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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22298
OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18 (https://dejure.org/2018,22298)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2018 - 1 A 150/18 (https://dejure.org/2018,22298)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 1 A 150/18 (https://dejure.org/2018,22298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 SächsBO § 75
    Vorbescheid; Wohngebäude; Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vorbild für Hinterlandbebauung: Bauvorhaben ist trotzdem zulässig! (IBR 2018, 589)

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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Das sind Spannungen, die potenziell ein Bedürfnis für eine ausgleichende städtebauliche Planung nach sich ziehen können (BVerwG, Beschl. v. 25. März 1999 - 4 B 15.99 -, juris Rn. 5;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg a. a. O. § 34 Rn. 30 m. w. N.).

    Wann insoweit die bauplanungsrechtliche Relevanzschwelle erreicht ist, lässt sich nicht anhand von verallgemeinerungsfähigen Maßstäben feststellen, sondern hängt von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 1999 a. a. O.).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Hierzu gehören grundsätzlich nur Bauwerke im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschl. v. 5. April 2017 - 4 B 46.16 -, juris Rn. 9).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder die in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Beschl. v. 5. April 2017 a. a. O., juris Rn. 6 f.;… Senatsurt. v. 3. Mai 2017 a. a. O.).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Merkmale jeweils gesondert zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris Rn. 9).

    Das Gebot des Einfügens zwingt nicht zur Uniformität (BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Rn. 27 Der darüber hinaus erforderliche "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsanschauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Bestandteil des Bebauungszusammenhangs können drittens auch freie Flächen sein, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2015 a. a. O. juris Rn. 13;… Senatsurt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 403/15 -, juris Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Zur Konkretisierung des der Umgebungsbebauung zu entnehmenden Maßstabs kann dabei auf die in § 23 BauNVO enthaltenen Begriffsbestimmungen zur Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2016 - 4 B 23.16 -, juris Rn. 6, Beschl.v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 9, Beschl v. 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Rn. 54 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen allgemein geltenden Grundsatz, dass eine Hinterlandbebauung städtebaulich unerwünscht ist; vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich eine solche Bebauung einfügt oder städtebauliche Spannungen hervorruft (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 6. November 1997 - 4 B 172.97 -, juris Rn. 9;… Senatsurt. v. 29. Februar 2016 - 1 A 277/14 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Zur Konkretisierung des der Umgebungsbebauung zu entnehmenden Maßstabs kann dabei auf die in § 23 BauNVO enthaltenen Begriffsbestimmungen zur Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2016 - 4 B 23.16 -, juris Rn. 6, Beschl.v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 9, Beschl v. 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 B 23.16

    Maßstab des Sich-Einfügens in die Umgebung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Zur Konkretisierung des der Umgebungsbebauung zu entnehmenden Maßstabs kann dabei auf die in § 23 BauNVO enthaltenen Begriffsbestimmungen zur Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2016 - 4 B 23.16 -, juris Rn. 6, Beschl.v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 9, Beschl v. 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.12.2011 - 4 B 13.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Hierzu können des Weiteren landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Zwecken dienende Betriebsgebäude und gewerblich genutzte Gebäude zählen (BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 1 A 277/14

    Bebauung in zweiter Reihe, Nebenanlage, Einfügen, Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
    Rn. 54 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen allgemein geltenden Grundsatz, dass eine Hinterlandbebauung städtebaulich unerwünscht ist; vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich eine solche Bebauung einfügt oder städtebauliche Spannungen hervorruft (…vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 6. November 1997 - 4 B 172.97 -, juris Rn. 9; Senatsurt. v. 29. Februar 2016 - 1 A 277/14 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 1 A 868/17

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Bestimmtheit; selbstständige Festsetzung; …

    Geht das Vorhaben über den Rahmen, der aus seiner Umgebung hervorgeht, hinaus, fügt es sich trotzdem ein, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen verursacht, die nur durch einen Bebauungsplan bewältigt werden können (vgl. Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 39).

    Straße bis zur Hausnummer G4............... aa) Bei der vergleichenden Betrachtung für das Maß der baulichen Nutzung ist auf die 64 wahrnehmbaren und besonders prägenden Maßkriterien, also auf die flächenmäßige Ausdehnung' die Geschosszahl und die Höhe der den Rahmen bildenden Gebäude abzustellen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1-8, juris Rn. 17; Senatsurt. v. 4. Juli 2018 a. a. O., Rn. 47).

    Die Prüfung richtet sich u.a. darauf, ob der maßgebenden Umgebungsbebauung eine faktische Baugrenze oder Baulinie zu entnehmen ist oder ob die Bebauungstiefe (§ 23 Abs. 4 BauNVO), die mit dem Vorhaben verwirklicht wird, dort ein Vorbild hat (Senatsurt. v. 4. Juli 2018 a. a. O., Rn. 50).

  • VG Schwerin, 30.04.2026 - 2 A 954/25

    Erteilung eines Bauvorbescheids trotz einer Rahmenüberschreitung hinsichtlich der …

    Eine ausufernde Hinterlandbebauung bzw. eine städtebaulich relevante Bebauung in der zweiten Reihe ist bei Zulassung des Vorhabens in diesem Fall dann nicht zu befürchten (im Anschluss an OVG Sachsen, Urt. v. 07.07.2018 1 A 150/18, juris Rn. 55 und VG Cottbus, Urt. v. 06.03.2019 VG 3 K 413/17, juris Rn. 32).

    Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist die nähere Umgebung im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung, da die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 05.07.2018 - 1 A 150/18, juris Rn. 50 m. w. N.).

    Das sind Spannungen, die potenziell ein Bedürfnis für eine ausgleichende städtebauliche Planung nach sich ziehen können (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1999 - 4 B 15/99, juris Rn. 5; OVG Sachsen, Urt. v. 07.07.2018 - 1 A 150/18, juris Rn. 53).

    Eine ausufernde Hinterlandbebauung bzw. eine städtebaulich relevante Bebauung in der zweiten Reihe stünde bei Zulassung des klägerischen Vorhabens insofern in der näheren Umgebung betrachtet von der Erschließungsstraße aus nicht an, weil Platz nur für ein weiteres (kleineres) Wohngebäude auf diesem östlichsten Teil des Hinterhofes der Konditorei vorhanden ist (vgl. zu nicht angenommenen bodenrechtlichen Spannungen bei noch zur Verfügung stehendem Platz für ein Einfamilienhaus OVG Sachsen, Urt. v. 07.07.2018 - 1 A 150/18, juris Rn. 55).

  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche …

    Maßstabbildend hierfür kann dabei innerhalb eines Straßengevierts nur die in unmittelbarer Nähe gelegene und zum Blockinneren gerichtete Bebauung sein, da nur insoweit hinsichtlich der Frage einer rückwärtigen Bebaubarkeit von Grundstücken eine wechselseitige Prägung in Betracht kommt (vgl. dazu Sächsisches OVG, Urt. vom 04.07.2018 -1 A 150/18-; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.12.2020 -2 A 1585/20-, beide juris).

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet (vgl. dazu Sächsisches OVG, Urt. vom 04.07.2018 -1 A 150/18-; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.12.2020 -2 A 1585/20-;… Urt. vom 01.03.2017 -2 A 45/16-; alle juris).

  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern; …

    Maßstabbildend hierfür kann dabei innerhalb eines Straßengevierts nur die in unmittelbarer Nähe gelegene und zum Blockinneren gerichtete Bebauung sein, da nur insoweit hinsichtlich der Frage einer rückwärtigen Bebaubarkeit von Grundstücken eine wechselseitige Prägung in Betracht kommt (vgl. dazu Sächsisches OVG, Urt. vom 04.07.2018 -1 A 150/18-; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.12.2020 -2 A 1585/20-, beide juris).

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Vorhaben die vorhandene Situation in bauplanungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert, stört oder belastet (vgl. dazu Sächsisches OVG, Urt. vom 04.07.2018 -1 A 150/18-; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.12.2020 -2 A 1585/20-;… Urt. vom 01.03.2017 -2 A 45/16-; alle juris).

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    (vgl. SächsOVG, U.v. 4.7.2018 - 1 A 150/18 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 23.06.2025 - 1 A 323/23

    Baunachbarklage; Bauvorbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage; …

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern bleiben anhand der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (…BVerwG, Beschl. v. 28. August 2003 - 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 38;… Senatsurt. v. 19. Juni 2017 - 1 A 94/16 -, juris Rn. 32).

    Hinsichtlich des Merkmals der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", ist die nähere Umgebung im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 50).

  • OVG Sachsen, 18.09.2023 - 1 B 90/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Nutzungsuntersagung; Rücksichtnahmegebot; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt (Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 28) kommt es hierbei darauf an, ob die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (…BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Zwar endet er in aller Regel am letzten Baukörper; örtliche Besonderheiten können es aber rechtfertigen, ihm noch bis zu einer natürlichen Grenze (z. B. Fluss, Waldrand o.ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind oder trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten sonst nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (…BVerwG, Beschl. v. 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 28;… Senatsurt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 403/15 -, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende …

    Rn. 23 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren (drei Bände) - insbesondere die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 4. Juli 2018 - sowie auf die dazu vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten (eine Bauplanmappe 2007, eine Bauplanmappe (Ordner) 2013 und eine Mappe (Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten)), die von der Landesdirektion Sachsen vorgelegten Verwaltungsvorgänge (eine Heftung Blatt 1 - 30) und ferner auf die beigezogenen Gerichtsakten 3 L 458/13 (Verwaltungsgericht Chemnitz, zwei Bände) und 3 K 2271/14 (Verwaltungsgericht Chemnitz, ein Band) sowie die Gerichtsakten 1 A 150/18 (drei Bände) mit den dazu vorgelegten Verwaltungsvorgängen der Beklagten (eine Mappe und zwei Hefter), die jeweils Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 A 118/23

    Spielhalle; Vergnügungsstätte; Kerngebietstypik; Betriebsfläche; Innenbereich; …

    Die Grenzen der der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern bleiben anhand der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehen Grundstück eingebettet ist (…BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, juris; Senatsurt. v. 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 38).
  • VG Karlsruhe, 30.07.2025 - 2 K 2706/24

    Bodenrechtliche Spannungen bei Überschreitung des durch die nähere Umgebung …

    Rn. 59 Daran gemessen, war vorliegend ohne Weiteres von einer negativen Vorbildwirkung des klägerischen Vorhabens auszugehen, indem eine Entwicklung eingeleitet worden wäre, die zu einer erheblichen Einschränkung der jeweils rückwärtigen Frei- und zugleich Grünflächen geführt hätte (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 04.07.2018 - 1 A 150/18 -, juris Rn. 55;… VG Augsburg, Urt. v. 15.09.2022 - Au 5 K 22.933 -, juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen, 07.11.2023 - 1 A 113/21

    Berufungsbefugnis; gemeindliche Planungshoheit; Einvernehmen; …

  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 16.07.2025 - 3 K 1528/23

    Annahme bodenrechtlicher Spannungen, Baugenehmigung Neubau Wohnhaus, Einfügen in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2025 - 10 A 1855/23

    Verpflichtung zur Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für den …

  • VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 K 274/18
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