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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15120
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03 (https://dejure.org/2005,15120)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2005 - 1 A 4732/03 (https://dejure.org/2005,15120)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4732/03 (https://dejure.org/2005,15120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    Für den Fall, dass ihrem Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 29. Februar 2000 kein Erfolg beschieden sei, hat sie hilfsweise folgende Leistungen geltend gemacht: Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung gemäß § 4 Abs. 5 und 6 AUV (für den Zeitraum von März 1998 bis März 2001), Mietentschädigung für ihre Bonner Wohnung gemäß § 5 AUV (zunächst für den Zeitraum vom 23. Januar bis 31. März 2001, in der mündlichen Verhandlung erweitert bis zum 22. Oktober 2001) sowie die Erstattung von Umzugskosten - bezüglich dieses Postens hat die Klägerin ihren Antrag in der mündlichen Verhandlung wegen doppelter Rechtshängigkeit (vgl. das Parallelverfahren 1 A 4733/03) zurückgenommen.

    Mit Widerspruchsbescheid vom 27. April 2001 wies die Beklagte den Widerspruch gegen den Bescheid vom 15. Januar 2001 zurück; dieser Bescheid ist - u.a. - Gegenstand des Parallelverfahrens 1 A 4733/03.

    Rn. 67 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten nebst drei Beiakten, die Gerichtsakten des Parallelverfahrens 1 A 4733/03 nebst zwei Beiakten sowie die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 943/01 und 1 B 610/02 Bezug genommen.

    Diesbezüglich fühlt sie sich in Bezug auf einen namentlich benannten männlichen Kollegen beschwert, weil bei diesem ein Verbrauch der zu Unrecht gewährten Leistungen anerkannt worden sei, bei ihr selbst aber nicht (Bl. 212 der Gerichtsakte im Parallelverfahren 1 A 4733/03).

    Rn. 193 - Ferner hat die Beklagte die von der Klägerin benannten Vergleichsfälle überprüft und im Parallelverfahren 1 A 4733/03 (Bl. 57 f. der Gerichtsakte) mitgeteilt, dass den von der Klägerin benannten männlichen Kollegen von Anfang an eine uneingeschränkte Umzugskostenzusage habe erteilt werden können, weil sie der IAO von Anfang an für zwei Jahre oder länger zugewiesen worden seien.

    Ansprüche auf Beibehaltensentschädigung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 b) AUV sind - soweit sie sich auf den Zeitraum ab dem 23. Januar 2001 beziehen - Gegenstand des Parallelverfahrens 1 A 4733/03.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    Der gegen diese Entscheidung gerichtete Antrag auf Zulassung der Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2001, 1 B 943/01).

    Rn. 67 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten nebst drei Beiakten, die Gerichtsakten des Parallelverfahrens 1 A 4733/03 nebst zwei Beiakten sowie die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 943/01 und 1 B 610/02 Bezug genommen.

    Dies ergibt sich aus ihrem im Verfahren 1 B 943/01 eingereichten Schriftsatz vom 22. März 2001.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    Rn. 104 Zu diesen Anforderungen sowie der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine zu regelnde Materie als wesentlich im Sinne des Parlamentsvorbehalts zu gewichten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 m.w.N.

    Rn. 108 Zur Frage der übergangsweisen Weitergeltung vgl. ebenfalls BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
    Der diesbezügliche Rücknahmebescheid des BMA vom 29. Februar 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2001 ist Gegenstand des ebenfalls durch Urteil des Senats vom heutigen Tage entschiedenen Verfahrens 1 A 4732/03.

    Rn. 63 Die Klägerin hat ferner angeregt, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht vorzulegen, damit die angesprochenen Probleme zur Gleichbehandlung und zur Auslegung des Umzugskostenrechts von diesen Gerichten geprüft werden können (vgl. Terminsniederschrift in der Parallelsache 1 A 4732/03).

    Rn. 64 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 1 A 4732/03 gleichen Rubrums mitsamt den jeweiligen Beiakten - darunter die einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 B 943/01 und 1 B 610/02 - ergänzend Bezug genommen.

    Rn. 78 Vgl. dazu auch Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 1 A 4732/03.

    In seiner maßgeblichen Fassung ist das vorliegend geltend gemachte Begehren hinreichend deutlich von demjenigen in dem Parallelverfahren 1 A 4732/03 abgesetzt und lässt sich insbesondere eine doppelte Rechtshängigkeit" nicht feststellen.

    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache 1 A 4732/03 gleichen Rubrums entschieden, dass die in jenem Bescheid vorgenommene Bewilligung von Leistungen rechtswidrig gewesen ist und dabei die einschlägigen umzugskostenrechtlichen Normen auch aus Verfassungsgründen nicht zu beanstanden sind.

    Bei verständiger Würdigung und unter Mitberücksichtigung der im Parallelverfahren 1 A 4732/03 gestellten Anträge ist er - auch um eine doppelte Rechtshängigkeit" zu vermeiden - dahin zu deuten, dass er sich auf die Beibehaltensentschädigung im engeren Sinne - also auf diejenige nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 b) AUV beschränkt und namentlich nicht auch Mietentschädigung nach § 5 AUV (für die C2. Wohnung) mit umfasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 4 S 936/20

    Auslandstrennungsgeld: Familiäre Lebensgemeinschaft - doppelte Haushaltsführung

    Hierfür werde, wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden habe (1 A 4732/03), mehr verlangt als das bloße Bereithalten der bisherigen Inlandswohnung.

    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der dem von der Beklagten zitierten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 15.12.2005 - 1 A 4732/03 -, Juris) zugrunde lag, in dem die ins Ausland abgeordnete, alleinstehende Klägerin gerade nicht mit einer anderen Person in häuslicher Gemeinschaft lebte und ihre bisherige Wohnung "nur als Unterkunft zum Zwecke gelegentlicher Besuche nutzte".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15

    Beamtenrechtliche Anerkennung von soldatischen Erfahrungszeiten bei ehemaligen …

    Rn. 83 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2005- 1 A 4732/03 -, juris, Rn. 145 f., m. w. N.; ferner J. Müller, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 62.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2632/04

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Leistungsprämie nach Priviatisierung des …

    Rn. 75 ständ. Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45, und vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278; Urteile des Senats vom 12. Mai 2006 - 1 A 1647/04 -, vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4732/03 - und vom 6. Oktober 2004 - 1 A 2470/03 -,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 2652/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Pendelentschädigung und …

    Rn. 39 Vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4732/03 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Entscheidungssammlung ES/C IV 1, Nr. 80; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 4. August 2006 - 2 B 12.06 - (Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 1 A 840/19

    Anspruch auf Zahlung von Auslandstrennungsgeld

    Rn. 12 Näher: OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2005- 1 A 4732/03 -, juris, Rn. 72 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 2020- 4 S 936/20 -, juris, Rn. 27, wonach die Wohnung am bzw. in der Nähe vom bisherigen Dienstort (nicht notwendig ständig) bewohnt "und als eigenständiger Haushalt bewirtschaftet werden" muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07

    Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene …

    Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766; OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4732/03 -, Schütz BeamtR ES/C IV 1 Nr. 80.
  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06

    Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland

    Anhaltspunkte für eine abweichende Betrachtung im Rahmen der Aufwandsentschädigungsrichtlinie, die Leistungskürzungen in der Auslandstrennungsgeldverordnung nach deren Änderung ausgleichen bzw. abmildern soll (…vgl. amtliche Begründung zum Erlass der Aufwandsentschädigungsrichtlinie, Anlage 1 zum Rundschreiben des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 1997 - 113-310-131.10 -, GMBl. 1998, S. 26 [30]; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4732/03 -, Schütz BeamtR ES/C IV 1 Nr. 80, zitiert nach juris dort Rn 101f.), sind nicht ersichtlich und werden von der Beklagten auch nicht vorgetragen.
  • VG Köln, 19.03.2008 - 27 K 972/07

    Rücknahme einer Beihilfegewährung wegen unvollständiger Angaben zu der Frage …

    Rn. 54 BGH, Urteil vom Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 -, BGHZ 118, 383; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 15/91 -, juris (= NVwZ-RR 1994, 32,33) m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. Dezember 2005 -1 A 4732/03-, juris; vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rz. 711 m.w.N.
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