Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verein - Gliederung - Teilorganisation - Vereinsverbot - Anfechtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.11.1983 - 1 A 14.83
- BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Papierfundstellen
- NJW 1989, 996
- NVwZ 1989, 671 (Ls.)
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (6)
- EGMR, 12.10.2023 - 66/22
DEMERTZIS c. GRÈCE
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Daran nahmen u.a. zeitweilige Vorstandsmitglieder der HALK DER Bielefeld (C. und K.), Hamburg (M. M.) und Nürnberg (Y.) sowie das Gründungsmitglied des Klägers H. K. teil (BM 66/22).Der Schlüssel zu dem Schließfach war bei H. K. gefunden worden, der ihn - wie aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 3. April 1984 (101-34/83, BM 66/22 S. 46) hervorgeht - von A. erhalten hatte; diesem gehörten nach der glaubhaften Angabe des Klägers (Schriftsatz vom 24. März 1986. S. 5) die im Schließfach aufbewahrten Papiere, die offenbar geheim bleiben sollten.
Er selbst bezeichnete sich zwar vor dem Landgericht Köln als "Verfechter und Schüler des Marxismus/Leninismus und Sympathisant der ... Devrimci Sol" (Urteil vom 3. April 1984, BM 66/22 S. 19).
Daß seine Bedeutung für Devrimci Sol aber mit dem Begriff "Sympathisant" nicht zutreffend gekennzeichnet, sondern verschleiert wird, folgt vor allem daraus, daß er, was er selbst nicht bestritten hat, der "Kopf" der Konsulatsbesetzung und Geiselnahme in Köln war (Urteil des LG Köln vom 16. September 1983, BM 66/16 S. 33; Urteil vom 3. April 1984, BM 66/22 S. 34, 41, 117) und daß diese spektakuläre Straftat in verschiedenen Verlautbarungen der Besetzer (z.B. auf einem aus dem Konsulatsgebäude herausgehängten Transparent, BM 66/22 S. 40, BM 66/24 S. 5 ff.) ausdrücklich als Werk der Devrimci Sol dargestellt wurde.
- RG, 17.04.1916 - I 66/16
1. Befinden sich Sachen, die ohne Wissen oder gegen den Willen einer Person in …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Angesichts dieser Erinnerungslücke ist der Senat nämlich befugt, die Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen durch das Landgericht Köln am 29. Juni 1983 (104-76/83; BM 128) im Wege des Urkundenbeweises ergänzend heranzuziehen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 S. 10); damals hat der Zeuge die gemeinsame Fahrt von der B.straße nach Bonn ausdrücklich erwähnt (vgl. auch Urteil des Landgerichts Köln vom 16. September 1983 ; BM 66/16 S. 8).von seiner gelungenen Flucht berichtete und nach einer Möglichkeit des Untertauchens fragte (BM 66/16 S. 24, 66/24 S. 9).
Auch das Vorstandsmitglied des Klägers A. G. war von dem D. Sol-Funktionär Aydin für den Zeitpunkt der Besetzung zum Generalkonsulat bestellt worden, um dort zu fotografieren; nach den Feststellungen des Landgerichts Köln im Urteil vom 16. September 1983 (104-76/83; BM 66/16) war G. von A. jedoch nicht in den Plan der Besetzung und Geiselnahme eingeweiht worden.
Daß seine Bedeutung für Devrimci Sol aber mit dem Begriff "Sympathisant" nicht zutreffend gekennzeichnet, sondern verschleiert wird, folgt vor allem daraus, daß er, was er selbst nicht bestritten hat, der "Kopf" der Konsulatsbesetzung und Geiselnahme in Köln war (Urteil des LG Köln vom 16. September 1983, BM 66/16 S. 33; Urteil vom 3. April 1984, BM 66/22 S. 34, 41, 117) und daß diese spektakuläre Straftat in verschiedenen Verlautbarungen der Besetzer (z.B. auf einem aus dem Konsulatsgebäude herausgehängten Transparent, BM 66/22 S. 40, BM 66/24 S. 5 ff.) ausdrücklich als Werk der Devrimci Sol dargestellt wurde.
- LG Hamburg, 11.03.1985 - 34/83
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Der Schlüssel zu dem Schließfach war bei H. K. gefunden worden, der ihn - wie aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 3. April 1984 (101-34/83, BM 66/22 S. 46) hervorgeht - von A. erhalten hatte; diesem gehörten nach der glaubhaften Angabe des Klägers (Schriftsatz vom 24. März 1986. S. 5) die im Schließfach aufbewahrten Papiere, die offenbar geheim bleiben sollten.
- BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 1.84
Partei - Vereinsrecht - Verbotene Vereinigung
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Notwendig ist, daß die Teilorganisation tatsächlich in die Gesamtorganisation eingebunden ist und im wesentlichen von ihr beherrscht wird (vgl. BVerwGE 74, 176 [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84]; Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 10). - BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82
Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Notwendig ist, daß die Teilorganisation tatsächlich in die Gesamtorganisation eingebunden ist und im wesentlichen von ihr beherrscht wird (vgl. BVerwGE 74, 176 [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84]; Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 10). - BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79
Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Angesichts dieser Erinnerungslücke ist der Senat nämlich befugt, die Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen durch das Landgericht Köln am 29. Juni 1983 (104-76/83; BM 128) im Wege des Urkundenbeweises ergänzend heranzuziehen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 S. 10); damals hat der Zeuge die gemeinsame Fahrt von der B.straße nach Bonn ausdrücklich erwähnt (vgl. auch Urteil des Landgerichts Köln vom 16. September 1983 ; BM 66/16 S. 8).
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf …
Da die Klägerinnen geltend machen, gegenüber der PKK selbständig zu sein, ist es nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, daß sie durch ihre Einbeziehung in die Verbotsverfügung in ihren subjektiven Rechten verletzt sind (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12 S. 10).Die Klägerinnen können grundsätzlich nur geltend machen, keine Teilorganisationen der PKK zu sein, sich aber nicht gegen das Verbot gegenüber der PKK wenden, das sich auf sie erstreckt, ohne daß sie als Teilorganisationen selbst einen Verbotsgrund erfüllen müßten (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 11; Beschluß vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 20.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 18).
Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BTDrucks 4/430, S. 16;… vgl. auch Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl. 1995, Rn. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rn. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rn. 23); eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BTDrucks 4/430, a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BTDrucks 4/430, a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 11;… vgl. auch Reichert/van Look, a.a.O., Rn. 2935;… Schnorr, a.a.O., Rn. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation der Teilorganisation angehören dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
Bei der Teilorganisation kommt es nicht darauf an, ob sie selbst einen Verbotstatbestand erfüllt oder ob sie in ihrer Organisation oder Tätigkeit über das Gebiet eines Landes hinausreicht (BVerwGE 74, 176 (188) [BVerwG 13.05.1986 - 1 A 1/84] und Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 10; Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O. S. 11;… Reichert/van Look, a.a.O.).
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93
Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereitsUrteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebensoUrteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben(Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebensoUrteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt(Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 19.08.1994 - 1 VR 9.93
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Vereinsverbots für einen ausländischen Verein …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereitsUrteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebensoUrteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O., Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG, Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG, Rdnr. 23); eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebensoUrteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation der Teilorganisation angehören dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus(Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21
Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt
Das Verbot einer Organisation als Teilorganisation setzt nicht voraus, dass diese selbst einen Verbotsgrund verwirklicht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1988 - 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12). - BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 5.93
Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 15.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation - …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 2.94
Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 11.93
Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 18.93
Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 24.93
Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
Sie ist aber insoweit klagebefugt, als sie bestreitet, Teilorganisation des Vereins zu sein (…so bereits Urteil vom 2. Juli 1974 - BVerwG 1 A 10.72 - a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 12, S. 10).Die politische Zusammenarbeit oder Solidarisierung mit einem anderen Verein aufgrund gemeinsamer politischer Ziele allein genügt ebensowenig zur Annahme einer Teilorganisation (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 13) wie eine bloße politische Abhängigkeit vom Gesamtverein, die auch seinen Neben- oder Hilfsorganisationen eigen ist (…BT-Drucks. 4/430, S. 16 zu § 3 Abs. 3 EntwVereinsG;… vgl. auch Reichert/Dannecker, a.a.O. Rdnr. 2936;… Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 3 VereinsG Rdnr. 35).
Indizien dafür können sich etwa aus der personellen Zusammensetzung, den Zielen, der Tätigkeit, der Finanzierung, der Verflechtung bei der Willensbildung und aus Weisungsgebundenheiten ergeben (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… Wache, a.a.O., § 3 VereinsG Rdnr. 23); auch eventuelle satzungsmäßige Verflechtungen sind als Indiz bedeutsam (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.), wenn auch die Satzung häufig nicht aussagekräftig ist (…BVerwG a.a.O.).
Notwendig ist jedoch die organisatorische Eingliederung der Teilorganisation in den Gesamtverein (…BT-Drucks. 4/430 a.a.O.; ebenso Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - a.a.O., S. 11;… vgl. auch Reichert/Dannecker a.a.O., Rdnr. 2935;… Schnorr a.a.O., Rdnr. 33, 35).
Anhaltspunkt dafür ist z.B., daß die Teilorganisation an die Organisationsleitung berichtet, Anweisungen zur Durchführung der Vereinsaktivitäten seien im Rahmen der Möglichkeiten eingehalten worden, oder daß der Gesamtverein die Teilorganisation als Agentur für seine Publikationen benutzt und im Impressum deren Konten und Adressen angibt (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 19 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz a.a.O.).
Eine totale organisatorische Eingliederung in dem Sinne, daß ausschließlich Mitglieder oder Sympathisanten der Gesamtorganisation Mitglieder der Teilorganisation werden dürfen, ist im Hinblick auf eine mögliche Tarnungsstrategie und die Absicht der Gesamtorganisation, in anderen Organisationen Fuß zu fassen, nicht notwendig; selbst Meinungsverschiedenheiten mit der Zentrale schließen die organisatorische Eingliederung nicht aus (Urteil vom 11. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 14.83 - UA S. 24 f.).
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 8.93
Anfechtungsklage gegen Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 19.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 21.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 22.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 14.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation - …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 16.93
Verbot einer politischen Partei - Verbot einer Organisation - Wiederherstellung …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 26.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 27.93
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung - Verbot …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 28.93
Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 12.93
Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 23.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politschen Partei - …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 25.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 17.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei …
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 13.93
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation - …
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 5.08
Vereinsverbot, Teilorganisation, Widerruf der Erledigungserklärung
- BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung …
- BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 2.08
Vereinsverbot, Teilorganisation, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde.
- BVerwG, 13.01.2016 - 1 A 2.15
Anhörung; Härte Plauen; Gremium MC; Gefahrenabwehr; Gebietsanspruch; …
- BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 17.83
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 24.83
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1983 - 1 A 14.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.11.1983 - 1 A 14.83
- BVerwG, 11.10.1988 - 1 A 14.83
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".