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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.09.2003 - 1 A 183/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21798
OVG Bremen, 09.09.2003 - 1 A 183/03 (https://dejure.org/2003,21798)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 A 183/03 (https://dejure.org/2003,21798)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 A 183/03 (https://dejure.org/2003,21798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BremVwVfG § 44; ; BremVwVfG § 48; ; BremVwVfG § 49 Abs. 3; ; BGB § 705; ; BGB § 714

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung des von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsakts; Zuständigkeit der zum Zeitpunkt der Aufhebung für Erlass des Verwaltungsakts zuständigen Behörde; Wirksamkeit eines an Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerichteten Bescheids zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2003 - 1 A 183/03
    Für die Aufhebung des von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsakts ist nicht diese Behörde zuständig, sondern diejenige, die zum Zeitpunkt der Aufhebung für den Erlass des Verwaltungsakts zuständig wäre (wie BVerwGE 110, 226).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 110, 226ff.), der der beschließende Senat folgt, ist für die Rücknahme eines von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsaktes die Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für den Erlass des Verwaltungsaktes zuständig wäre.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2003 - 1 A 183/03
    Davon kann hier aber schon deshalb keine Rede sein, weil die GbR jedenfalls bis zu ihrer Auflösung in Anspruch genommen werden konnte (zur Rechtsfähigkeit der am Rechtsverkehr teilnehmenden GbR vgl. BGHZ 146, 341) und die Auflösung nicht ohne weiteres erkennbar war, sondern der Beklagten erst am gleichen Tage, an dem der Aufhebungsbescheid erging, mitgeteilt wurde.
  • VG Magdeburg, 02.07.2024 - 4 A 272/22

    Teilweises Erlöschen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungswirkungen wegen …

    Denn zur Frage nach einer (Teil-) Unwirksamkeit des an sie adressierten Bescheids im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. § 44 Abs. 1 (und 4) VwVfG kann es dahinstehen, ob Bescheide an einen nicht existierenden Inhaltsadressaten regelmäßig unwirksam sind (so jeweils zum Steuerrecht: OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 29. August 2011 - 4 L 90/11 -, juris, Rn. 3;… Goldhammer, in: Schoch/Schneider, VwVfG, 3. Ergänzungslieferung , § 44 Rn. 59 a. E.), oder ob ein solcher Bescheid gerade nicht von vornherein nichtig ist (so zum Subventionsrecht: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 9. September 2003 - 1 A 183/03 -, NordÖR 2004, S. 23).
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