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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2002 - 1 A 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28474
BVerwG, 31.07.2002 - 1 A 1.02 (https://dejure.org/2002,28474)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 1 A 1.02 (https://dejure.org/2002,28474)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 1 A 1.02 (https://dejure.org/2002,28474)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 11 KA 101/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem entspricht die arzneimittelrechtliche Rechtslage insofern, als homöopathische Fertigarzneimittel arzneimittelrechtlich (§ 38 AMG) und europarechtlich (Art. 1 Nr. 5, Art. 14 und 15 der EG-Richtlinie 2001/83 vom 06.11.2001, Abl. L 311/67) insbesondere in Bezug auf eine bloße Registrierungspflicht anstelle des Zulassungserfordernisses eine Privilegierung erfahren haben (hierzu BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/02 R - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - 3 C 23/07 - mit Anmerkung von Lieber in jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2009 - 13 A 4556/06 -).

    Gleichwohl macht die Hervorhebung wenig Sinn, wenn die allgemeinen Grundsätze des Leistungsrechts uneingeschränkt anzuwenden wären (zutreffend BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/02 R -).

    Eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung existiert nicht (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/02 R -).

    Andererseits kann aus der Entscheidung vom 22.03.2005 - B 1 A 1/02 R - nicht hergeleitet werden, dass für die besonderen Therapierichtungen zwingend andere Grundsätze als für schulmedizinische Therapierichtungen gelten müssen; das BSG hat dies allerdings auch nicht ausgeschlossen (…Engelhard in jurisPR-SozR 25/2005 Anm. 3;… vgl. auch Plagemann in jurisPK-SGB V, 2008, § 2 Rdn. 42).

  • VG Köln, 08.04.2020 - 15 L 2332/19
    Rn. 8 vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 1 A 1.02 -, juris, Rn. 11.
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