Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2017 - 1 A 13.16 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen das Verbot des Vereins "Die wahre Religion" zurückgenommen
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen das Verbot des Vereins "Die wahre Religion" zurückgenommen
- lto.de (Kurzinformation)
Islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten: Salafisten ziehen Klage überraschend zurück
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verbot des Vereins "Die wahre Religion" bestandskräftig
Sonstiges
- welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.03.2018)
Der Koran gehört zu Horst Seehofer
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16
- BVerwG, 19.12.2017 - 1 A 13.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2017 - 1 A 13.16
Der 1. Revisionssenat hatte entsprechende Rügen der Kläger bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 4. Mai 2017 - BVerwG 1 VR 6.16 - zurückgewiesen und ausgeführt, dass es sich bei der verbotenen Vereinigung um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handelt.
- BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) …
Rn. 6 Am 15. Dezember 2016 haben die Antragsteller Klagen gegen die Verbotsverfügung erhoben, die unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 A 13.16 anhängig sind, und zugleich um Gewährung von Eilrechtsschutz nachgesucht. - VG Köln, 11.11.2025 - 10 L 1465/25 Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.05.2017 - 1 VR 6/16 (1 A 13/16) -, juris, Rn. 5.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 WHG, § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 WHG
Wasserrecht; Widerruf eines alten Rechts; intendiertes Ermessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WHG § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Widerruf eines alten Rechts zur Benutzung eines Gewässers hinsichtlich Ermessensbetätigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf eines alten Rechts zur Benutzung eines Gewässers hinsichtlich Ermessensbetätigung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 799/14
- VG Saarlouis, 30.12.2016 - 5 K 799/14
- OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16
- OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 E 92/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 444
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93
Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des …
Auszug aus OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16
Rn. 10 Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 20.8.2010(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2010 - 1 A 214/10 -, juris) in Anlehnung an die ebenfalls zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris) festgehalten, dass das Ermessen, ein altes Recht zu widerrufen, dahingehend intendiert sei, dass der Widerruf bei langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen habe und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedürfe, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme - etwa der Stromproduktion - zu rechnen wäre. - OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
Ermessensfehlerfreier Widerruf eines alten Wasserrechts wegen dreijähriger …
Auszug aus OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16
Rn. 10 Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 20.8.2010(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2010 - 1 A 214/10 -, juris) in Anlehnung an die ebenfalls zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris) festgehalten, dass das Ermessen, ein altes Recht zu widerrufen, dahingehend intendiert sei, dass der Widerruf bei langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen habe und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedürfe, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme - etwa der Stromproduktion - zu rechnen wäre.
- VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
Widerruf alter Wasserrechte
Aus diesem Grunde ist das Ermessen der Wasserbehörde dahingehend intendiert, dass ein Widerruf bei - wie hier - langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der Ausübung des Rechtes zu rechnen wäre (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 -, juris, Rn. 10;… Beschl. v. 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F). - VGH Bayern, 22.03.2017 - 8 ZB 14.1350
Widerruf eines alten Wasserrechts
Angesichts dessen erweist sich die vom Beklagten getroffene Ermessensausübung nicht als rechtsfehlerhaft, sondern hält sich in dem von § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG 2010 vorgegebenen Rahmen (ebenso OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 - juris Rn.10).Vielmehr wird hierdurch deutlich, dass er damit der Sache nach ein Recht "auf Vorrat" anstrebt, das mit dem Bewirtschaftungs- und Verteilungszweck des Wasserhaushaltsgesetzes nicht vereinbar ist (VG Saarl, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - ZfW 2012, 87 m.w.N., OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 - juris Rn.10).
- VG Augsburg, 25.02.2019 - Au 9 K 17.1293
Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung
Das Ermessen, ein altes Recht zu widerrufen, ist dahingehend intendiert, dass der Widerruf bei langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Entschließungsermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der wasserrechtlichen Nutzung zu rechnen wäre (OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 - juris Rn. 10;… OVG Saarl, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12). - OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 E 92/17
Streitwertänderung von Amts wegen
Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für beide Instanzen in dem Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2016 - 1 A 13/16 - wird als unzulässig verworfen.
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