Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1986 - 1 A 34.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausländerrecht - Sicherheitsleistung - Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 1026
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86
Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer …
Der Senat hat die insoweit maßgebenden Grundsätze bereits in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - (BWVPr. 1986, 253) und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - dargelegt.Im Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - hat der Senat den für die Kaution maßgebenden Sicherungszweck zum einen darin erblickt, daß die Klägerin jenes Verfahrens "nach Ablauf des ihr von der Auslandsvertretung gewährten Aufenthaltsrechts ihrer Ausreisepflicht nachkommt", und zum anderen darin, "daß ein etwa entstehender Kostenanspruch realisiert werden kann, wenn für die Ausreise wie z.B. im Falle einer erforderlich werdenden Abschiebung öffentliche Mittel aufgewendet werden".
Es besteht daher kein Anhalt, daß die im Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - vorgenommene Beurteilung des Senats auf einem unzutreffenden Ausgangspunkt bezüglich des Sicherungszwecks beruhte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92
Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2 …
Rn. 36 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 7 B 146.90 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 10; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 145.80 -, BVerwGE 64, 285 (288 ff)., vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - 1 A 34.86 -, NVwZ 1986, 1026 und vom 28. November 1986 - 1 A 69.86 -, InfAuslR 1987, 76. - BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 48.86
Ausländerrecht - Kaution zur Visumerteilung - Rückzahlungsanspruch - …
Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - mit einer aus Anlaß der Erteilung des Sichtvermerks zu Besuchszwecken geforderten Kaution befaßt, deren Rückzahlung davon abhängig gemacht worden war, daß der Ausländer "die Bundesrepublik Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht nur vorübergehend wieder verlassen habe".Diese Abweichung von der in der Sache BVerwG 1 A 34.86 maßgebend gewesenen Rückzahlungsvoraussetzung rechtfertigt keine abweichende Beurteilung der Frage, ob der Grund für die Sicherheit entfallen und deswegen der hinterlegte Geldbetrag freizugeben ist.
- BVerwG, 25.01.1990 - 1 A 135.89
Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums hinterlegten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer nach der Einreise das weitere Verbleiben im Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; Beschluß vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 82).Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn dem Ausländer über den von der Auslandsvertretung gestatteten Besuchsaufenthalt hinaus die weitere Anwesenheit erlaubt wird, um ihm einen auf Dauer oder auf nicht absehbare Zeit gerichteten Aufenthalt zu ermöglichen (Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - a.a.O.).
- VG Köln, 15.01.2002 - 7 K 2630/99
Ausgestaltung der Qualifizierung der Rechtsnatur einer öffentlich-rechtliche …
Rn. 40 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 27.06.1986 - 1 A 34.86 - , InfAuslR 1987, 74, 75; OVG NRW, Urteil vom 16.08.2000 - 17 A 1013/99 - , S. 11 des amtlichen Umdrucks.Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.06.1986 - 1 A 34.86 - , InfAuslR 1987, 74, 75; BVerwG, Beschluss vom 31.07.1986 - 1 A 48.86 - , InfAuslR 1987, 75, 76; BVerwG, Beschluss vom 28.11.1986 - 1 A 69.86 - , InfAuslR 1987, 76, 77.
- BVerwG, 23.10.1987 - 1 A 40.87
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Rückzahlung eines bei Erteilung eines befristeten Besuchsvisums - bis zum endgültigen, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgten Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Geltungsdauer des Visums - hinterlegten Geldbetrages in Fällen befaßt, in denen dem Ausländer, wie der Klägerin, nach der Einreise in das Bundesgebiet von der örtlichen Ausländerbehörde das weitere Verbleiben im Bundesgebiet zum Zwecke der Familienzusammenführung durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - NVwZ 1986, 1026; vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 - NVwZ 1986, 1027; vom 28. November 1986 - BVerwG 1 A 66.86 - NVwZ 1987, 422). - BVerwG, 18.09.1986 - 1 A 62.86
Rechtsmittel
Die Sache wird im Einverständnis mit den Parteien an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 03.09.1986 - 1 A 52.86
Rechtsmittel
(vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 27.08.1986 - 1 A 53.86
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 - und vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 48.86 -). - BVerwG, 11.07.1986 - 1 A 40.86
Rechtsmittel
(vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1986 - BVerwG 1 A 34.86 -).
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