Rechtsprechung
| VK Sachsen, 18.09.2001 - 1/SVK/83-01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auch dann, wenn die Vergabeunterlagen nicht abgeholt und kein Angebot abgegeben wurde?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorinformationspflicht gilt auch im Verhandlungsverfahren
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VK Sachsen, 02.08.2001 - 1/SVK/70-01
Fehlende Unterschrift des Nachprüfungsantrages ist heilbar
Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2001 - 1/SVK/83-01
In jedem Falle sind jedoch neben den Regelungen in den §§ 97 ff GWB auch die ab dem 01.02.2001 geltenden Regelungen der Vergabeverordnung zu beachten, die u.a. in § 13 eine automatische Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter, auch im Verhandlungsverfahren (VK Sachsen, Beschl. v. 02.08.2001, 1/SVK/70-01), erfordert. - VÜA Bayern, 18.02.1998 - VÜA 12/97
Welche Grenzen hat das Gebot der produktneutralen Leistungsbeschreibung?
Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2001 - 1/SVK/83-01
Zweck der auf Art. 8 Abs. 6 der Lieferkoordinierungsrichtlinie beruhenden Bestimmungen des § 8 VOL/A ist es, den Marktzugang für die Bieter offen zu halten und vor Beschränkungen des Wettbewerbs durch zu enge, auf bestimmte Produkte oder Bieter zugeschnittene Leistungsbeschreibungen zu schützen (VÜA Bund, Beschl. v. 3.6.1996, 1 VÜ 6/96, WuW 1997, 277, 28 1; VÜA Bayern, Beschl. v. 18.2.1998, 12/97, WuW 1998, 640, 641). - VÜA Bund, 03.06.1996 - 1 VÜ 6/96
Auftragsvergabe: Konflikt zwischen Verfahrensregeln und gestalterischem Anspruch …
Auszug aus VK Sachsen, 18.09.2001 - 1/SVK/83-01
Zweck der auf Art. 8 Abs. 6 der Lieferkoordinierungsrichtlinie beruhenden Bestimmungen des § 8 VOL/A ist es, den Marktzugang für die Bieter offen zu halten und vor Beschränkungen des Wettbewerbs durch zu enge, auf bestimmte Produkte oder Bieter zugeschnittene Leistungsbeschreibungen zu schützen (VÜA Bund, Beschl. v. 3.6.1996, 1 VÜ 6/96, WuW 1997, 277, 28 1; VÜA Bayern, Beschl. v. 18.2.1998, 12/97, WuW 1998, 640, 641).
- VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/080-02
Voraussetzungen für die Vorgabe eines Erzeugnisses (Leitfabrikat)
Dieser Behauptung trat die Antragstellerin mit Fax vom 01.08.02 entgegen und verwies auf den Beschluss 1/SVK/83-01 der Vergabekammer, nach welcher (für ein Verfahren nach der VOL/A) festgestellt war, dass ein Leistungsverzeichnis, in dem sich neben Fabrikatsbezeichnungen nicht der Zusatz ,,oder gleichwertiger Art" befinde, fehlerhaft sei.Bereits eine derartige Ausschreibungspraxis stellt einen Verstoß gegen §§ 9, 9 b Abs. 5 Nr. 2 VOB/A und vergleichbarer Regelungen dar (Beck'scher VOB-Kommentar Rn. 43 zu § 9, VK Bund Beschl. 1 VÜ 9/97, VÜA Bayern, Beschl. 37/98 v. 07.07.99, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/83-01 v. 18.09.01 - für Verfahren nach der VOL/A).
Nur auf diese Art und Weise werden die Interessen der anderen Anbieter, einen fairen Wettbewerb um den Auftrag führen zu können, ohne Benachteiligungen und ohne dass der Auftrag von vorneherein einem Bieter vorbehalten wird, gewahrt (EuGH, Rs. 45/87, Slg. 1987, 4929, 4964, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/83-01 v. 18.09.01).
- VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07
Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?
Eine Verpflichtung zur Neuausschreibung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, da die Vergabekammer den Auftraggeber nicht in der Frage binden kann, ob er die ehedem ausgeschriebene Leistung überhaupt noch beschaffen will, wie er sie beschaffen will und wann er sie beschaffen will ( vgl. insoweit 1. VK Sachsen, B. v. 18.9.2001 - Az.: 1/SVK/83-01). - VK Sachsen, 02.10.2001 - 1/SVK/88-01
Antragsbefugnis setzt keine Angebotsabgabe voraus
Wie die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen schon mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 02.11.1999, 1 SVK/19-99, vom 16.06.2000, 1/SVK/50-00 und vom 18.09.2001, 1/SVK/83-01) bedarf es zur Antragsbefugnis keiner Abgabe eines Angebotes, wenn der Antragsteller darlegt, dass gerade der monierte Rechtsverstoß ihn von einer unkalkulierbaren Angebotsabgabe abgehalten hat. - VK Berlin, 15.02.2006 - VK-B1-63/05
Leitfabrikat ohne Zusatz "oder gleichwertig": Schwerer Vergabeverstoß!
Diese Zielvorgaben entsprechen auch den Vorgaben des europäischen Vergaberechts, wonach alle diejenigen Vergabepraktiken zu untersagen sind, die dazu führen, dass bestimmte Unternehmen oder bestimmte Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden (vgl. 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss v. 18.09.2001 1/SVK/83-01 sowie v. 07.02.2003 1/SVK/07/03).
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