Rechtsprechung
| VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 406.08, 1 A 407.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid ; Erlass einer Verfügung bei erkennbaren Umständen für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei einer Versammlung; Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Auflagen für Gegendemonstrationen in Lichtenberg am 6.12.2008
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Auflagen für Gegendemonstrationen in Lichtenberg am 6.12.2008
- juraforum.de (Kurzinformation)
Auflagen für Gegendemonstrationen: Zeitliche und örtliche Verschiebungen zulässig
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 406.08
17 Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für die Funktionsfähigkeit der Demokratie darf ihre Ausübung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfGE 69, 315, 348 f. - Brokdorf). - BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Versammlungsfreiheit - Einstweilige …
Auszug aus VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 406.08
Es ist Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Versammlungsbehörde, in unparteilicher Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts des Erstanmelders hinzuwirken (BVerfG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, 1406). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06
Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. …
Auszug aus VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 406.08
Für diese Verpflichtung ist es nicht entscheidend, ob Störungen des Versammlungsablaufs nur durch gewaltbereite Personen zu erwarten sind oder zusätzlich durch weitgehend gewaltfreie Protestformen wie Sitzblockaden; letztere sind zwar nicht als strafbare Nötigung zu werten, dürfen aber als Mittel zur Hinderung Dritter an der Abhaltung einer angemeldeten und bestätigten Versammlung auch unter Berufung auf das Versammlungsgrundrecht nicht eingesetzt werden (OVG Berlin, Urteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 - Entsch.abdr.
- VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen …
Zu berücksichtigen ist dabei zwar auch das Erstanmelderprivileg, es ist jedoch nicht allein ausschlaggebend (BVerfG, Beschl. vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 -, NVwZ 2005, 1055; VG Berlin, Beschl. vom 04.12.2008 - 1 A 406.08 -, juris). - VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 770/19
Örtliche Verlegung von Gegenprotestversammlungen; praktische Konkordanz
Rn. 30 Zu berücksichtigen ist dabei zwar auch das Erstanmelderprivileg, es ist jedoch nicht allein ausschlaggebend (BVerfG, Beschl. vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 -, NVwZ 2005, 1055; VG Berlin, Beschl. v. 04.12.2008 - 1 A 406.08 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".