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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4142
OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11 (https://dejure.org/2015,4142)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2015 - 1 A 448/11 (https://dejure.org/2015,4142)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 1 A 448/11 (https://dejure.org/2015,4142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 10 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG § 12 Abs. 2 S. 3
    Wertanlage, Denkmalschutz, störende Häufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Rn. 20 1.1 Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris zum Bundesbaugesetz).

    Als nähere Umgebung ist der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann, und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369).

    Dass der Gesetzeswortlaut die Eigenart der näheren Umgebung betont, hebt nur hervor, dass in aller Regel die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung führt (vgl. BVerwG vom 26. Mai 1978, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 22.04.2013 - 1 A 606/12

    Werbeanlage, störende Häufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Denn dann hätte die nähere Umgebung des Vorhabengrundstücks den Charakter eines Mischgebiets oder einer Gemengelage, wo das Vorhaben auch (allgemein) zulässig wäre (SächsOVG, Urt. v. 22. April 2013 - 1 A 606/12 -, juris).

    Besteht die Umgebungsbebauung überwiegend aus Wohngebäuden, wirkt eine Häufung von Werbeanlagen störender als dies bei einer durch gewerbliche Nutzung geprägten Umgebung der Fall ist (SächsOVG, Urt. v. 22. April 2013 - 1 A 606/12 -, juris).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Ob das Ortsbild in diesem Sinne beeinträchtigt ist, unterliegt in erster Linie der wertenden Beurteilung durch das Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2000 - 4 C 14.98 -, juris).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993, NVwZ 1994, 686, 688 m. w. N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Bei der Beurteilung, ob eine Häufung von Fremdwerbeanlagen stört, ist zu berücksichtigen, dass diese in Misch-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 28. April 1972, BRS 25 Nr. 127 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Das ist nach dem ästhetischen Empfinden eines für Fragen der Ortsbildgestaltung aufgeschlossenen Betrachters zu beurteilen, das nicht verletzt sein darf (BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983, - BVerwGE 67, 23, 33).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet im Sinne des § 21 SächsDSchG befinden, oder diese architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Rn. 28 Erscheinungsbild ist in erster Linie der von außen sichtbare Teil eines Denkmals, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschluss v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 13, OVG NRW, Urt. v. 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, juris Leitsatz 1).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Bei der Beurteilung ist auf das Empfinden des sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen abzustellen (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1955 - I C 146.53 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 448/11
    Die nähere unbebaute Umgebung gehört jedenfalls dann zum Erscheinungsbild des Baudenkmals, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

  • OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14

    Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz

  • OVG Sachsen, 10.02.1993 - 1 S 113/92

    Baugenehmigung, Baugestaltung; örtliche Bauvorschriften; Werbeanlagen

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

  • BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90

    Beeinträchtigung des Ortsbildes - Einfügen in die nähere Umgebung - Getreidesilo

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 14 B 06.3096

    Baugenehmigung; Werbeanlage; Bahnanlage; Fachplanungsvorbehalt; Bundesstraße; …

  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 1 A 701/09

    Nachbarklage, Brennstoffhandel, nähere Umgebung, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14

    Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten …

    Das Ortsbild muss vielmehr eine "gewisse Wertigkeit für die Allgemeinheit" besitzen (…BVerwG, Urt. v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; OVG Sachsen, Urt. v. 28.1.2015 - 1 A 448/11 -juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 17.1406

    Störende Häufung von Werbeanlagen - hier: Antrag auf Zulassung der Berufung …

    Wann die störende Wirkung eintritt, hängt entgegen dem Zulassungsvorbringen nicht nur vom Baugebietscharakter des Errichtungsorts ab, sondern auch von der vorhandenen Bebauung und der tatsächlichen Nutzung in der konkreten Umgebung (vgl. SächsOVG, U.v. 28.01.2015 - 1 A 448/11 - juris Rn. 38).

    Besteht die Umgebungsbebauung überwiegend aus Wohngebäuden, wirkt eine Häufung von Werbeanlagen störender als dies bei einer durch gewerbliche Nutzung geprägten Umgebung der Fall ist (vgl. SächsOVG, U.v. 28.01.2015 a.a.O. juris Rn. 35).

  • VG Stuttgart, 19.12.2024 - 6 K 2647/24

    Öffentliches Baurecht: Holzbearbeitungsplatz im faktischen Dorfgebiet

    Rn. 51 Der bauplanungsrechtliche Ortsbildbegriff in §§ 34 f. BauGB umfasst einen größeren Umgriff um die Anlage, das "Ortsbild" oder jedenfalls "Ortsteilbild" (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 11.05.2000 - 4 C 14.98 - BauR 2000, 1848; OVG Sachsen, Urt. v. 28.01.2015 - 1 A 448/11 - juris Rn. 24;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand Februar 2023, § 34 Rn. 68).

    Das gilt auch nur dann, wenn dieses Bild eine gewisse Wertigkeit besitzt und sich nicht überall finden lässt (…so zu § 35 BauGB insbesondere OVG RP, Urt. v. 30.03.2023 - 1 C 10345/21.OVG - juris Rn. 129; zu § 34 BauGB OVG Sachsen, Urt. v. 28.01.2015 - 1 A 448/11 - juris Rn. 25;… Schlotterbeck, Recht der Außenanlagenwerbung, 2021, S. 69).

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