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Weitere Entscheidung unten: VG Dessau, 16.05.2007

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13848
OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,13848)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,13848)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,13848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SWG § 50 b Abs. 4; ; VwGO § ... 124 a Abs. 6 Satz 1; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 4; ; ABGS § 2 Abs. 1; ; ABGS § 9; ; ABGS § 10; ; ABGS § 10 Abs. 1; ; ABGS § 12; ; ABGS § 12 Abs. 1; ; ABGS § 12 Abs. 2; ; ABGS § 18 Abs. 2; ; ABGS § 20 Abs. 1; ; ABGS § 20 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 3; ; FStrG § 3 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 5 Abs. 2 bis 3a; ; FStrG § 5 Abs. 4; ; SStrG §4; ; SStrG § 9 Abs. 1; ; SStrG § 11 Abs. 1; ; HStrG § 13 Abs. 1; ; KAG § 4 Abs. 2; ; KAG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesstraßen rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkunsgloserklärung eines erstinstanzlichen Urteils bei beiderseitiger Erledigungserklärung in der Berufungsinstanz; Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage; Rechtswidrigkeit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 44/07 sowie der einschlägigen Behördenunterlagen (3 Hefte) Bezug genommen.

    Nach den landesrechtlichen Vorgaben sind nämlich, wie der Senat in seinem den Beteiligten vorliegenden Urteil vom heutigen Tag - 1 A 44/07 - ausführlich dargelegt hat, die saarländischen Gemeinden zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, von den Eigentümern/Baulastträgern der durch ihr Gemeindegebiet verlaufenden Bundesfern- und Landstraßen Gebühren für die Beseitigung des auf den Fahrbahnen anfallenden Niederschlagswassers zu erheben; das heißt, es war keineswegs zwingend, anlässlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch die Straßeneigentümer/-baulastträger der satzungsmäßigen Gebührenpflicht zu unterwerfen.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats in dem bereits erwähnten Urteil vom heutigen Tage - 1 A 44/07- Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 07.11.2000 - 5 TZ 114/00

    Gebühr für Ableitung des Straßenoberflächenwassers - Gebührenschuldner

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Damit obliegt dem Straßenbaulastträger auch die Straßenoberflächenentwässerung so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 - ESVGH 51, 74 zu § 13 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes.

    Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Straßenfläche nicht mit Entwässerungsgebühren belastet werden kann, wenn ihm nicht zugleich die Straßenbaulast obliegt so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000, a.a.O, und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2000 -2 L 28/99 -, KStZ 2001, 93 = NVwZ 2001, 588; ferner Nolte, Gebührenpflicht des Landes als Straßeneigentümerin für die Benutzung kommunaler Abwassereinrichtungen, NVwZ 2001, 1378.

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Dass die Rechtsprechung im Falle einer nichtigen Vorgängersatzung deren Ersetzung durch eine neue rückwirkend in Kraft tretende Satzung und damit eine Ausnahme vom Verbot der echten Rückwirkung zulässt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - Vf. 3-VII-03 - BayVBl. 2005, 361 und 399, rechtfertigt sich daraus, dass das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, wenn der Betroffene nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge von der neuen Satzung zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.

    Dies bedeutet, dass eine rückwirkend in Kraft gesetzte Neuregelung in dem Umfang zulässig ist, in dem sie einen Mangel der Vorgängersatzung behebt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Dass die Rechtsprechung im Falle einer nichtigen Vorgängersatzung deren Ersetzung durch eine neue rückwirkend in Kraft tretende Satzung und damit eine Ausnahme vom Verbot der echten Rückwirkung zulässt vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 = NVwZ 1983, 612 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 = KStZ 1983, 205 = DÖV 1983, 941 = BayVBl 1984, 408; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - Vf. 3-VII-03 - BayVBl. 2005, 361 und 399, rechtfertigt sich daraus, dass das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, wenn der Betroffene nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge von der neuen Satzung zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.

    Behebt die Satzungsänderung hingegen nicht nur den zur Nichtigkeit der Vorgängersatzung führenden Mangel, sondern nimmt der Satzungsgeber gleichzeitig Änderungen an rechtlich unbedenklichen Satzungsbestimmungen vor, die zu einer stärkeren Belastung aller Gebührenpflichtigen oder einer bestimmten Gruppe von Gebührenpflichtigen führt, so lässt sich eine rückwirkende Inkraftsetzung dieser einschneidenderen Regelungen nicht mit dem Gesichtspunkt der Ersetzung einer nichtigen Satzungsbestimmung durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm verfassungsrechtlich rechtfertigen vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 12.01.2005, a.a.O., S. 403.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Außerdem handelt es sich bei den Ortsdurchfahrtsrichtlinien nur um interne Verwaltungsrichtlinien, die ihrer Rechtsnatur nach nicht in der Lage sind, das materielle Satzungsrecht der Mittelstadt St. Ingbert zu beeinflussen sinngemäß ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - Städte- und Gemeinderat 1997, 83 = ZKF 1997, 110 = NWVBl 1997, 220 = ZfW1998, 330.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99

    Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße" …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Straßenfläche nicht mit Entwässerungsgebühren belastet werden kann, wenn ihm nicht zugleich die Straßenbaulast obliegt so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000, a.a.O, und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2000 -2 L 28/99 -, KStZ 2001, 93 = NVwZ 2001, 588; ferner Nolte, Gebührenpflicht des Landes als Straßeneigentümerin für die Benutzung kommunaler Abwassereinrichtungen, NVwZ 2001, 1378.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.
  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, die das von der Straße abfließende Wasser aufnehmen so auch BVerwG, Beschluss vom 06.03.1997 - 8 B 246/96 - UPR 1997, 328 = DVBl 1997, 1065 = BayVBl 1997, 570 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 = NVwZ-RR 1998, 130 = NuR 1998, 482; Marschall/Schroeter/Kastner, Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl., § 3 FStrG Rdnr. 4.
  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 10.06

    Bemessungsgrundlage, Bilanzsumme, Ertrag, Finanzdienstleistungsaufsicht, …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 = DVBl 1986, 814 = NJW 1987, 1749 und vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 = DVBl 1998, 465 = NJW 1998, 1547 = DÖV 1998, 465; BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 - NVwZ-RR 2007, 192 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 20.
  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 31/15

    Wirksamkeit und Kündigung von ODR-Vereinbarungen; Niederschlagswassergebühren für …

    Rn. 33 Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl.

    S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Ob - gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen - eine ODR-Vereinbarung die Rechtswidrigkeit einer dennoch erfolgenden Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren zur Folge hat, brauchten das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG…, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9) und der Senat(OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 7.10.2008, a.a.O., S. 8; damals wurde die Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen beklagtenseits nicht in Abrede gestellt und die Veranlagung daher auf Streckenabschnitte beschränkt, die nicht von solchen Vereinbarungen erfasst waren) bisher nicht zu entscheiden.

    Rn. 40 Entwässerungsanlagen sind als Bestandteil der öffentlichen Straßen (§§ 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SStrG) von der Straßenbaulast umfasst(BVerwG…, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 8; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnr. 58), was sich auch in der landesrechtlichen Vorschrift des § 50 b Abs. 4 SWG, die die Straßenbaulastträger ausdrücklich in die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung nimmt, niedergeschlagen hat.

    Eine solche auch ohne entsprechende ausdrückliche oder konkludente Absprache als vereinbart oder sonst geltend anzunehmen, liefe auf eine direkte Wirkung der Ortsdurchfahrtenrichtlinien hinaus, die strikt abzulehnen sei.(OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 7.10.2008, a.a.O., S 8 f.) An dieser Sicht ist festzuhalten, zumal nicht überschaubar ist, ob nicht in einem korrespondierenden Vertrag eine andere Gegenleistung, vorstellbar wäre etwa die Zurverfügungstellung einer Ausgleichsfläche für eine wegen der Bachverrohrung notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme, vereinbart worden ist.

  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 32/15

    Zulässigkeit des Abschlusses sog. ODR-Vereinbarungen; Kündigungsrecht für …

    Rn. 33 Der Senat hat in seinen Entscheidungen der Jahre 2007 und 2008(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnrn. 70 ff., und Schlussurteil vom 7.10.2008 - 1 A 43/07 -, amtl.

    S. 6 ff.) geklärt, dass die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnrn. 39 ff.; zur Gebührenpflicht der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 9 f.) sowie von Bundes- und Landstraßen(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris) im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und festgestellt, dass die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche einer Veranlagung nicht entgegenstehen, da sie ausweislich der Ziffer 21 Abs. 1 ODR nicht automatisch gelten, sondern in jedem Einzelfall durch Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der Baumaßnahme umgesetzt werden müssen.

    Ob - gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen - eine ODR-Vereinbarung die Rechtswidrigkeit einer dennoch erfolgenden Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren zur Folge hat, brauchten das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG…, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 9) und der Senat(OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 7.10.2008, a.a.O., S. 8; damals wurde die Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen beklagtenseits nicht in Abrede gestellt und die Veranlagung daher auf Streckenabschnitte beschränkt, die nicht von solchen Vereinbarungen erfasst waren) bisher nicht zu entscheiden.

    Rn. 40 Entwässerungsanlagen sind als Bestandteil der öffentlichen Straßen (§§ 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SStrG) von der Straßenbaulast umfasst(BVerwG…, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 8; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris Rdnr. 58), was sich auch in der landesrechtlichen Vorschrift des § 50 b Abs. 4 SWG, die die Straßenbaulastträger ausdrücklich in die Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung nimmt, niedergeschlagen hat.

  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1750/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien …

    Diese Satzungsänderung habe auf der Grundlage der Entscheidung des OVG Saarlouis vom 27.7.2007 -1 A 42/07- (gemeint ist wohl das Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) getroffen werden müssen.

    Rn. 26 Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Satzungsbestimmungen sind nicht ersichtlich(vgl. zur Zulässigkeit der Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundes- und Landesstraßen im Saarland die Grundsatzentscheidung des OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 05.09.2007 - 1 A 43/07-, juris).

    Rn. 29 Bei den ODR handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers zunächst nicht um verbindliche, sämtliche Berührungspunkte zwischen den beteiligten Verwaltungen erschöpfende "unkündbare" Regelungen, sondern nur um interne Verwaltungsrichtlinien, die ihrer Rechtsnatur nach gerade nicht in der Lage sind, das materielle Satzungsrecht einer Gemeinde, das der Heranziehung des Klägers hier zugrunde liegt, zu beeinflussen(vgl. OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 07.10.2008 -1 A 43/07-; dieses Urteil verhält sich zu der vorliegend allein entscheidungserheblichen Frage der Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen nicht, wie sich aus den Ausführungen auf S. 8 des amtlichen Abdrucks ergibt, wo ausgeführt wird: "Die Gültigkeit dieser Absprachen stellt der Beklagte nicht in Abrede, sondern hat die Straßenteilflächen, auf die sich die einzelnen Vereinbarungen beziehen, bei der Ermittlung der Gebührenpflicht ausgeklammert.

    Im Verhältnis zum Kläger hat der Satzungsgeber damit die zuvor im Jahre 2001 erfolgte Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum Anlass genommen, einen rechtlich nicht zu beanstandenden Teil seines bisherigen Abwasserbeseitigungsgebührenrechts zu ändern(vgl. dazu, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, die Straßeneigentümer/-baulastträger der Gebührenpflicht zu unterwerfen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) und diesen dadurch erstmalig der Abwassergebührenpflicht zu unterwerfen.

    Die Beteiligten, insbesondere der Kläger(vgl. insbesondere die Verfahren vor dem OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-), haben dem folgend die ODR-Vereinbarungen daher bislang auch immer - insoweit rechtlich zutreffend - als Gebührenverzicht angesehen; ein Verzicht ist aber keine Ablösung.

  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1751/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien …

    Diese Satzungsänderung habe auf der Grundlage der Entscheidung des OVG Saarlouis vom 27.7.2007 -1 A 42/07- (gemeint ist wohl das Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) getroffen werden müssen.

    Rn. 26 Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Satzungsbestimmungen sind nicht ersichtlich(vgl. zur Zulässigkeit der Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundes- und Landesstraßen im Saarland die Grundsatzentscheidung des OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 05.09.2007 - 1 A 43/07-, juris).

    Rn. 29 Bei den ODR handelt es sich entgegen der Auffassung der Klägerin zunächst nicht um verbindliche, sämtliche Berührungspunkte zwischen den beteiligten Verwaltungen erschöpfende "unkündbare" Regelungen, sondern nur um interne Verwaltungsrichtlinien, die ihrer Rechtsnatur nach gerade nicht in der Lage sind, das materielle Satzungsrecht einer Gemeinde, das der Heranziehung der Klägerin hier zugrunde liegt, zu beeinflussen(vgl. OVG des Saarlandes, Schlussurteil vom 07.10.2008 -1 A 43/07-; dieses Urteil verhält sich zu der vorliegend allein entscheidungserheblichen Frage der Gültigkeit der ODR-Vereinbarungen nicht, wie sich aus den Ausführungen auf S. 8 des amtlichen Abdrucks ergibt, wo ausgeführt wird: "Die Gültigkeit dieser Absprachen stellt der Beklagte nicht in Abrede, sondern hat die Straßenteilflächen, auf die sich die einzelnen Vereinbarungen beziehen, bei der Ermittlung der Gebührenpflicht ausgeklammert.

    Im Verhältnis zur Klägerin hat der Satzungsgeber damit die zuvor im Jahre 2001 erfolgte Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum Anlass genommen, einen rechtlich nicht zu beanstandenden Teil seines bisherigen Abwasserbeseitigungsgebührenrechts zu ändern(vgl. dazu, dass die saarländischen Gemeinden nicht verpflichtet sind, die Straßeneigentümer/-baulastträger der Gebührenpflicht zu unterwerfen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07-) und diese dadurch erstmalig der Abwassergebührenpflicht zu unterwerfen.

    Die Beteiligten, insbesondere die Klägerin(vgl. insbesondere die Verfahren vor dem OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.09.2007 -1 A 44/07- und Teilurteil vom 05.09.2007 -1 A 43/07- sowie VG des Saarlandes, Urteil vom 22.09.2006 -11 K 10/06-), haben dem folgend die ODR-Vereinbarungen daher bislang auch immer - insoweit rechtlich zutreffend - als Gebührenverzicht angesehen; ein Verzicht ist aber keine Ablösung.

  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 1 A 79/15

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Einführung gesplitteter Abwassergebühren zur …

    Dies bedeutet, dass eine rückwirkend in Kraft gesetzte Neuregelung in dem Umfang zulässig ist, in dem sie einen Mangel der Vorgängersatzung behebt.(OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, amtl.
  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 1 A 79/20

    Auslegung einer anlässlich der Aufstufung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße …

    Entschließt sich der Bund als Straßenbaulastträger, zur Erfüllung seiner Pflicht zur Oberflächenentwässerung eine vorhandene städtische Kanalisation zu benutzen, so begründet dies im Fall einer entsprechenden Gebührensatzung eine Gebührenpflicht.[BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 -, juris Rdnrn. 16 und 18 und vom 22.2.2018 - 9 B 6/17 -, juris Rdnrn. 6 und 15; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnr. 68; hinsichtlich Bundes- und Landstraßen: Teilurteil des Senats vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris][BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 -, juris Rdnrn. 16 und 18 und vom 22.2.2018 - 9 B 6/17 -, juris Rdnrn. 6 und 15; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnr. 68; hinsichtlich Bundes- und Landstraßen: Teilurteil des Senats vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris].

    Rn. 34 Für Bundes- und ebenso für Landstraßen[OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, Rdnr. 70][OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, Rdnr. 70] kann die Gebührenpflicht ausgeschlossen sein, sofern dies in einer wirksamen auf der Grundlage der Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen - Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) - vom 2.1.1976 in der Fassung vom 11.10.1993 geschlossenen Vereinbarung so vereinbart ist; die Ortsdurchfahrtenrichtlinien als solche entfalten bezüglich der Frage einer etwaigen Gebührenfreiheit der Mitbenutzung einer Ortskanalisation keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern bedürfen der Umsetzung durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.[OVG des Saarlandes, Urteile vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, Rdnrn. 70 f., und vom 2.3.2016 - 1 A 31/15 und 1 A 32/15 -, jew. juris][OVG des Saarlandes, Urteile vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, Rdnrn. 70 f., und vom 2.3.2016 - 1 A 31/15 und 1 A 32/15 -, jew. juris] Auf durch Ortslagen verlaufende Streckenabschnitte einer Bundesautobahn finden die Ortsdurchfahrtenrichtlinien, wie sich aus ihrem Wortlaut und Regelungsinhalten ergibt, keine Anwendung.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, Rdnr. 93][OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, Rdnr. 93] Ob in Bezug auf eine Bundesautobahn eine vertragliche Vereinbarung entsprechend Ziffer 14 ODR zulässig wäre, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seiner vorzitierten Entscheidung offenlassen[BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 10][BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a.a.O., Rdnr. 10], und dies war bisher auch seitens des Senats nicht zu klären.

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte des Verfahrens 1 A 43/07 sowie der einschlägigen Behördenunterlagen (3 Hefte) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen …

    Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob unabhängig von der Zweckbestimmung der Einrichtung und des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Einrichtungsträgers alle an eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angeschlossenen oder in sie entwässernden Grundstücke diese Einrichtung gebührenpflichtig i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in Anspruch nehmen und eine Gebührenschuldnerschaft i.S.d. § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (so i.E. VG Halle, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 4 A 108/10 HAL -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 759d; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - OVG Saarland, Urt. v. 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, jeweils zit. nach JURIS) oder ob, wofür Einiges spricht, die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.), so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss (vgl. auch § 6 GKG LSA) und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (…vgl. Rosenzweig/Freese, NdsKAG, § 6 Rdnr. 199;… i.E. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 707a).
  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12

    Niederschlagswassergebühr Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung

    Rn. 55 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 64 f.; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129 = juris, Rn. 25. s. auch OVG Saarland, Teilurteil vom 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, juris, Rn. 43.
  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 5 K 3487/11

    Niederschlagswassergebühren Straßen NRW Landesstraße Inanspruchnahme öffentliche …

    StrG, OVG Saarland, Urteil vom 05. September 2007 - 1 A 43/07 - juris.
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Rechtsprechung
   VG Dessau, 16.05.2007 - 1 A 43/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,59705
VG Dessau, 16.05.2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,59705)
VG Dessau, Entscheidung vom 16.05.2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,59705)
VG Dessau, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 1 A 43/07 (https://dejure.org/2007,59705)
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