Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6; VwGO § 101 Abs. 2
Verzicht auf mündliche Verhandlung, Widerruf der Verzichtserklärung, Außenbereich, Pferdezucht, Empfangsgebäude - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.12.2012 - 4 K 1578/08
- OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.04.1974 - IV B 43.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Das Gesetz verlangt damit sowohl, dass das Vorhaben nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinde nur im Außenbereich durchgeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Mai 1976 - IV B 43.74 -, juris Rn. 25 ff.), als auch, dass eine besondere Beziehung zum Außenbereich besteht, wie dies etwa bei einfachen Jagdhütten der Fall sein kann, die für eine ordnungsgemäße Jagdausübung erforderlich ist (…vgl. Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rn. 41 ff. m. w. N.).Entsprechendes gilt für die Auslegung von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Mai 1976 - IV B 43.74 -, juris Rn. 25 ff.;… Rieger a. a. O., § 35 Rn. 41 ff. m. w. N) zu den Anforderungen an notwendigerweise im Außenbereich zu verwirklichende Vorhaben.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Insbesondere ergeben sich solche Umstände nicht aus einem besonderen Begründungsaufwand des angegriffenen Urteils (zum Prüfungsmaßstab: BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000 -1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Dabei ist zu berücksichtigen, dass maßstabsbildend für § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur solche Bauwerke sind, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. August 2001, BauR 2002, 277 f. m. w. N.); dazu enthält der Zulassungsantrag des Klägers keine Ausführungen. - BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03
Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Rn. 4 Da die Beteiligten ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 8. Februar 2012 auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet hatten, durfte das Verwaltungsgericht im schriftlichen Verfahren entscheiden (§ 101 Abs. 2 VwGO), wobei die im Zivilprozess zu wahrende 3-Monats-Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO, deren Verletzung der Kläger rügt, im Verwaltungsprozess nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14. Februar 2003, SächsVBl. 2003, 215 f. m. w. N.) keine Anwendung findet, weil § 101 Abs. 2 VwGO eine abschließende Regelung enthält, der eine zeitliche Bindung des Gerichts nach Verzichtserklärungen fremd ist. - BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13
Rn. 5 Die Entscheidung im schriftlichen Verfahren hatte durch diejenigen Richter zu erfolgen, die zum 12. Dezember 2012 unter Beachtung der gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen sowie der Geschäftsverteilungspläne des Verwaltungsgerichts und der Kammer zur Mitwirkung berufen waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Oktober 1997 - 7 C 7.97 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 11.02.2015 - 1 A 421/14
Beseitigungsanordnung, Außenbereich
Eine andere Beurteilung folgt nicht aus ihrem Hinweis auf Orteingangsschilder, da dem Ortsschild lediglich verkehrsregelnde Funktion zukommt und der Begriff "Ortschaft" aus der Straßenverkehrsordnung für die baurechtliche Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ohne Bedeutung ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2014 - 1 A 314/13 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Juni 2006 - 7 A 141/06 -, juris Rn. 11;… BayVGH, Beschl. v. 10. September 2009 - 14 ZB 09.425 -, juris Rn. 6).
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