Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 RuStAG, § 8 Abs 1 RuStAG, § 8 Abs 2 RuStAG
Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2 RuStAG - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 8 Abs. 2, StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4, StAG § 10, StAG § 11
Einbürgerung, Ermessen, Integration, wirtschaftliche Integration, Sicherung des Lebensunterhalts, Unterhalt, Unterhaltsfähigkeit, Ausschlussgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4
Inanspruchnahme von Sozialleistungen als absoluter Hinderungsgrund für eine Einbürgerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme von Sozialleistungen als absoluter Hinderungsgrund für eine Einbürgerung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.09.2011 - 2 K 209/10
- OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
- OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35.12
- BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08
Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit, …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Rn. 37 Da es im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG nicht darauf ankommt, ob der Einbürgerungsbewerber seine Bedürftigkeit zu vertreten hat, ist aus Rechtsgründen kein Raum für die von dem Kläger reklamierte entsprechende Heranziehung der vom Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 19.2.2009 - 5 C 22/08 -, NVwZ 2009, 843 ff.) entwickelten Grundsätze zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich frühere Versäumnisse nicht mehr als wesentliche, prägende Ursache für den Leistungsbezug darstellen und daher vom Einbürgerungsbewerber nicht mehr im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG zu vertreten sind. - BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Rn. 44 Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 20.3.2012 - 5 C 5.11 -) hat vor kurzem entschieden, dass eine besondere Härte im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen sein muss und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden könnte. - BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09
Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Ist dies zu bejahen, so steht die Einbürgerung im grundsätzlich weiten Ermessen des Beklagten als zuständiger Einbürgerungsbehörde.(…Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht - GK-StAR -, Stand 25. Erg.lfg. August 2011, § 8 Rdnr. 170 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 27.5.2010 - 5 C 8/09 -, NVwZ 2010, 1502 ff.).
- BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Rn. 51 In Bezug auf § 8 Abs. 1 StAG verlangt das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteile 27.2.1957 - I C 165.55 -, BVerwGE 4, 298 ff., vom 30.9.1958 - I C 20.58 -, BVerwGE 7, 237 ff., vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86 ff., …und vom 27.5.2010, a.a.O., m.w.N.) bisher in ständiger Rechtsprechung von den Einbürgerungsbehörden, bei der Ermessensausübung darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht. - BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss. - OVG Saarland, 10.06.2010 - 1 A 88/10
Einbürgerung; Vorstrafen; Härtefall
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Es hat damit die bisher zu den Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte ergangene obergerichtliche Rechtsprechung(HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 5 A 1820.08.Z -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.5.2009 - 13 S 2428.08 -, jeweils juris), u.a. des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.6.2010 - 1 A 88/10 -, juris), bestätigt. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 5 M 30.08
Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung wegen unbilliger Härte trotz …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Würdigung der Versagung der Einbürgerung als besondere Härte im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG selbst in Fällen, in denen der Betroffene den Bezug von Sozialhilfeleistungen nicht zu vertreten hat, bereits mehrfach - u.a. in seinem vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 20.3.2012 in Bezug genommenen Beschluss vom 11.6.2009 - eine Absage erteilt.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11.6.2009 - OVG 5 M 30.08 -, und vom 8.2.2010 - OVG 5 M 48.09 -, jeweils juris) Auch dies überzeugt. - BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97
Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss. - VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss. - BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97
Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8 …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss. - BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55
Rechtsmittel
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2010 - 5 M 48.09
Einbürgerung; Einbürgerungsbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit; …
- BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56
Rechtsmittel
- VG Saarlouis, 27.09.2011 - 2 K 209/10
Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht
- VG Saarlouis, 09.02.2010 - 2 K 530/09
Voraussetzungen der Einbürgerung bei mehreren strafrechtlichen Verurteilungen
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 20.58
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die …
- VG Saarlouis, 31.01.2012 - 2 K 667/10
Zum Begriff des "Vertretenmüssens" einer Inanspruchnahme von Leistungen nach dem …
- VG Ansbach, 10.09.2008 - AN 15 K 08.00780
Einbürgerung nach § 8 StAG
- VG Saarlouis, 22.11.2011 - 2 K 560/10
Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht; …
- OVG Bremen, 21.10.2011 - 1 S 135/11
- OVG Berlin, 09.10.1995 - 5 M 25.95
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13
Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen
Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG (juris: RuStAG) ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG (juris: RuStAG) nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 StAG (juris: RuStAG) einzubürgern (im Anschluss an SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris).Wenngleich die Verwendung des Begriffs "öffentliches Interesse" in Absatz 2 der Vorschrift dieses Verständnis auf den ersten Blick durchaus rechtfertigen könnte, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass die Annahme, der Gesetzgeber habe das Tatbestandsmerkmal "öffentliches Interesse" im Sinn der zur Förderung einer einheitlichen Handhabung des Einbürgerungsermessens erlassenen Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 8 Abs. 1 StAG verstanden wissen wollen, nicht tragfähig ist (so zutreffend SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris Rn. 50 ff.).
Dies kann nur dahingehend verstanden werden, dass im Rahmen des § 8 Abs. 2 StAG entscheidend darauf abzustellen ist, ob ein spezifisch staatliches Interesse an einem ausnahmsweisen Absehen von den strengen Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 besteht (SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - a.a.O. Rn. 62).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs
Rn. 48 Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim…, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13
Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung …
Rn. 62 Ein solches ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbegehrens abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz mangelnder Unbescholtenheit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG) und/oder fehlender Unterhaltsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG) einzubürgern (…vgl. Senatsurt. v. 06.11.2013, a.a.O.; SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2013 - 13 PA 243/12 - juris; so jetzt auch Nr. 8.2 VwV StAG vom 08.07.2013).
- VG Saarlouis, 14.08.2012 - 2 K 283/11
Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht
Rn. 36 Vgl. Urteil der Kammer vom 27.09.2011 -2 K 209/10-, bestätigt durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.06.2012 -1 A 35/12-.Rn. 39 Hinsichtlich des "öffentlichen Interesses" im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem zitierten Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- ausführlich dargelegt, dass die von der Kommentarliteratur geforderte weite Auslegung des Begriffes, wonach das öffentliche Interesse im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen Einbürgerungserleichterungen zu sehen sei, die im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen seien und das öffentliche Interesse an der Einbürgerung des durch sie privilegierten Personenkreises zum Ausdruck brächten, mit der Folge, dass ein Abweichen vom Unterhaltserfordernis regelmäßig angezeigt sei, wenn die Voraussetzungen einer solchen Einbürgerungserleichterung erfüllt seien, abgelehnt werden müsse.
Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 -5 C 5.11-; ferner OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- sowie Beschluss vom 10.06.2010 -1 A 88/10-, unter Hinweis auf u.a. HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 -5 A 1820/08.Z- und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2009 -5 M 30.08-, jeweils dokumentiert in juris.
- OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer …
Ein solches ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisches staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit (oder fehlender Unbescholtenheit) einzubürgern (…vgl. Beschl. d. Senats v. 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rdnr. 4; unter Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rdnr. 61) Anhaltspunkte hierfür sind im individuellen Fall der Klägerin weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.5262
Versagung einer Einbürgerungszusicherung
Nur bei Bestehen eines solchen durch staatliche Belange vorgegebenen öffentlichen Interesses verlangt die Vorschrift der Einbürgerungsbehörde die Betätigung ihres Einbürgerungsermessens ab (OVG Saarl, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris - Rn. 61).Denn § 8 Abs. 2 StAG enthält nach der gesetzlichen Konzeption einen Ausnahmetatbestand und setzt daher voraus, dass der konkrete Fall sich in einer spezifischen Weise von der in der Regel zu beobachtenden Integration von Zuwanderern in die hiesigen Verhältnisse zusätzlich positiv abhebt (vgl. hierzu OVG Saarl., U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris - Rn. 64).
- VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386
Staatenlose Palästinenserin
Rn. 24 Ein öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit einzubürgern (vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris).Rn. 25 Entgegen der in der Kommentarliteratur geäußerten Auffassung (…vgl. Marx in GK-StAR, § 8 Rn. 157/158) ist eine weite Auslegung dieses Rechtsbegriffs, die jede im Rahmen des § 8 Abs. 1 StAG anerkannte Einbürgerungserleichterung gleichzeitig als öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ansieht, nicht möglich (vgl. hierzu ausführlich OVG des Saarlandes, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - Nr. 50 ff).
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die …
Es liegt kein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbegehrens spezifisch staatliches Interesse (vgl. dazu ausführlich OVG des Saarlands, Urt. v. 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris) an der Einbürgerung des Klägers vor, das es ausnahmsweise rechtfertigen könnte, den Ausländer trotz zu berücksichtigender Straffälligkeit einzubürgern. - VG Saarlouis, 23.01.2013 - 10 K 1072/11
Ausländerrecht: Fehlen der Mindestvoraussetzungen für Einbürgerung wegen …
Rn. 27 Vgl. Nr. 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz, a.a.O.; vgl. dazu: OVG Saarland, Urteil vom 28.06.2012, 1 A 35/12, juris.Rn. 36 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 -5 C 5.11-; ferner OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- sowie Beschluss vom 10.06.2010 -1 A 88/10-, unter Hinweis auf u.a. HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 -5 A 1820/08.Z- und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2009 -5 M 30.08-, jeweils dokumentiert in juris.
- OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12
Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener …
Hinsichtlich des "öffentlichen Interesses" im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12-, (juris) ausführlich dargelegt, dass die von der Kommentarliteratur geforderte weite Auslegung des Begriffes, wonach das öffentliche Interesse im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen Einbürgerungserleichterungen zu sehen sei, die im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen seien und das öffentliche Interesse an der Einbürgerung des durch sie privilegierten Personenkreises zum Ausdruck brächten, mit der Folge, dass ein Abweichen vom Unterhaltserfordernis regelmäßig angezeigt sei, wenn die Voraussetzungen einer solchen Einbürgerungserleichterung erfüllt seien, abgelehnt werden müsse. - VG Magdeburg, 27.05.2025 - 1 A 16/24
Einbürgerung in den deutschen Staatsverband Voraussetzung der …
- VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690
Einbürgerung eines heimatlosen Ausländers
- VG Köln, 16.07.2014 - 10 K 6575/13
Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Leistungsbezug nach dem SGB XII
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Rechtsprechung
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- VG Schleswig, 15.05.2014 - 1 A 35/12
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2016 - 3 LA 70/14
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