Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 3 KAG SL
Nichtigkeit abwassergebührenrechtlicher Satzungsvorschriften bei Absetzung einzelner Wassermengen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1 ; KAG SL § 6 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit der Absetzung nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Wassermengen von der Abwassergebührenpflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zur Befüllung von Schwimmbädern verwendetes Wasser muss von Abwassergebührenpflicht abzusetzen sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zur Befüllung von Schwimmbädern verwendetes Wasser muss von Abwassergebührenpflicht abzusetzen sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Absetzung nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Wassermengen von der Abwassergebührenpflicht
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 1408/12
- OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
- OVG Saarland, 07.10.2014 - 1 A 481/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11
Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Schließlich entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris) Ende 2012 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, dass eine Bagatellgrenze von 20 cbm gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoße und deshalb unwirksam sei.Die durch die Absetzbarkeit nicht in die Abwasserkanalisation eingeleiteter Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geboten sei, dürfe nicht durch einen Grenzwert, der wegen seiner Höhe im Regelfall einer Nichtberücksichtigung anderweitig verbrauchter Wassermengen gleichkomme, konterkariert werden.(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnrn. 53 ff.).
Berechnungsmodelle der vom Verwaltungsgericht zur Anwendung gebrachten Art sind in der abgabenrechtlichen Rechtsprechung durchaus gebräuchlich und aussagekräftig.(BVerwG…, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnrn. 9 und 12; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13.2.1996, a.a.O., Rdnr. 2; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.3.2009, a.a.O., Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnr.49) Insbesondere hat das Verwaltungsgericht seiner Berechnung den allgemein anerkannten Wert eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs pro Kopf und Jahr von 50 cbm zu Grunde gelegt und daher gerade keine Extrembeispiele durchgerechnet.
Die erstinstanzliche Überlegung, der Satzungsgeber hätte die Satzung ohne die Begrenzung der Abzugsmenge wohl nicht verabschieden wollen, trage die Annahme der Gesamtnichtigkeit nicht, da die Bestimmung einer Bagatellgrenze angesichts deren grundsätzlicher Unzulässigkeit nicht im Gestaltungsermessen des Satzungsgebers stehe.(OVG Schleswig Holstein…, Urteil vom 10.12.2010, a.a.O., Rdnr. 31) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2012(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnrn. 73 ff.) im Anschluss an die Feststellung, die beanstandete Bagatellregelung sei unwirksam, geprüft, ob der Nachweis geführt sei, dass die als Abzugsmenge geltend gemachte Wassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet worden sei, was nur dahin verstanden werden kann, dass es nicht von einer Gesamtnichtigkeit der Maßstabsregelung ausgegangen ist.
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Diese Sichtweise hat das Bundesverwaltungsgericht 1995 aufgegeben.(BVerwG, Beschluss vom 28.3.1995 - 8 N 3/93 -, juris) Damals hatte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen dem Bundesverwaltungsgericht wegen beabsichtigter Abweichung von vorgenannter Entscheidung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Frage vorgelegt, ob an der Zulässigkeit eines Grenzwertes in dieser Höhe festgehalten wird.Die Typisierung dürfe nicht gleichmachend weiter greifen, als es aus Praktikabilitätsgründen gerechtfertigt sei.(BVerwG, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnr. 18) An diese kritischen Vorgaben anknüpfend beanstandete das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.2.1996 - 9 K 1853/94 -, juris) den damals verfahrensgegenständlichen Grenzwert von 20 cbm.
Berechnungsmodelle der vom Verwaltungsgericht zur Anwendung gebrachten Art sind in der abgabenrechtlichen Rechtsprechung durchaus gebräuchlich und aussagekräftig.(BVerwG, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnrn. 9 und 12; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13.2.1996, a.a.O., Rdnr. 2; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.3.2009, a.a.O., Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnr.49) Insbesondere hat das Verwaltungsgericht seiner Berechnung den allgemein anerkannten Wert eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs pro Kopf und Jahr von 50 cbm zu Grunde gelegt und daher gerade keine Extrembeispiele durchgerechnet.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
2003 beanstandete das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.1.2003 - 2 K 1/01 -, juris) einen Grenzwert von 8 cbm pro Monat.Das Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.1.2003, a.a.O:, Rdnrn. 36 ff.) hat ursprünglich die Auffassung des Verwaltungsgerichts geteilt, dann aber 2010 nicht nur die Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig, die Einführung einer Bagatellgrenze sei grundsätzlich unzulässig, gebilligt, sondern hieraus zugleich die Konsequenz gezogen, dass die Gebührensatzung bei Wegfall der Bagatellgrenze funktionsfähig bleibe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 1722/96
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides i.R. der Festsetzung von …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied 1996(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.9.1996 - 9 A 1722/96 -, juris), dass eine Bagatellgrenze von 60 cbm pro Jahr ein unzulässig hoher Grenzwert sei, und bekräftigte dies 1997(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.1997 - 9 A 1921/95 -, juris Rdnrn. 6 ff.), wobei es in letzterer Entscheidung eine Bagatellgrenze von 20 cbm als unbedenklich erachtete.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.9.1996, a.a.O., Rdnr. 25) hat die Annahme der Gesamtnichtigkeit 1996 mit der gleichen Argumentation wie das Verwaltungsgericht bejaht.
- OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
Abwassergebühr und modifizierter Frischwassermaßstab
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 10.12.2010 - 2 LB 24/10 -, juris) sich erneut mit der Problematik zu befassen; es beanstandete - wie zuvor bereits die 1. Instanz - einen Grenzwert von 12 cbm jährlich und führte aus, es sei kein sachliches Kriterium ersichtlich, das bei der Anwendung des modifizierten Frischwassermaßstabs Beschränkungen der Abzugsmenge rechtfertigen könne.Die erstinstanzliche Überlegung, der Satzungsgeber hätte die Satzung ohne die Begrenzung der Abzugsmenge wohl nicht verabschieden wollen, trage die Annahme der Gesamtnichtigkeit nicht, da die Bestimmung einer Bagatellgrenze angesichts deren grundsätzlicher Unzulässigkeit nicht im Gestaltungsermessen des Satzungsgebers stehe.(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 10.12.2010, a.a.O., Rdnr. 31) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2012(OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnrn. 73 ff.) im Anschluss an die Feststellung, die beanstandete Bagatellregelung sei unwirksam, geprüft, ob der Nachweis geführt sei, dass die als Abzugsmenge geltend gemachte Wassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet worden sei, was nur dahin verstanden werden kann, dass es nicht von einer Gesamtnichtigkeit der Maßstabsregelung ausgegangen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08
Zur Bemessung der Abwassergebühren in einer Abwassersatzung nach dem …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.3.2009 - 2 S 2650/08 -, juris) erklärte 2009 eine Bagatellgrenze von jährlich 20 cbm für nichtig.Berechnungsmodelle der vom Verwaltungsgericht zur Anwendung gebrachten Art sind in der abgabenrechtlichen Rechtsprechung durchaus gebräuchlich und aussagekräftig.(BVerwG…, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnrn. 9 und 12; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13.2.1996, a.a.O., Rdnr. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.3.2009, a.a.O., Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnr.49) Insbesondere hat das Verwaltungsgericht seiner Berechnung den allgemein anerkannten Wert eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs pro Kopf und Jahr von 50 cbm zu Grunde gelegt und daher gerade keine Extrembeispiele durchgerechnet.
- OVG Niedersachsen, 13.02.1996 - 9 K 1853/94
Entwässerungsgebührensatzung; Abwassergebühren; Beitragsmaßstab; …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Die Typisierung dürfe nicht gleichmachend weiter greifen, als es aus Praktikabilitätsgründen gerechtfertigt sei.(BVerwG…, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnr. 18) An diese kritischen Vorgaben anknüpfend beanstandete das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.2.1996 - 9 K 1853/94 -, juris) den damals verfahrensgegenständlichen Grenzwert von 20 cbm.Berechnungsmodelle der vom Verwaltungsgericht zur Anwendung gebrachten Art sind in der abgabenrechtlichen Rechtsprechung durchaus gebräuchlich und aussagekräftig.(BVerwG…, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnrn. 9 und 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.2.1996, a.a.O., Rdnr. 2; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.3.2009, a.a.O., Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnr.49) Insbesondere hat das Verwaltungsgericht seiner Berechnung den allgemein anerkannten Wert eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs pro Kopf und Jahr von 50 cbm zu Grunde gelegt und daher gerade keine Extrembeispiele durchgerechnet.
- VGH Hessen, 19.09.1996 - 5 UE 3355/94
Abwassergebühr - zur Zulässigkeit eines Maßstabswechsels; hier: Messung der …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Urteil vom 19.9.1996 - 5 UE 3355/94 -, juris Rdnr. 21) bezweifelte 1996, dass eine Grenze von 40 cbm jährlich gemessen an der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Tendenz zu entnehmen sei, Grenzwerten bei der Frischwassermengenabsetzung im Rahmen der Bemessung der Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab gänzlich die Berechtigung abzusprechen, gültig sei, ließ dies aber im Ergebnis offen.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Urteil vom 19.9.1996, a.a.O., juris Rdnr. 21) hat die Konsequenz der Gesamtnichtigkeit bereits 1996 abgelehnt, ohne sich indes näher mit der Problematik zu befassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 9 A 1921/95
Satzungsregelung; Gemeinde ; Benutzungsgebühren ; Niederschlagswasserbeseitigung …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied 1996(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.9.1996 - 9 A 1722/96 -, juris), dass eine Bagatellgrenze von 60 cbm pro Jahr ein unzulässig hoher Grenzwert sei, und bekräftigte dies 1997(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.1997 - 9 A 1921/95 -, juris Rdnrn. 6 ff.), wobei es in letzterer Entscheidung eine Bagatellgrenze von 20 cbm als unbedenklich erachtete. - VGH Bayern, 20.09.2012 - 20 ZB 12.1558
Kanaleinleitungsgebühren; keine Zulassungsgründe
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschluss vom 20.9.2012 - 20 ZB 12.1558 -, juris) wies 2012 einen Berufungszulassungsantrag zurück, weil trotz der angeführten grenzwertigen Beispiele nicht hinreichend deutlich gemacht sei, dass eine Bagatellgrenze von 12 cbm gemessen am Maßstab des Gleichheitssatzes zu nicht hinnehmbaren Folgen führe. - BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
- VGH Bayern, 18.11.1999 - 23 N 99.1617
- VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 1408/12
Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab; …
- VGH Bayern, 16.04.1998 - 23 B 96.3011
- VGH Bayern, 07.10.1997 - 23 B 95.2783
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren
Die in der Verweigerung der Absetzungsmöglichkeit für nachweislich nicht eingeleitete Bagatellmengen liegende Ungleichbehandlung wäre weder durch Gründe der Verwaltungspraktikabilität noch als notwendiger Bestandteil eines an sich zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu rechtfertigen (…vgl. Senatsurteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 2646/11- juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 24.09.2014 - 1 A 481/13 -). - OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14
Keine mehrfache Erhebung von Abwassergebühren bei als Brauchwasser genutztem …
Denn sobald die Satzung einen Umrechnungsschlüssel vorgibt, nach dem die bebaute bzw. befestigte Grundstücksfläche im Fall einer Brauchwassernutzung zu modifizieren ist, bereitet die Berechnung der zu veranlagenden Grundstücksfläche der Verwaltung keinen nennenswerten Mehraufwand.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.2014 - 1 A 481/13 -, juris Rdnr. 57 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 07.10.2014 - 1 A 481/13 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 1408/12
- OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13
- OVG Saarland, 07.10.2014 - 1 A 481/13
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 09.09.2019 - 3 K 132/18
Rechtmäßigkeit einer Bearbeitungsgebühr für den durch die Absetzungen von der …
Der Kläger, der vorträgt, er habe aufgrund des obsiegenden Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlands vom 24.10.2013 (3 K 1408/12), bestätigt durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 07.10.2014 (1 A 481/13), einen separaten Zwischenzähler setzen lassen, welcher die Verbrauchserfassung desjenigen Wassers erfasse, das nicht dem Kanal zugeleitet werde (hier insbesondere vor allem des Wassers aus dem Pool, das in den Garten abgelassen werde), meint, die erstmals für das Jahr 2016 eingeführte Satzungsbestimmung des § 1 Abs. 4 der Abwassergebührenhöhesatzung, der die Erhebung der Grundgebühr Abwasserzwischenzähler regele, verstoße - auch wenn § 5 KAG lediglich die sog. Veranschlagungsmaxime festlege - gegen das für jede Verwaltungsgebühr - als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung - geltende Kostenüberschreitungsverbot.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 1408/12 und 1 A 481/13 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des Kreisrechtsausschusses verwiesen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung war.
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