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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5216
BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86 (https://dejure.org/1986,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1986 - 1 A 42.86 (https://dejure.org/1986,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1986 - 1 A 42.86 (https://dejure.org/1986,5216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuzug ausländischer Ehegatten zu selbst im Wege des Familiennachzugs eingereisten Ausländern - Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat - Anspruch auf Genehmigung des Zuzugs des Ehegatten im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86
    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt unter diesen Umständen davon ab, ob die Ausländerbehörde in Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG rechtsfehlerfrei davon abgesehen hat, die Zustimmung zu erteilen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86
    Wie das Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschuß) entschieden hat, stellt es in der Regel keine dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG widersprechende Ermessensausübung dar, wenn in solchen Fällen der Zuzug (noch) nicht gestattet wird (Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86
    Zur Begrüdnung hat er ausgeführt, daß es mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen kann (vgl. z.B. Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497).
  • BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86
    Zu einer Abweichung von einer solchen grundsätzlich rechtsfehlerfreien Verwaltungspraxis ist die Ausländerbehörde nur verpflichtet, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles anderenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt wäre (vgl. auch Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 -).
  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90

    Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für …

    Daraus folgt, daß nur bei Vorliegen eines Ausnahmesachverhalts eine davon abweichende Beurteilung geboten sein Kann (Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAuslR 1987, 111).
  • BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Sichtvermerks mit …

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 a.a.O. - zugrunde (vgl. auch Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 -).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 1 A 4.85

    Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache - Erteilung einer …

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - zugrunde (vgl. auch Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 -).
  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 A 137.89

    Ermessenspielraum beim Ehegattennachzug zu einem Ausländer der zweiten Generation

    Eine solche Bedeutung hat die Rechtssache insbesondere nicht wegen der Frage, ob es mit Art. 6 GG vereinbar ist, den Ehegattennachzug zu einem Ausländer der sogenannten zweiten Generation im Rahmen des behördlichen Ermessens aufgrund von ermessensbindenden Verwaltungsvorschriften davon abhängig zu machen, daß der sich schon im Bundesgebiet aufhaltende Ehegatte über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung verfügt (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 - Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 134.89 -).
  • BVerwG, 19.04.1989 - 1 A 109.88

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Unterbrechung des …

    So kann es auch dann liegen, wenn wie hier ein ausländischer Ehepartner sich zwar erlaubt im Bundesgebiet aufhält und seine Anwesenheit auch seit mehr als acht Jahren nicht unterbrochen ist, sein Aufenthalt aber innerhalb der letzten acht Jahre vor der Entscheidung über den Ehegattenzuzug für eine gewisse Zeit nicht, wie von den Behörden vorausgesetzt wird, erlaubt war, weil ihm z.B. zeitweilig die erforderliche Aufenthaltserlaubnis fehlte (Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAuslR 1987, 111).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine …

    Eine derartige im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Entscheidung entspricht in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung und verletzt nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; Beschluß vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44 f; Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAusl.
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