Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtsschutz gegen die Meldung eines FFH-Gebietes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 Abs 1 VwGO; Art 4 Abs 1 EWGRL 43/92; § 33 Abs 1 BNatSchG; Art 14 Abs 1 S 1 GG
Effektiver Rechtsschutz; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; FFH-Gebiet; FFH-Richtlinie; Flora Fauna Habitat; Miete oder Pacht; qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Rechtsschutzbedürfnis; schuldrechtliche Ansprüche; Schutzgebiete; vorbeugende Feststellungsklage; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01
Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99
Über die Rechtmäßigkeit der Aufnahme eines Grundstücks in die Vorschlagsliste für ein FFH-Gebiet kann nicht mit der Feststellungsklage nach § 43 VwGO entschieden werden (wie OVG Münster Urt. v. 14. Mai 2003, 8 A 4229/01).Feststellungsfähige Rechtsverhältnisse sind die rechtlichen Beziehungen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von natürlichen oder juristischen Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (OVG Münster, Urt. v. 14. Mai 2003 - 8 A 4229/01 - Natur und Recht 2003, 706).
Rechtliche Konsequenzen ergeben sich erst aus der Aufnahme eines Gebietes in die Liste der Kommission (OVG Münster, Urt. .v. 14. Mai 2003, 8 A 4229/01, Natur und Recht 2003, 706 mwN).
Nach der Umsetzung der FFH-Richtlinie in das innerstaatliche Recht werden die in der VwGO vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet (OVG Münster, Urt. v. 14. Mai 2003, 8 A 4229/01, Natur und Recht 2003, 706).
- VG Oldenburg, 20.01.2000 - 1 B 4195/99
"Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"; Meldung natürlicher Lebensraumtypen ; Auswahl …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99
Unmittelbar vor der Befassung des Niedersächsischen Kabinetts mit dem Gebietsvorschlag haben die Kläger Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht (1 B 4195/99).Die Kammer hat dazu seinerzeit im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99, Natur und Recht 2000, 295) keine Entscheidung getroffen und sieht auch jetzt dazu keine Veranlassung, weil die Klage aus anderen Gründen unzulässig bleibt.
- BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99
Deshalb kann ein Pachtverhältnis nach §§ 535 ff. BGB die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG haben und den Inhaber zur Anrufung des Gerichts berechtigen (BVerwG Urt. v. 1. September 1997, Az: 4 A 36/96, BVerwGE 105, 178-186, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). - VG Bremen, 06.08.2002 - 8 K 1243/00
Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99
Deshalb teilt die Kammer die Bedenken gegen die Effektivität des der Listung nachfolgenden Rechtsschutzes nicht (a.A. VG Bremen, Urt. v. 6. August 2002 - 8 K 1243/00 - Natur und Recht 2003, 132).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00
Beeinträchtigungsverbot; Bodenabbaugenehmigung; Bundesanzeiger; FFH-Gebiet; …
Der ursprünglich gestellte Klagantrag ist dahin zu verstehen, daß der Landesregierung durch einstweilige Anordnung vorläufig - bis zur (unanfechtbaren?) Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 aufgegeben werden soll, nicht zu beschließen, daß das Land Niedersachsen die im Vorschlag 9 oder die in der Kabinettsvorlage genannten Gebiete als Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie benennt.Denn die Kammer ist derzeit der Auffassung, daß - ebenso wie die vorliegenden Eilanträge - auch die im Hauptsacheverfahren (1 A 4193/99) geführten Klageanträge unzulässig sind.
Im Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 haben die Antragstellerinnen eine solche Feststellungsklage jedenfalls nicht erhoben.
- VG Oldenburg, 20.01.2000 - 1 B 4195/99
"Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"; Meldung natürlicher Lebensraumtypen ; Auswahl …
der Niedersächsischen Landesregierung durch einstweilige Anordnung vorläufig - bis zur (unanfechtbaren?) Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 - aufzugeben, nicht zu beschließen, dass das Land Niedersachsen die im Vorschlag 9 - N. Holz - des Niedersächsischen Umweltministeriums vom Januar 1999 (oder: in der Kabinettsvorlage des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 12. November 1999) genannten Gebiete als Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie benennt.Denn die Kammer ist derzeit der Auffassung, dass - ebenso wie die vorliegenden Eilanträge - auch die unter dem Aktenzeichen 1 A 4193/99 geführten Klageanträge unzulässig sind.
Im Verfahren 1 A 4193/99 haben die Antragstellerinnen eine solche Feststellungsklage jedenfalls nicht erhoben.
- VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07
Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher …
Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99;… für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).
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