Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.06.2011 - 1 A 463/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34, § 35
Flächennutzungsplan, Grünfläche, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wochendhaus vermittelt keinen Bebauungszusammenhang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.07.2009 - 4 K 1813/07
- OVG Sachsen, 08.06.2011 - 1 A 463/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2011 - 1 A 463/09
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat die Zugehörigkeit des Grundstücks der Klägerin zu dem angrenzenden Innenbereich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verneint, weil das aufstehende Haus nur zur vorübergehenden Wohnnutzung bestimmt sei und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2. August 2001 - 4 B 26/01 -, juris) keinen Bebauungszusammenhang vermitteln könne.
- OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 285/11
Bauvorbescheid, Außenbereich, Beweisantrag, Gehörsrüge
Dass Baulichkeiten, die - wie Schuppen und Garagen - nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, keinen Bebauungszusammenhang vermitteln, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 2. August 2001 - 4 B 26.01 -, juris Rn. 5) wie des beschließenden Senats (u. a. Beschl. v. 8. Juni 2011 - 1 A 463/09 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 06.02.2014 - 1 A 343/11
Beseitigungsverfügung, Außenbereich
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (SächsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2011 - 1 A 463/09 -, juris m. w. N.).
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