Rechtsprechung
| VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08, 1 A 272.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Berliner Feuerwehr kassierte ab - Für Einsätze bei Verkehrsunfällen Autofahrern zu hohe Gebühren abgeknöpft
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung - Muss der Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall bezahlt werden?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Darf für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen in jedem Fall Geld verlangt werden?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig - An- und Abfahrtszeit muss angemessen berücksichtigt werden und darf nicht zu Verstoß gegen Kostenüberschreitungsverbot führen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Gericht hebt zu hohe Gebührenbescheide der Feuerwehr auf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Abschleppen eines Autos vom Gleisbett einer Straßenbahn; Unterscheidung zwischen der Primärebene und der Sekundärebene bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Feuerwehreinsätzen; Abstellen auf die tatsächliche Situation am ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08, 1 A 272.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- VG Berlin, 10.12.2008 - 38 A 36.08
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dem hiernach geltenden Kostendeckungsprinzip, dem zugleich - auch wenn dies im Berliner Gebührenrecht nicht ausdrücklich niedergelegt ist - ein Kostenüberschreitungsverbot innewohnt (VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VG 38 A 36.08 - Abdr. S. 7), wird die umstrittene Gebührenfestsetzung der betroffenen Gebührentarifstelle K 2.2.1 in Höhe von 736 Euro nicht gerecht.Zur Heilung des wegen Kostenüberschreitung nichtigen Gebührensatzes ist nicht nur eine Neukalkulation, sondern eine erneute Festsetzung des Gebührensatzes durch Neufassung der Gebührenordnung erforderlich; eine geltungserhaltende Herabsetzung des mangelhaften Gebührensatzes kommt nicht in Betracht (VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2008, a.a.O. im Anschl. an VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. November 2008 - 2 S 623/06 -, juris Rn. 54 m.w.N.).
- BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag, …
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dieses Bestimmtheitsgebot verlangt im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (vgl. BVerwGE 105, 144, 147 m.w.N.; 120, 311, 327). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem …
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dies gilt in beiden Fällen auch dann, wenn die durch den Notruf ausgelöste Einsatzentscheidung selbst - hier: Entsendung mehrerer Feuerwehrfahrzeuge zur Gefahrenstelle - nach der beim Eingang des Notrufs erkennbaren Sachlage erforderlich und damit rechtmäßig war (VGH Mannheim, NJW 1999, 232 [für den Fall einer im Ermessen des Trägers der Feuerwehr stehenden Kostenerstattungspflicht]; OVG Magdeburg…, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 - Juris Rdn. 31 [zu einer den Kostenersatz zwingend vorsehenden Regelung]; VG Aachen…, Urteil vom 24. Januar 2007 - 6 K 323/06 - Juris Rdn. 40).
- BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dieses Bestimmtheitsgebot verlangt im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (vgl. BVerwGE 105, 144, 147 m.w.N.; 120, 311, 327). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 2 S 623/06
Satzungsrechtliche Regelung zum maschinellen Pressen von Abfällen
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Zur Heilung des wegen Kostenüberschreitung nichtigen Gebührensatzes ist nicht nur eine Neukalkulation, sondern eine erneute Festsetzung des Gebührensatzes durch Neufassung der Gebührenordnung erforderlich; eine geltungserhaltende Herabsetzung des mangelhaften Gebührensatzes kommt nicht in Betracht (VG Berlin…, Urteil vom 10. Dezember 2008, a.a.O. im Anschl. an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. November 2008 - 2 S 623/06 -, juris Rn. 54 m.w.N.). - VG Aachen, 24.01.2007 - 6 K 323/06
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dies gilt in beiden Fällen auch dann, wenn die durch den Notruf ausgelöste Einsatzentscheidung selbst - hier: Entsendung mehrerer Feuerwehrfahrzeuge zur Gefahrenstelle - nach der beim Eingang des Notrufs erkennbaren Sachlage erforderlich und damit rechtmäßig war (VGH Mannheim, NJW 1999, 232 [für den Fall einer im Ermessen des Trägers der Feuerwehr stehenden Kostenerstattungspflicht]; OVG Magdeburg…, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 - Juris Rdn. 31 [zu einer den Kostenersatz zwingend vorsehenden Regelung]; VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2007 - 6 K 323/06 - Juris Rdn. 40). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - A 2 S 513/98
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Dies gilt in beiden Fällen auch dann, wenn die durch den Notruf ausgelöste Einsatzentscheidung selbst - hier: Entsendung mehrerer Feuerwehrfahrzeuge zur Gefahrenstelle - nach der beim Eingang des Notrufs erkennbaren Sachlage erforderlich und damit rechtmäßig war (VGH Mannheim, NJW 1999, 232 [für den Fall einer im Ermessen des Trägers der Feuerwehr stehenden Kostenerstattungspflicht]; OVG Magdeburg, Urteil vom 15. März 2001 - A 2 S 513/98 - Juris Rdn. 31 [zu einer den Kostenersatz zwingend vorsehenden Regelung]; VG Aachen…, Urteil vom 24. Januar 2007 - 6 K 323/06 - Juris Rdn. 40). - VG Berlin, 19.03.2009 - 1 A 183.08
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für einen Feuerwehreinsatz am Unfallort
Auszug aus VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 244.08
Rn. 21 c) Entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten (ebenso noch Urteil der Kammer vom 19. März 2009 - VG 1 A 183.08) hängt die Gebührenpflicht nicht davon ab, dass zusätzlich die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 ASOG für eine unmittelbare Ausführung der von der Feuerwehr getroffenen Maßnahmen (Herausziehen des Fahrzeugs des Klägers aus dem Gleisbett) gegeben waren.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf …
Rn. 43 Ob darüber hinaus die Regelung des § 6 Abs. 2 FwGS L-G, wonach als Mindestsatz die Gebühr für eine Stunde in Rechnung gestellt wird (Satz 1) und für jede weitere angefangene Stunde die Gebühr für eine Stunde erhoben wird (Satz 2), gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstößt bzw. nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.09.2010 - 9 A 1582/08 -, juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09 -, NVwZ-RR 2011, 629 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.02.2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 244.08 -, LKV 2010, 91 - zitiert nach juris), kann danach vorliegend offen bleiben. - VG Berlin, 11.11.2009 - 1 A 272.08
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für einen Feuerwehreinsatz
Rn. 34 bb) Wie die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage - VG 1 A 244.08 - entschieden hat, verstößt der Gebührensatz der Tarifstelle K 2.1.1 für die Fälle, in denen die Einsatzdauer einschließlich An- und Abfahrtszeit bis zu einer halben Stunde beträgt, gegen das Kostenüberschreitungsverbot.Diese Maßstäbe sind nicht nur dann zu beachten, wenn die Verhältnismäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes gemessen an der Zahl der eingesetzten Personen und Fahrzeuge in Frage steht (vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache VG 1 A 244.08).
- VG Hannover, 21.03.2011 - 10 A 4180/09
Alarmanlage; Alarmierung; Fehlalarm; Gleichheitssatz; Kostenschuldner; …
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Erhebung einer Feuerwehrbenutzungsgebühr vom 11.11.2009 (- 1 A 244.08 -, juris), auf die der Klägervertreter sich stützt, ergibt sich nichts anderes.
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