Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1966 - 1 A 121/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 30, 34 BBauG; § 3 BauNVO ; § 2 BaupolizeiVO der Stadt A.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62
Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1966 - 1 A 121/65
Scheidet nämlich die Anwendung des § 30 BBauG aus, der nur für qualifizierte Bebauungspläne gilt, so ist, da das Vorhaben unstreitig innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ausgeführt werden soll, die Vorschrift des § 34 BBauG maßgebend, bei deren Anwendung aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die in einem einfachen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen vorrangig vor der vorhandenen Bebauung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 18. August 1964, BVerwGE 19 S. 164). - BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60
Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1966 - 1 A 121/65
Zu diesen Vorschriften nachbarschützender Art gehören, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, auch diejenigen, die sich auf die im reinen Wohngebiet zulässigen Vorhaben beziehen (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1965 - 1 A 71/65 - Urteil des Württ.-Bad. VGH vom 27. September 1957, VGHE Bd. 7 S. 16; Beschluß des Hess. VGH vom 7. Oktober 1958, BBauBl 1958 S. 630; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961, NJW 1962 S. 507). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1965 - 1 A 71/65
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1966 - 1 A 121/65
Zu diesen Vorschriften nachbarschützender Art gehören, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, auch diejenigen, die sich auf die im reinen Wohngebiet zulässigen Vorhaben beziehen (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1965 - 1 A 71/65 - Urteil des Württ.-Bad. VGH vom 27. September 1957, VGHE Bd. 7 S. 16; Beschluß des Hess. VGH vom 7. Oktober 1958, BBauBl 1958 S. 630; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961, NJW 1962 S. 507).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 944/91
Immissionsbegrenzende Nebenbestimmungen; Nichtgewerbliche Geräuschwirkungen; …
Jedenfalls Mitte der sechziger Jahre bis Anfang der achtziger Jahre war es zumindest in der obergerichtlichen Rechtsprechung offen, ob Kegelbahnen als Bestandteil von Gaststätten zur Versorgung des Gebietes in allgemeinen Wohngebieten zulässig waren (vgl. OVG NW, Urteil vom 11.10.1992 - 7 A 1446/81 - BRS 39 Nr. 65; VGH BW, Urteil vom 3.2.1977 - III 1330/75 - BRS 32 Nr. 31 ; a. A. nur OVG Rheinland-Pfalz. Urteil vom 6.10.1966 - 1 A 121/65 - BRS 17 Nr. 17. jedoch nicht zur BauNVO, sondern auf der Grundlage eitler BauPolVO, die Kegelbahnen generell in ein gemischtes (Nett verwies).
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