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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48040
OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16 (https://dejure.org/2016,48040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2016 - 1 A 309/16 (https://dejure.org/2016,48040)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2016 - 1 A 309/16 (https://dejure.org/2016,48040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauNVO § 14 Abs. 1 BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2
    Werbeanlage, Nebenanlage, nähere Umgebung, Gebietserhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Rn. 18 Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris zum Bundesbaugesetz).

    Dass der Gesetzeswortlaut die Eigenart der näheren Umgebung betont, hebt nur hervor, dass in aller Regel die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung führt (vgl. BVerwG v. 26. Mai 1978, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 1 A 538/12

    Baunachbarstreit, Baugenehmigung, Außenbereich, Dorfgebiet, Geruchsimmissionen, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Rn. 20 Hinsichtlich der so bestimmten näheren Umgebung kann offen bleiben, ob diese einem Mischgebiet (§ 6 Abs. 1 BauNVO), Dorfgebiet (§ 5 Abs. 1 BauNVO, vgl. auch Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris) oder einer Gemengelage entspricht, da das Vorhaben in jedem dieser Baugebiete als Nebenanlage an der Stätte der Leistung bauplanungsrechtlich zulässig ist (§ 14 Abs. 1 BauNVO;… vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl., § 14 Rn. 9.2).

    Rn. 23 Das Gebot der Rücksichtnahme gibt Nachbarn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurt. v. 3. September 2015 - 1 A 538/12 -, juris Rn. 17 m. w. N.) nicht das Recht, von jeglicher Beeinträchtigung durch ein Bauvorhaben verschont zu bleiben.

  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Rn. 24 Zwar sind die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 -, juris).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Rn. 24 Zwar sind die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Eine Verletzung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots ist gegeben, wenn durch die Verwirklichung ein in der unmittelbaren Nachbarschaft befindliches Wohngebäude "eingemauert" oder "erdrückt" wird (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Abzustellen ist auf das tatsächlich Vorhandene; Grundstückseigenschaften, die in den optisch wahrnehmbaren Gegebenheiten keinen Niederschlag gefunden haben, bleiben außer Betracht (BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    und seiner Ehefrau "N2 R...." genannt wird noch dass offen ist, ob die Kläger durch die im Parallelverfahren - 1 A 552/15 - streitige Baugenehmigung für die Erweiterung eines Fuhrunternehmens in nachbarschützenden Rechten verletzt werden.
  • OVG Sachsen, 16.02.2016 - 1 A 343/15

    Werbeanlage, Hauptanlage, Nebenanlage; Stätte der Leistung; Fremdwerbung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sind solche, die im unmittelbaren Umfeld der Betriebsräume oder Geschäftsräume liegen (Senatsbeschl. v. 9. Januar 2003 - 1 BS 167/02 -, juris und v. 16. Februar 2016 - 1 A 343/15 -, juris Rn. 9, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.01.2003 - 1 BS 167/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2016 - 1 A 309/16
    Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sind solche, die im unmittelbaren Umfeld der Betriebsräume oder Geschäftsräume liegen (Senatsbeschl. v. 9. Januar 2003 - 1 BS 167/02 -, juris und v. 16. Februar 2016 - 1 A 343/15 -, juris Rn. 9, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - 2 L 88/16

    Baugenehmigung für eine Werbetafel - Abgrenzung der näheren Umgebung

    Der für die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB zu ziehende Rahmen kann bei einer Werbeanlage einen eng begrenzten Bereich betreffen, soweit sie eine nur geringe Ausstrahlungswirkung auf die umliegende Bebauung hat und Auswirkungen von weiter entfernt liegender Bebauung nicht festgestellt werden können (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.11.2016 - 1 A 309/16 -, juris, RdNr. 19).

    Der zu ziehende Rahmen kann bei einer Werbeanlage einen eng begrenzten Bereich betreffen, soweit sie eine nur geringe Ausstrahlungswirkung auf die umliegende Bebauung hat und Auswirkungen von weiter entfernt liegender Bebauung nicht festgestellt werden können (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.11.2016 - 1 A 309/16 -, juris, RdNr. 19).

  • VG Köln, 22.09.2021 - 8 K 6927/18
    Rn. 84 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2007 - 10 A 998/06 -, juris, Rn. 66 f., m. w. N. Siehe ferner Sächs. OVG, Urteil vom 25. November 2016 - 1 A 309/16 -, juris, Rn. 25 ff.
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 C 20.1317

    Streitwertbeschwerde - Nachbarklage gegen Werbeanlage

    Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs liegt dabei zwar die Bebauung des Nachbargrundstücks mit einem Wohngebäude zugrunde (…vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 2 C 13.1483 - juris Rn. 3), wird aber regelmäßig auch bei Nachbarklagen gegen andere bauliche Anlagen angewandt (…vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 53 zu Carport;… B.v. 14.7.2016 - 1 ZB 15.443 - juris Rn. 9 zu Gartenhaus;… VGH BW, B.v. 9.4.2019 - 8 S 1527/17 - juris Rn. 81 zu Fahrradhaus; SächsOVG, U.v. 25.11.2016 - 1 A 309/16 - juris zu Werbeanlage; OVG NW, B.v. 8.7.2014 - 10 A 1787/13 - juris zu Fahnenmast mit Fahne).
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