Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 1 A 1455/09 |
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SGB IX § 84; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5
Begründung eines Dienstunfallereignisses durch ein deutliches Vergreifen im Ton bzw. eine im Ganzen unsachliche Gesprächsatmosphäre im Verlauf eines Personalgespräches; Erforderlichkeit einer bestimmten Rechtsform eines Personalgespräches für die Möglichkeit eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines Dienstunfallereignisses durch ein deutliches Vergreifen im Ton bzw. eine im Ganzen unsachliche Gesprächsatmosphäre im Verlauf eines Personalgespräches; Erforderlichkeit einer bestimmten Rechtsform eines Personalgespräches für die Möglichkeit eines ...
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96
Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 1 A 1455/09
Rn. 19 Vgl. in Bezug auf ein übliches Personalgespräch auch OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1999 - 12 A 2983/96 -, juris, Rn. 51 ff.
- OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16
Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts; …
Insoweit ist nach der gefestigten obergerichtlichen und erstinstanzlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass dienstliche Gespräche bzw. Informationen oder Mitteilungen zu dienstlich relevanten Fragestellungen zu den typischen Ereignissen des Beamtenverhältnisses gehören und deshalb grundsätzlich keine "äußeren Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen (Schl.-H. OVG…, Urteil vom 26.11.1993 - 3 L 99/93 -, juris Rn. 34; in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschluss vom 10.8.2011 - 1 A 1455/09 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 10.8.2016 - 5 LA 201/15 - Beschluss vom 27.3.2017 - 5 LA 58/16 - VG Frankfurt…, Urteil vom 31.8.2009 - 9 K 354/09.F -, juris Rn. 20; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 29.11.2010 - 12 K 5451/09 -, juris Rn. 26; VG Stuttgart…, Urteil vom 9.4.2014 - 12 K 998/13 -, juris Rn. 24; VG Ansbach…, Urteil vom 27.5.2014 - AN 1 K 13.01956 -, juris Rn. 42; VG Aachen…, Urteil vom 20.11.2014 - 1 K 2249/11 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 11.12.2014 - 1 K 1161/13 -, juris Rn. 26f.; VG Bayreuth…, Urteil vom 28.4.2015 - B 5 K 13.896 -, juris Rn. 20f; VG Kassel…, Urteil vom 24.5.2016 - 1 K 1730/14.KS -, juris Rn. 24f.).Das dienstliche Gespräch muss hinsichtlich seines Verlaufs und/oder seiner Atmosphäre somit in tatsächlicher Hinsicht erkennbare Besonderheiten aufgewiesen haben, welche vom üblichen dienstlichen Umgang abgewichen sind, und zwar in einer Weise, die den Betroffenen nachvollziehbar erheblich belastet hat (OVG NRW, Beschluss vom 10.8.2011, a. a. O., Rn. 11), um - ausnahmsweise - eine "äußere Einwirkung" im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen zu können.
Unter Umständen kann schon ein sonstiges deutliches Vergreifen im Ton bzw. eine im Ganzen unsachliche, etwa den Betroffenen völlig verängstigende bzw. unangemessen unter Druck setzende Gesprächsatmosphäre ein Dienstunfallereignis begründen, zumal dann, wenn es sich um ein für die Erhaltung des Status oder die weitere berufliche Entwicklung außerordentlich wichtiges Gespräch handelt und der Beamte darauf in zeitlichem Zusammenhang mit Krankheitssymptomen reagiert (OVG NRW, Beschluss vom 10.8.2011, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 10.8.2016 - 5 LA 201/15 - Beschluss vom 27.3.2017 - 5 LA 58/16 - VG Bayreuth…, Urteil vom 28.4.2015, a. a. O., Rn. 20).
- VG Ansbach, 02.08.2017 - AN 11 K 16.01111
(Keine) Dienstunfallanerkennung bei dyskognitivem Anfall im Rahmen einer sich im …
Nach der Rechtsprechung stellen dienstliche Gespräche, die zu den typischen Ereignissen des Beamtenverhältnisse gehören, grundsätzlich keine äußere Einwirkung im Sinn des Dienstunfallrechts dar (vgl. OVG NRW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris Rn. 10;… OVG SH, U.v. 26.11.1993 - 3 L 99/93 - juris Rn. 34 ff.;.Das Gespräch muss hinsichtlich seines Verlaufs und/oder seiner Atmosphäre erkennbare Besonderheiten aufgewiesen haben, welche vom üblichen dienstlichen Umgang abgewichen sind, und zwar in einer Weise, die den Betroffenen nachvollziehbar erheblich belastet hat (OVG NRW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris Rn. 11).
Rn. 37 In der ausschließlich relevanten rechtlichen Interpretation werden in der Literatur und der Rechtsprechung die Erfüllung wie auch die Abgrenzung des Merkmals "auf äußerer Einwirkung beruhend" wie nachfolgend geschildert gesehen: So bekundet ausführlich Fürst a.a.O. insbesondere, dass es an einer äußeren Einwirkung im Sinn des Dienstunfallrechts fehlt bei Vorgängen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses üblich und sozial adäquat sind und die kein objektiv erkennbares Schädigungspotenzial aufweisen (von Fürst zitiert: VG Arnsberg, U. v. 20.1.2010, 2 K 833/07 [Anmerkung des Gerichts: Fehlzitat schon bei Fürst, fehlerhaft übernommen im hiesigen Fall durch die Beklagte im Schriftsatz]); als äußeres Ereignis - so Fürst weiter - kommt nur ein solches Ereignis in Betracht, das nicht zu den typischen Ereignissen des Beamtenverhältnisses gehört (OVG Münster, B. v. 10.8.2011, 1 A 1455/09); darunter fallen z. B. ein normales dienstliches (Beurteilungs-) Gespräch oder ein sonstiges Mitarbeitergespräch, wenn ohne verletzende Kritik [z. B.] auch mögliche Schwächen des Beamten aufgezeigt werden; um das Merkmal "äußere Einwirkung" bejahen zu können, müssen besondere verletzende Umstände hinzukommen, die nach herkömmlichen Maßstäben zu derartigen Verletzungen führen können; subjektive Überempfindlichkeiten müssen außer Betracht bleiben.
Rn. 40 Auch das OVG NRW fasst in seinem Beschluss vom 10. August 2011, 1 A 1455/09, in diesem Maßstabssinne die Kriterien zusammen, auf diese unter juris zu findende Entscheidung seien die Prozessbeteiligten hingewiesen.
- OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
Affektive depressive Störung; Dienstunfall; DSM-IV; DSM-V; ICD-10; …
Dabei wird dienstlichen Vorkommnissen nur in engen Grenzen der Charakter einer "äußeren Einwirkung" abgesprochen, so wenn es sich um einen üblichen und sozialadäquaten Vorgang handelt, wie bspw. die Mitteilung einer beabsichtigten Umsetzung (OVG SH…, Urteil vom 26.11.1993 - 3 L 99/93 -, Rn. 34, [...]; OVG NW, Beschluss vom 10.08.2011 - 1 A 1455/09 -, Rn. 10, [...]).
- VG Stuttgart, 09.04.2014 - 12 K 998/13
Anerkennung eines dienstlichen Gesprächs als Dienstunfall
Sie sind damit grundsätzlich nicht geeignet, als äußere Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts in Frage zu kommen (vgl. VG Frankfurt…, Urt. vom 31.08.2009 - 9 K 354/09.F - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 10.08.2011 - 1 A 1455/09 - OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 26.11.1993 - 3 L 99/93 -, jew. juris).Rn. 25 Etwas anderes kann allerdings in Betracht kommen, wenn ein dienstliches Gespräch vom üblichen dienstlichen Umgang wesentlich abweicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 10.08.2011, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 1 A 2072/15
Anerkennung der psychischen und körperlichen Auswirkungen eines dienstlichen …
Rn. 27 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2011- 1 A 1455/09 -, juris, Rn. 11. - VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.896
Anerkennung eines dienstlichen Gesprächs als Dienstunfall (verneint)
Nach der Rechtsprechung stellen dienstliche Gespräche, die zu den typischen Ereignissen des Beamtenverhältnisses gehören, grundsätzlich keine äußere Einwirkung im Sinn des Dienstunfallrechts dar (vgl. OVG NRW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris Rn. 10;… OVG SH, U.v. 26.11.1993 - 3 L 99/93 - juris Rn. 34 ff.;… VG Stuttgart, U.v. 9.4.2014 - 12 K 998/13 - juris Rn. 24;… VG Frankfurt, U.v. 31.8.2009 - 9 K 354/09.F - juris Rn. 19 ff.).Das Gespräch muss hinsichtlich seines Verlaufs und/oder seiner Atmosphäre erkennbare Besonderheiten aufgewiesen haben, welche vom üblichen dienstlichen Umgang abgewichen sind, und zwar in einer Weise, die den Betroffenen nachvollziehbar erheblich belastet hat (OVG NRW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris Rn. 11).
Unter Umständen kann schon ein sonstiges deutliches Vergreifen im Ton bzw. eine im Ganzen unsachliche, etwa den Betroffenen völlig verängstigende bzw. unangemessen unter Druck setzende Gesprächsatmosphäre ein Dienstunfallereignis begründen, zumal dann, wenn es sich um ein für die Erhaltung des Status oder die weitere berufliche Entwicklung außerordentlich wichtiges Gespräch handelt und der Beamte darauf in zeitlichem Zusammenhang mit Krankheitssymptomen reagiert (OVG NRW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris Rn. 11).
- VG Köln, 24.01.2018 - 3 K 7421/16
Antrag auf Anerkennung eines behaupteten Bedrohens mit einem Messer durch den …
Rn. 29 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.1993 - 3 L 99/93 - in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschluss vom 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - VG Frankfurt, Urteil vom 31.8.2009 - 9 K 354/09.F - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.11.2010 - 12 K 5451/09 - VG Stuttgart, Urteil vom 9.4.2014 - 12 K 998/13 - VG Ansbach, Urteil vom 27.5.2014 - AN 1 K 13.01956 - VG Aachen, Urteil vom 20.11.2014 - 1 K 2249/11 - VG Bayreuth, Urteil vom 28.4.2015 - B 5 K 13.896 - VG Kassel, Urteil vom 24.5.2016 - 1 K 1730/14.KS -, alle juris.Rn. 31 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.08.2011 - 1 A 1455/09 -.
- VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 1730/14
Dienstliches Gespräch als Dienstunfall mit Selbsttötung als weitere Unfallfolge
{RN: 25} Es ist in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass nach wertender Betrachtung dienstliche Vorgänge im Rahmen der Dienstverrichtung regelmäßig keine äußeren Einwirkungen im Sinne der begrifflichen Definition des Dienstunfalls, hier nach § 36 Abs. 1 Satz 1 HBeamtVG, darstellen, da mit ihnen während eines Dienstverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss; Dienstliche Gespräche sind damit grundsätzlich nicht geeignet, als äußere Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts in Frage zu kommen (vgl. Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 8. April 2010 1 A 2737/09.Z - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2011 1 A 1455/09; VG Stuttgart, Urteil vom 9. April 2014 12 K 998/13 -, VG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. August 2009 9 K 554/09.F -, zitiert jeweils nach juris, ebenso auch bereits VG Kassel, Urteil vom 1. Oktober 2013, 1 K 1095/12.KS -, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 1 A 2204/13.Z -). - VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.2117
Parallelität der Maßstäbe für Dienstunfallanerkennungen anlässlich dienstlicher …
Sowohl der im Urteil in Bezug genommene (UA S. 2-8) Widerspruchsbescheid als auch die eigenen Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts gehen dabei unter Rückgriff auf Rechtsprechung zu Fällen zu Gesprächen mit Bezug zu dienstlichen Tätigkeiten von Beamten (unter anderem BVerwG, U.v. 9.4.1970 - II C 49.68 - BVerwGE 35, 133; BayVGH, U.v. 29.7.1987 - 3 B 85 A.2752 - juris; OVG SH, U.v. 26.11.1993 - 3 L 99/93 - juris; OVG NW, B.v. 10.8.2011 - 1 A 1455/09 - juris) davon aus, dass dienstliche Gespräche, die zu den typischen Ereignissen des Beamtenverhältnisses gehören, grundsätzlich keine äußere Einwirkung im Sinn des Dienstunfallrechts darstellen würden und dass anderes nur gelten könne, wenn ein dienstliches Gespräch von der normalen Ausgestaltung des Dienstverhältnisses wesentlich abweiche und sich nicht mehr im Rahmen der sozialen Adäquanz halte. - VG Berlin, 17.11.2015 - 26 K 123.14
Anerkennung eines Dienstunfalls
Dies lässt sich damit begründen, dass sie nicht als äußere Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts in Frage kommen, da sie sich im Rahmen der sozialen Adäquanz halten (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 26. November 1993 - 3 L 99/93 - juris, Rn. 34 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 9. April 2014 - 12 K 998/13 - juris, Rn. 24 f.; VG Frankfurt…, Urteil vom 31. August 2009 - 9 K 354/09.F - juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2011 - 1 A 1455/09 - juris, Rn. 11). - VG Schleswig, 08.01.2015 - 12 A 79/14
Mitteilung des Ergebnisses einer medizinischen Untersuchung als Dienstunfall
- VG Gelsenkirchen, 03.08.2026 - 12 K 1939/23
Dienstunfall äußere Einwirkung diensttypisches Ereignis sozialadäquates Ereignis …
- OVG Saarland, 21.11.2023 - 1 A 8/22
Anerkennung dienstlicher Gespräche als Dienstunfall
- VG Saarlouis, 30.06.2017 - 2 K 1959/15
Anerkennung eines Personalgesprächs als Dienstunfall (hier: verneint)
- VG Kassel, 16.12.2014 - 1 K 576/14
Beihilfe - Abgrenzung zwischen Aufwendungen bei Krankheit und …
- VG Köln, 04.05.2022 - 3 K 2582/18
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