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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29807
VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06 (https://dejure.org/2007,29807)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2007 - 1 A 53/06 (https://dejure.org/2007,29807)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 1 A 53/06 (https://dejure.org/2007,29807)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • VG Schleswig, 05.04.2004 - 1 A 17/02
    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung, insbesondere soweit damit die Tierkörperbeseitigung finanziert werde, habe das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 05.04.2004 (Az.: 1 A 251/01, 1 A 17/02 und 1 A 18/02) ausführlich geprüft und gewürdigt.

    Die Erhebung der Beiträge aller Tierbesitzer diente somit der Verhinderung der Umgehung der Andienungspflicht des einzelnen Tierbesitzers (vgl. VG Schleswig, U. v. 05.04.2004 1 A 17/02 , zitiert nach juris.).

    Hinsichtlich des bisherigen Finanzierungssystems durch Erhebung eines Beitrages zur Tierkörperbeseitigung hatte das Gericht Folgendes ausgeführt (Urteile vom 05.04.2004: 1 A 17/02, 1 A 18/02 und 1 A 251/01): bb) Die Beiträge zur Tierkörperbeseitigung erfüllen auch die Anforderungen, die an Beiträge im abgabenrechtlichen Sinne zu stellen sind.

    Somit wird das von der Gesamtheit der Tierbesitzer aufgewendete Volumen der gesamten Gruppe wieder gut gebracht (vgl. VG Schleswig, U. v. 05.04.2004 1 A 17/02 , a.a.O.).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Es ist grundsätzlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (vgl. etwa BGH, U. v. 10.10.1991 III ZR 100/90 , BGHZ 115, 311 (316) m.w.N.).

    Eine Billigkeitskontrolle einseitig vorgenommener Entgeltbestimmungen ist grundsätzlich nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte öffentlich-rechtliche Vorgaben, zu denen auch behördliche Genehmigungsvorbehalte gehören, zu beachten sind (vgl. BGH, U. v. 10.10.1991, a.a.O.; BGH, U. v. 23.01.1997 III ZR 27/96 , NJW-RR 1997, 1019 m.w.N.; BGH, U. v.02.10.1991 VIII ZR 240/90 , NJW-RR 1992, 183 (185) m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 24.05.2006 - 4 U 94/02

    Preisgestaltung bei der Tierkörperbeseitigung

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Auf Grundlage der oben ausführlich dargestellten gesetzlichen Grundlagen und der Systematik der durch die den beseitigungspflichtigen Kreisen und kreisfreien Städten dienenden Tierkörperbeseitigungsanstalten geforderten Entgelte und die Melde-/Abgabepflicht der Tierbesitzer/innen hinsichtlich tierischer Nebenprodukte ergibt sich, dass die Verarbeitungs- und Beseitigungsbetriebe (Tierkörperbeseitigungsanstalten) trotz der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Besitzer/innen der tierischen Nebenprodukte, diese herauszugeben bzw. abzuliefern, grundsätzlich privatrechtliche Entgelte erheben; das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet (vgl. dazu OLG Frankfurt, U. v. 24.05.2006 4 U 94/02 , zitiert nach juris).

    Die Verarbeitungs- und Beseitigungsbetriebe üben gegenüber den andienungspflichtigen Besitzern tierischer Nebenprodukte bei der Bemessung der Entgelte im Verhältnis zu diesen ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 Abs. 1 BGB aus, dass von den Besitzern zivilgerichtlich unter Billigkeitsgesichtspunkten gem. § 315 Abs. 3 BGB überprüft werden kann (vgl. VG Schleswig, B. v. 07.05.2007 1 B 1/07 ; Hessischer VGH, B. v. 04.12.2002 11 TG 1963/02 , zitiert nach juris; Bayerisches OLG, B. v. 20.12.2001 5Z RR 398/01 zitiert nach juris; a. A. OLG Frankfurt, U. v. 24.05.2006 4 U 94/02 ; zitiert nach juris).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Der Beitrag ähnelt der Sonderabgabe, weil die Gruppe der Abgabenschuldner eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine öffentliche Aufgabe besitzen muss (vgl. BVerfGE 55, 274, 306).

    Unschädlich ist es jedoch, wenn Andere oder die Allgemeinheit darüber hinaus von der Abgabenverwendung profitieren (vgl. BVerfG, U. v. 10.12.1980 2 BvF 3/77 , BVerfGE 55, 274 (317)).

  • BGH, 27.10.1972 - KZR 1/72

    Benutzung eines Flughafens als öffentliche Anstaltsnutzung - Anwendbarkeit des …

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Der Grund dafür liegt darin, dass sich die öffentlich-rechtliche Wirkung der erforderlichen Genehmigung in der Regel auf das Verhältnis der Behörde zum Genehmigungsempfänger beschränkt und im übrigen der privatautonomen erwerbswirtschaftlichen Entscheidungsbefugnis der Vertragspartner freien Raum lässt (vgl. BGH U. v. 02.07.1998 III ZR 287/97 , NJW 1998, 3188 (3192); BGH, U. v. 27.10.1972 KZR 1/72 , DVBl. 1974, 558 (560 f.)).

    Eine (Dritt-)Anfechtung der Entgeltgenehmigung durch die Tierhalter/innen ist mangels Klagebefugnis nicht zulässig (vgl. VG Schleswig, U. v. 06.03.2000 1 A 44/99 mit Verweis auf: BVerwG, U. v. 25.11.1986 1 A 20/82 NJW 1987, 1837 und BVerfG, B. v. 06.07.1989 1 BvR 290/87 , NJW 1990, 2249 sowie BGH, U. v. 27.10.1972 KZR 1/72 , a.a.O.; OVG Schleswig, B. v. 24.08.2000 2 L 28/00 ).

  • OVG Bremen, 30.09.2003 - 1 A 251/01

    Gesicherte Erschließung eines Grundstücks durch Notwegerecht - Erschließung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung, insbesondere soweit damit die Tierkörperbeseitigung finanziert werde, habe das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 05.04.2004 (Az.: 1 A 251/01, 1 A 17/02 und 1 A 18/02) ausführlich geprüft und gewürdigt.

    Hinsichtlich des bisherigen Finanzierungssystems durch Erhebung eines Beitrages zur Tierkörperbeseitigung hatte das Gericht Folgendes ausgeführt (Urteile vom 05.04.2004: 1 A 17/02, 1 A 18/02 und 1 A 251/01): bb) Die Beiträge zur Tierkörperbeseitigung erfüllen auch die Anforderungen, die an Beiträge im abgabenrechtlichen Sinne zu stellen sind.

  • VG Berlin, 29.11.2006 - 1 A 18.02
    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung, insbesondere soweit damit die Tierkörperbeseitigung finanziert werde, habe das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 05.04.2004 (Az.: 1 A 251/01, 1 A 17/02 und 1 A 18/02) ausführlich geprüft und gewürdigt.

    Hinsichtlich des bisherigen Finanzierungssystems durch Erhebung eines Beitrages zur Tierkörperbeseitigung hatte das Gericht Folgendes ausgeführt (Urteile vom 05.04.2004: 1 A 17/02, 1 A 18/02 und 1 A 251/01): bb) Die Beiträge zur Tierkörperbeseitigung erfüllen auch die Anforderungen, die an Beiträge im abgabenrechtlichen Sinne zu stellen sind.

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Eine Billigkeitskontrolle einseitig vorgenommener Entgeltbestimmungen ist grundsätzlich nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte öffentlich-rechtliche Vorgaben, zu denen auch behördliche Genehmigungsvorbehalte gehören, zu beachten sind (…vgl. BGH, U. v. 10.10.1991, a.a.O.; BGH, U. v. 23.01.1997 III ZR 27/96 , NJW-RR 1997, 1019 m.w.N.; BGH, U. v.02.10.1991 VIII ZR 240/90 , NJW-RR 1992, 183 (185) m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 27/96

    Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen …

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    Eine Billigkeitskontrolle einseitig vorgenommener Entgeltbestimmungen ist grundsätzlich nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte öffentlich-rechtliche Vorgaben, zu denen auch behördliche Genehmigungsvorbehalte gehören, zu beachten sind (…vgl. BGH, U. v. 10.10.1991, a.a.O.; BGH, U. v. 23.01.1997 III ZR 27/96 , NJW-RR 1997, 1019 m.w.N.; BGH, U. v.02.10.1991 VIII ZR 240/90 , NJW-RR 1992, 183 (185) m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VG Schleswig, 17.12.2007 - 1 A 53/06
    An den (engeren) Maßstäben einer Sonderabgabe orientiert, liegt eine gruppennützige Verwendung des Abgabenaufkommens vor, wenn es überwiegend im Interesse der Abgabepflichtigen verwendet wird (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.1990 2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87 , BVerfGE 82, 159 (180)).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …

  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif - …

  • VGH Hessen, 04.12.2002 - 11 TG 1963/02

    Auflage für Tierkörperbeseitigungsanstalt; Beseitigungsentgelt - Überprüfung

  • BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 290/87

    Kfz-Pflichtversicherung - Tarifgenehmigung

  • BayObLG, 20.12.2001 - 5Z RR 398/01

    Entgeltforderung für Tierkörperbeseitigung

  • VG Braunschweig, 27.09.1985 - 1 A 54/84
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1971 - II B 96/71
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Die Beseitigung von Tierkörpern ist als seuchenhygienische Maßnahme wichtiger Teil der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen i.S.d. § 1 Satz 1 TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13; VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 58).

    Dadurch sollen Tierbesitzer zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkadavern angehalten werden, was ebenfalls mittelbar selbst der Gefahrenabwehr dient (VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 a.a.O. Rn. 64).

    Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die nicht lediglich im Interesse der Allgemeinheit an der Seuchenabwehr, sondern im ureigensten Interesse der Halter an der Gesunderhaltung ihrer Bestände liegt (vgl. LT-Drs. 8/8022 S. 7), und für deren Kosten deshalb die Solidargemeinschaft der Halter herangezogen werden kann (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Der Staat greift dabei nicht mit wirtschaftspolitisch begründeten Fördermaßnahmen in die Wirtschaftsordnung ein und weist den dadurch erst generierten Finanzierungsbedarf den mit der Beitragspflicht belasteten Haltern zu, sondern überwälzt den durch deren wirtschaftliche Tätigkeit verursachten Aufwand auf diese (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 63).

    Auch Kosten für Maßnahmen, die letztendlich die Allgemeinheit schützen sollen, können den Haltern wirtschaftlich aufgebürdet werden, da sie aus ihnen unmittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 63).

    Dies gilt sowohl für die Entschädigung für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13) als auch für die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8) und für Beihilfen für sonstige, wirtschaftlich bedeutende Tierverluste (…vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 - RdL 2008, 81 juris Rn. 45) sowie für die Falltierbeseitigung (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Rn. 171 Unabhängig hiervon gibt das Gesetz eine Differenzierung der Beiträge nach einzelnen Leistungen der Tierseuchenkasse auch nicht vor (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 58), sondern vielmehr eine Differenzierung nach beitragspflichtigen Tierarten.

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Die Beseitigung von Tierkörpern ist als seuchenhygienische Maßnahme wichtiger Teil der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen i.S.d. § 1 Satz 1 TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13; VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 58).

    Dadurch sollen Tierbesitzer zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkadavern angehalten werden, was ebenfalls mittelbar selbst der Gefahrenabwehr dient (VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 a.a.O. Rn. 64).

    Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die nicht lediglich im Interesse der Allgemeinheit an der Seuchenabwehr, sondern im ureigensten Interesse der Halter an der Gesunderhaltung ihrer Bestände liegt (vgl. LT-Drs. 8/8022 S. 7), und für deren Kosten deshalb die Solidargemeinschaft der Halter herangezogen werden kann (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Der Staat greift dabei nicht mit wirtschaftspolitisch begründeten Fördermaßnahmen in die Wirtschaftsordnung ein und weist den dadurch erst generierten Finanzierungsbedarf den mit der Beitragspflicht belasteten Haltern zu, sondern überwälzt den durch deren wirtschaftliche Tätigkeit verursachten Aufwand auf diese (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 63).

    Auch Kosten für Maßnahmen, die letztendlich die Allgemeinheit schützen sollen, können den Haltern wirtschaftlich aufgebürdet werden, da sie aus ihnen unmittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 63).

    Dies gilt sowohl für die Entschädigung für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13) als auch für die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8) und für Beihilfen für sonstige, wirtschaftlich bedeutende Tierverluste (…vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 - RdL 2008, 81 juris Rn. 45) sowie für die Falltierbeseitigung (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Rn. 171 Unabhängig hiervon gibt das Gesetz eine Differenzierung der Beiträge nach einzelnen Leistungen der Tierseuchenkasse auch nicht vor (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 58), sondern vielmehr eine Differenzierung nach beitragspflichtigen Tierarten.

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