterlagen und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung möglich ist (vgl. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.9.2002, 1/SVK/087-02, zitiert nach juris, Rn. 15, 16).
  • VK Bremen, 06.07.2018 - 16-VK 2/18

    Grundstücksverkauf = öffentlicher Bauauftrag?

    Danach ist ein Antrag nicht offensichtlich unzulässig, wenn keine Zweifel am Sachvortrag des Antragstellers vorliegen, keine weitere Sachverhaltsermittlung erforderlich und die rechtliche Einordnung anhand der eingereichten Unterlagen und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung möglich ist (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 30.9.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

    Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 29.11.2002 - 1/SVK/108-02

    Zeitspanne für unverzügliche Rüge

    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
  • VK Sachsen, 19.11.2002 - 1/SVK/100-02

    Unverzügliche Rüge

    Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, da am tatsächlichen Sachvortrag der Antragstellerin keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich und damit für die Vergabekammer rechtsverbindlich entschieden wurde (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 04.07.2002, 1/SVK/072-02, und 30.09.2002, 1/SVK/087-02).
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