Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 80; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
Bestandsschutz, Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, Splittersiedlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Störerauswahl bei Rückbau eines auf einem Gartengrundstück eines Kleingartenvereins befindlichen Objektes wegen fehlender Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Störerauswahl bei Rückbau eines auf einem Gartengrundstück eines Kleingartenvereins befindlichen Objektes wegen fehlender Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 27.11.2008 - 3 K 1109/08
- OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01
Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Erweist sich als unaufklärbar - wie vom Kläger vorgetragen - , ob und wann der von einer Untersagungsverfügung Betroffene eine Baugenehmigung erhalten hat und ob erdementsprechend aus Gründen der formellen oder materiellen Legalität Bestandsschutz genießt, so geht das zu seinen Lasten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1979, NJW 1980, 252; BVerwG, Beschl. v. 5.8.1981, Buchholz 406.17 Nr. 35; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2001, LKV 2002, 180). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Würden die Aufbauten des Klägers geduldet, könnten nämlich Dritte geltend machen, dass sich eine von ihnen errichtete oder zu errichtende bauliche Anlage gleicher Größe in die Eigenart der in der Splittersiedlung vorhandenen Bebauung einfüge (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1990, NVwZ 1991, 64; BVerwG, Beschl. v. 2.9.1999 - 4 B 27/99 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Denn eine Zersiedelungswirkung geht nicht allein von Wohnhäusern aus, sondern ebenso von Gebäuden, die sonstigen Zwecken zu dienen bestimmt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1976, Buchholz 406.11 § 35 Nr. 128, und Urt. v. 18.2.1983, BVerwGE 67, 33). - BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Würden die Aufbauten des Klägers geduldet, könnten nämlich Dritte geltend machen, dass sich eine von ihnen errichtete oder zu errichtende bauliche Anlage gleicher Größe in die Eigenart der in der Splittersiedlung vorhandenen Bebauung einfüge (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1990, NVwZ 1991, 64; BVerwG, Beschl. v. 2.9.1999 - 4 B 27/99 -, zitiert nach juris). - VGH Bayern, 09.10.2006 - 24 ZB 06.2101
Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 A 29/09
Die bloße Möglichkeit einer anderen und nach Auffassung des Klägers vorzuziehenden Bewertung der Beweisaufnahme begründet deshalb bereits keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.10.2006 - 24 ZB 06.2101 - , zitiert nach juris), so dass der vom Kläger in Anspruch genommene Bestandsschutz hieran scheitert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 1 A 1012/12
Keine Beihilfe für eine "Orthokin-Therapie" nach einem Bandscheibenvorfall
Zudem sei diese Studie auf fachlich nachvollziehbare methodische Kritik von Dr. U. I. gestoßen ("Orthokin: Ein Update", in: Versicherungsmedizin 60 (2008), S 86 f.)); im Übrigen ergebe sich aus dem vom Kläger vorgelegten Urteil des VG Lüneburg vom 31. August 2011 - 1 A 29/09 -, n.v., UA Seite 7, dass weitere Kritik geäußert worden sei (Dr. C. C1. u.a.).Rn. 28 (6) Der Kläger wendet sich weiter gegen den Hinweis des Verwaltungsgerichts, im Übrigen ergebe sich aus der vom Kläger vorgelegten Entscheidung des VG Lüneburg vom 31. August 2011 - 1 A 29/09 -, dass die "C. Studie" im Jahr 2008- auch in der Zeitschrift SPINE - von Dr. C. C1.
- OVG Sachsen, 26.02.2026 - 1 A 347/23
Beseitigungsanordnung; Baugenehmigung; Beweislast; Außenbereich; …
Der Senat hat zur Beweislast bereits im Urteil vom 3. Juni 2010 - 1 A 29/09 -, juris Rn. 6; bestätigt mit Senatsbeschl. v. 18. April 2023 - 1 A 333/22 -, juris Rn. 9 und v. 19. Juni 2024 - 1 A 638/21 -, juris Rn. 12, juris m. w. N. ausgeführt:.Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 80 Satz 1 SächsBO das behördliche Einschreiten der "Normalfall", so dass es einer vertieften Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen nur bedarf, wenn diese sich in einer für die Ermessensbetätigung erheblichen Weise vom Regelfall unterscheiden (Senatsbeschl. v. 3. Juni 2010 - 1 A 29/09 -, juris Rn. 9 und v. 5. Dezember 2024 - 1 A 465/24 -, juris Rn. 10).
Erweist sich als unaufklärbar, ob und wann der von einer Untersagungsverfügung Betroffene eine Duldungserklärung erhalten hat, geht das zu seinen Lasten (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juni 2010, a. a. O.).
- VG Köln, 14.03.2012 - 19 K 7051/10
Beihilfefähigkeit von wissenschaftlich noch nicht anerkannten Heilbehandlungen
In einem vergleichbaren Fall sei mit einer Entscheidung des VG Lüneburg vom 31.08.2011 (1 A 29/09) die Orthokin-Therapie als beihilfefähig anerkannt worden.Im Übrigen ergibt sich aus der vom Kläger vorgelegten Entscheidung des VG Lüneburg vom 31.08.2011 (1 A 29/09), dass die von Becker u.a. veröffentlichte Studie der Ruhruniversität Bochum im Jahr 2008 - auch in der Zeitschrift "Spine" - von Birkenmaier u.a. in methodischer Hinsicht kritisiert worden ist.
Rn. 26 Entgegen der Entscheidung des VG Lüneburg vom 31.08.2011 (1 A 29/09) kann auch bei der ausnahmsweise beihilferechtlichen Anerkennung von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden nicht auf das Erfordernis der begründeten Erwartung der Anerkennung der Methode verzichtet werden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11
Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der …
Erweist sich als unaufklärbar, ob und wann der von einer Untersagungsverfügung Betroffene eine Duldungserklärung erhalten hat, geht das zu seinen Lasten (vgl. OVG Bautzen, B. v. 03.06.2010 - 1 A 29/09 - juris). - OVG Sachsen, 18.04.2023 - 1 A 333/22
Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswürdigkeit; Nutzungsänderung; …
Allerdings darf die Nutzung nicht untersagt werden, wenn sie vom Bestandsschutz gedeckt oder die materielle Genehmigungsfähigkeit der formell illegalen Nutzung offensichtlich ist, sich also auf den ersten Blick aufdrängt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. März 1996 - 1 S 139/95 - juris, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 5, v. 3. Juni 2010 - 1 A 29/09 -, juris Rn. und v. 27. Juli 2012 - 1 B 130/12 -, juris m. w. N.). - OVG Sachsen, 05.12.2024 - 1 A 465/24
Beseitigungsanordnung; nachträgliche Rechtsänderung
Der Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 16. Dezember 2020, auf dessen Begründung das angefochtene Urteil ergänzend Bezug nimmt, führt auf Seite 9 f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (u. a. Beschl. v. 3. Juni 2010 - 1 A 29/09 -, juris Rn. 9) zutreffend aus, das die Anordnung zur bezweckte Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung geeignet ist, dass dem Bauaufsichtsamt dafür kein gleich geeignetes, aber milderes Mittel zur Verfügung steht und dass auch kein atypischer Fall vorliegt, in dem ein Absehen von dem intendierten Regelfall des Erlasses einer Beseitigungs- oder Rückbauverfügung vorliegt.
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